Was darf ins Handgepäck: 26 Gegenstände von der Nagelschere bis zur Powerbank — nach EU-Liste und Gefahrgutregeln

Eine Nagelschere darf mit an Bord, eine Bastelschere mit 8 cm langen Klingen nicht — entscheidend sind 6 cm ab dem Scharnier. Ein Feuerzeug darf mit, aber nur in der Hosentasche und nie im Koffer. Fast alles, was an der Kontrolle zählt, steht in zwei EU-Listen und einer Gefahrguttabelle.

Die Kernzahl: 6 cm Klinge — der Rest steht in zwei Listen

Die Liste fürs Handgepäck ist Anlage 4-C der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 (Amtsblatt L 299 vom 14.11.2015, gilt seit 01.02.2016), gleichlautend bei der Bundespolizei (veröffentlicht 01.06.2025). Sie verbietet sechs Gruppen: Schusswaffen samt verwechselbarer Nachbildungen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände, Werkzeuge, stumpfe Gegenstände sowie Spreng- und Brandstoffe. Die 6-cm-Grenze gilt für Messer, für Scheren ab dem Scharnier und für Werkzeuge mit Klinge oder Schaft; Rasierklingen und Teppichmesser sind ohne Längengrenze verboten.

Fürs aufgegebene Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. Akkus, Feuerzeuge, E-Zigaretten und Spraydosen regelt das Gefahrgutrecht: ICAO-Tabelle 8-1, auf Deutsch beim Luftfahrt-Bundesamt (Ausgabe 2025-2026, Addendum Nr. 1).

26 Gegenstände: was ins Handgepäck darf und was in den Koffer

„Erlaubt“ im Aufgabegepäck heißt: weder in Anlage 5-B noch im Gefahrgutrecht beschränkt.

Gegenstand Handgepäck Aufgabegepäck Quelle
Nagelschere Klinge bis 6 cm ab Scharnier erlaubt EU Anl. 4-C c
Schere Klinge bis 6 cm ab Scharnier erlaubt EU Anl. 4-C c
Messer, Taschenmesser Klinge bis 6 cm; Teppichmesser verboten erlaubt EU Anl. 4-C c
Nagelfeile bis 6 cm erlaubt Flughafen Düsseldorf
Rasierklinge, Rasiermesser verboten erlaubt EU Anl. 4-C c
Einweg-, Elektrorasierer „oft kein Problem“ erlaubt Hamburg Airport
Werkzeug Klinge oder Schaft bis 6 cm; keine Bohrer, Sägen erlaubt EU Anl. 4-C d
Baseballschläger, Schlagstock verboten erlaubt EU Anl. 4-C e
Spielzeugwaffe verboten, wenn verwechselbar erlaubt EU Anl. 4-C a
Pfefferspray, Tierabwehrspray verboten Lufthansa: verboten EU Anl. 4-C b; Lufthansa
Feuerwerk, Pyrotechnik verboten verboten EU Anl. 4-C f, 5-B
Feuerzeug oder Streichhölzer 1 Stück, am Körper verboten Lufthansa; ICAO 8-1 Nr. 5
Sturmfeuerzeug (blaue Flamme) verboten verboten LBA-Tabelle (IATA)
E-Zigarette ja, an Bord nicht laden verboten ICAO 8-1 Nr. 3
Powerbank max. 2 Stück, 100 Wh verboten Lufthansa
Ersatzakku (Lithium) bis 100 Wh, Pole geschützt verboten ICAO 8-1 Nr. 1
Laptop, Tablet, Kamera ja nur ganz ausgeschaltet und geschützt ICAO 8-1 Nr. 1
Gepäcktracker ja bis 2,7 Wh, eingeschaltet erlaubt Lufthansa
Deo, Haarspray, Parfüm 100 ml im 1-Liter-Beutel je 0,5 l, zusammen 2 l Bundespolizei; ICAO 8-1 Nr. 17
Getränke, Zahnpasta, Cremes 100 ml im 1-Liter-Beutel erlaubt Bundespolizei
Spirituosen 100 ml; Duty-free im Sicherheitsbeutel 24–70 Vol.-%: max. 5 l; über 70 Vol.-%: verboten ICAO 8-1 Nr. 6; Lufthansa
Medikamente auch über 100 ml, mit Nachweis nicht in Anl. 5-B Bundespolizei
Babynahrung Reisebedarf auch über 100 ml erlaubt Bundespolizei
Feste Lebensmittel erlaubt; Suppe, Streichkäse zählen als Flüssigkeit erlaubt Bundespolizei
Lockenstab mit Gaskartusche 1 Gerät, keine Ersatzkartusche ebenso ICAO 8-1 Nr. 11
Campingkocher, Benzin verboten verboten Lufthansa

Der Wortlaut der Quellen, mit Link

Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck · geprüft am 04.10.2026

  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelschere: Verboten sind laut Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 (ABl. L 299 vom 14.11.2015) nur „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“; Nagelscheren mit kürzeren Klingen fallen nicht darunter. Im aufgegebenen Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Schere (Bastel-, Haushaltsschere): Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm, Teppichmesser verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Messer, Taschenmesser: Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“ sowie Teppichmesser unabhängig von der Länge. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: bis 6 cm · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelfeile: Flughafen Düsseldorf: „Klingen über 6 Zentimeter dürfen nicht mit an Board genommen werden. Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ In Anlage 4-C ist die Nagelfeile nicht ausdrücklich genannt. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe (Bundespolizei). dus.com
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Rasierklingen, Rasiermesser: Rasierklingen stehen in Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 ohne Längengrenze. Hamburg Airport: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: laut Flughafen „oft kein Problem“ · Aufgabegepäck: erlaubt — Einweg- und Elektrorasierer: Hamburg Airport: „Oft sind ein kleiner Einwegrasierer oder ein elektrischer Trockenrasierapparat kein Problem.“ Lose Rasierklingen und Rasiermesser sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Eine verbindliche Regel für Systemrasierer nennt weder die Bundespolizei noch Anlage 4-C. hamburg-airport.de
  • Handgepäck: Klinge/Schaft bis 6 cm, keine Bohrer und Sägen · Aufgabegepäck: erlaubt — Werkzeug: Anlage 4-C Buchst. d DVO (EU) 2015/1998 verbietet u. a. Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen, „Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel“, Sägen einschließlich Akkusägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe; Lufthansa führt Werkzeuge als „nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Baseballschläger, Schlagstock: Anlage 4-C Buchst. e DVO (EU) 2015/1998 (stumpfe Gegenstände) verbietet Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten, wenn verwechselbar · Aufgabegepäck: erlaubt — Spielzeugwaffe, Nachbildung: Anlage 4-C Buchst. a DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Schusswaffen und Nachbildungen als nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: bei Lufthansa verboten — Pfefferspray, Reizgas, Tierabwehrspray: Anlage 4-C Buchst. b DVO (EU) 2015/1998 (Betäubungsgeräte) nennt „Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays“. Im aufgegebenen Gepäck stehen sie nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Betäubungsgeräte in ihrer Übersicht (Jan. 2026) als für den Transport verboten. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Feuerwerk und andere Pyrotechnik: Anlage 4-C Buchst. f und Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998 verbieten „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“ im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. bundespolizei.de
  • Handgepäck: 1 Stück am Körper · Aufgabegepäck: verboten — Feuerzeug oder Streichhölzer: Lufthansa: „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper erlaubt, nicht im Handgepäckstück und nicht im aufgegebenen Gepäck. Entspricht ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 5 (LBA-Fassung): kein aufgegebenes Gepäck, am Körper, kein nicht aufgesaugter Flüssigbrennstoff außer verflüssigtem Gas. lufthansa.com
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Sturmfeuerzeug („blaue Flamme“): Die LBA-Fassung der ICAO-TI Tabelle 8-1 vermerkt nach IATA-DGR: „Feuerzeuge mit ‚blauer Flamme‘ – VERBOTEN“. Lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder anderen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung sind ebenfalls verboten. lba.de
  • Handgepäck: ja, an Bord nicht laden · Aufgabegepäck: verboten — E-Zigarette (auch E-Zigarre, E-Pfeife, Verdampfer): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 3 (LBA-Fassung): nicht im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck erlaubt; Geräte und Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden; unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Heizelements muss verhindert sein. Lufthansa: nicht im Gepäckfach über den Sitzen. lba.de
  • max. 2 Stück, 100 Wh — Powerbank: Lufthansa: Laden und Verwendung an Bord verboten (Ausnahme zugelassene medizinische Geräte), max. 2 pro Passagier, max. 100 Wh, über 100 bis 160 Wh Transportgenehmigung, nicht im Gepäckfach, nicht im Aufgabegepäck. Regeln anderer Airlines im Thema „powerbank“. gilt seit 15.01.2026 · lufthansa.com
  • Handgepäck: bis 100 Wh, einzeln geschützt · Aufgabegepäck: verboten — Ersatzakkus (Lithium, z. B. für Kamera oder Laptop): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 (LBA-Fassung): je Batterie höchstens 100 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 2 g Lithiumgehalt (Lithium-Metall); 100 bis 160 Wh mit Genehmigung des Betreibers, davon höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person; Ersatzbatterien nur im Handgepäck und einzeln gegen Kurzschluss gesichert (Originalverpackung, abgeklebte Pole oder eigener Beutel). lba.de
  • Handgepäck: ja · Aufgabegepäck: nur ausgeschaltet und geschützt — Laptop, Tablet, Smartphone, Kamera: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 Buchst. e/f (LBA-Fassung): tragbare elektronische Geräte mit Batterien sollten im Handgepäck mitgeführt werden; im aufgegebenen Gepäck gegen unbeabsichtigte Aktivierung und Beschädigung geschützt und vollständig abgeschaltet (nicht Schlaf- oder Ruhemodus), wenn die Batterie 2,7 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 0,3 g Lithium (Lithium-Metall) übersteigt. Lufthansa: im aufgegebenen Gepäck nicht empfohlen. lba.de
  • bis 2,7 Wh / 0,3 g LC: Hand- und Aufgabegepäck, eingeschaltet erlaubt — Gepäcktracker: Lufthansa: Tracker bis max. 2,7 Wh bzw. 0,3 g Lithiumgehalt pro Gerät sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zulässig und dürfen eingeschaltet sein; darüber bis 100 Wh / 2 g nur im Handgepäck und ausgeschaltet. Details im Thema „tracker“. lufthansa.com
  • Handgepäck: 100 ml im 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: je 0,5 l, zusammen 2 l — Deo, Haarspray, Parfüm: Im Handgepäck gelten Aerosole und Parfüm als Flüssigkeiten (Bundespolizei: 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel). Im aufgegebenen Gepäck nach ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 17 (LBA-Fassung): Nettomenge je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l, alle Artikel zusammen höchstens 2 kg oder 2 l pro Person; Ventile durch Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert. lba.de
  • Handgepäck: 100 ml / 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: erlaubt — Getränke, Zahnpasta, Cremes, Duschgel: Bundespolizei: Flüssigkeiten sind alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (u. a. Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm, Rasierschaum); im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Fluggast. Abweichungen an CT-Kontrollen einzelner Flughäfen im Thema „fluessigkeiten“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B. bundespolizei.de
  • 24–70 Vol.-%: max. 5 l pro Person · über 70 Vol.-%: verboten (Lufthansa) — Spirituosen: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 6 (LBA-Fassung): alkoholische Getränke mit mehr als 24 bis höchstens 70 Vol.-% im Hand- und Aufgabegepäck nur in Einzelhandelsverpackung, höchstens 5 l Nettomenge pro Person; bis 24 Vol.-% nicht beschränkt. Über 70 Vol.-% führt Lufthansa als verboten. Im Handgepäck gilt zusätzlich die Flüssigkeitsregel (Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel ausgenommen). lba.de
  • Handgepäck: auch über 100 ml mit Nachweis · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Medikamente: Bundespolizei: flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist z. B. ein Rezept oder ein Attest. Flughafen Düsseldorf: Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit an Bord. Keine Aussage zu Mengen oder Dosierung. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Reisebedarf auch über 100 ml · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Babynahrung: Bundespolizei: diätetische Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht wird, ist von der 100-ml-Regel ausgenommen. Airline-Regeln für Babys im Thema „kinder“. bundespolizei.de
  • fest: erlaubt · streichfähig/flüssig: 100 ml im 1-Liter-Beutel — Lebensmittel: Feste Lebensmittel stehen nicht in Anlage 4-C. Suppen, Streichkäse und Streichwurst sowie Sirup zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten (100 ml im 1-Liter-Beutel). Unabhängig davon: Fleisch, Milch und Erzeugnisse daraus aus Nicht-EU-Staaten müssen bei privater Einfuhr dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen (Zoll; Ausnahmen u. a. Schweiz, Norwegen). bundespolizei.de
  • 1 Gerät, keine Ersatzkartuschen — Lockenstab mit Gaskartusche: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 11 (LBA-Fassung): Kartuschen mit Kohlenwasserstoffgas in Hairstyling-Geräten im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt; höchstens eine Kartusche pro Person, Schutzklappe sicher über dem Heizelement, keine Ersatzkartuschen. lba.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Campingkocher, Brennstoff, Benzin: Lufthansa führt Campingkocher und Brennstoffbehälter, Brennpaste und Benzin sowie Alkohol über 70 Vol.-% und Farbe als für den Transport verboten. lufthansa.com

Feuerzeug, E-Zigarette, Akkus: Hier entscheidet das Gefahrgutrecht

Bei Lithium ist es umgekehrt wie bei Messern. Ersatzakkus, Powerbanks und E-Zigaretten dürfen nur in die Kabine, nie in den Koffer. Laut ICAO-Tabelle sind bis 100 Wh je Akku erlaubt, 100 bis 160 Wh mit Genehmigung der Airline und dann höchstens zwei Ersatzakkus, jeder einzeln gegen Kurzschluss gesichert. Bei Powerbanks setzen Airlines eigene Grenzen: Lufthansa max. 2 Stück, 100 Wh, Wizz Air max. 1 Stück, easyJet 2 Stück bis 160 Wh — alle 16 Airlines stehen bei der Powerbank im Flugzeug.

Laptops und Kameras gehören nach der Tabelle ins Handgepäck; im Koffer müssen sie ab 2,7 Wh Akku ganz ausgeschaltet sein, nicht im Ruhemodus. Ein Gepäcktracker bis 2,7 Wh darf laut Lufthansa eingeschaltet im Koffer liegen.

Medikamente: die Regel, keine Dosierung

Flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind laut Bundespolizei von der 100-ml-Grenze ausgenommen. Den Bedarf muss man glaubhaft machen, ausreichend ist etwa ein Rezept oder ein Attest. Welche Menge medizinisch nötig ist und ob das Zielland ein Medikament beschränkt, beantwortet diese Seite nicht — das klärt man mit Arztpraxis oder Apotheke. Quellen stehen bei der Reiseapotheke, Airline-Regeln für Babys bei der Babynahrung im Handgepäck.

Wo die Listen nicht weiterhelfen

  • Im Zweifel entscheidet die Kontrollperson. Kann sie nicht feststellen, ob das Handgepäck verbotene Gegenstände enthält, ist es nach Nr. 4.1.2.3 des Verordnungsanhangs (Fassung 2015) zurückzuweisen oder erneut zu kontrollieren.
  • Airlines sind strenger als die EU-Liste. Pfefferspray steht nur in der Handgepäckliste; Lufthansa schließt Betäubungsgeräte auch im Koffer aus.
  • Flughafentexte sind weicher als Rechtstexte. Hamburg Airport nennt Einweg- und Trockenrasierer „oft kein Problem“ — eine Zusage ist das nicht.
  • Lebensmittel scheitern eher am Zoll. Für Fleisch, Milch und Käse aus Nicht-EU-Staaten gelten veterinärrechtliche Einfuhrregeln (Zoll).

Was praktisch hilft

  1. Klingen messen, bevor sie in die Tasche gehen. Über 6 cm gehören Messer und Scheren in den Koffer.
  2. Akkus herausnehmen, wenn der Trolley am Gate doch in den Frachtraum muss. Im Aufgabegepäck sind Ersatzakkus und Powerbanks verboten.
  3. Spraydosen mit Kappe in den Koffer. Im Kulturbeutel im Aufgabegepäck gehen 0,5 l je Dose, in die Kabine nur Reisegrößen bis 100 ml (Flüssigkeiten im Handgepäck).
  4. Feuerzeug in die Hosentasche. Laut Lufthansa ist es nur am Körper erlaubt.

Was ich noch nicht weiß

  • Der Nagelknipser. Weder Anlage 4-C noch Bundespolizei, Lufthansa oder die geprüften Flughäfen nennen ihn. Es müsste in einer Auslegungshilfe der Bundespolizei stehen; ohne sie entscheidet die Kontrollperson über die kleine Feile daran.
  • Die konsolidierte Fassung der Verordnung. EUR-Lex war beim Abruf gesperrt. Den Wortlaut habe ich im Amtsblatt von 2015 gelesen und mit der Bundespolizei-Seite von 2025 abgeglichen; spätere Änderungen prüfe ich nach.
  • Stricknadeln und Regenschirme. Keine Liste und keine Behörde nennt sie, deshalb fehlen sie in der Tabelle.
  • Kontrollen außerhalb der EU. Dort gilt Anlage 4-C nicht, und für den Rückflug zählt der Abflughafen. Ausländische Listen habe ich nicht geprüft.

Häufige Fragen

Was darf nicht ins Handgepäck?

Verboten ist, was in Anlage 4-C der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 steht: Schusswaffen und verwechselbare Spielzeugwaffen, Betäubungsgeräte wie Taser und Pfefferspray, Rasierklingen, Teppichmesser, Messer und Scheren mit Klingen über 6 cm, Werkzeuge wie Bohrer, Sägen und Schraubendreher über 6 cm, Baseballschläger und Schlagstöcke sowie Munition und Feuerwerk. Dazu kommen Gefahrgutregeln: Flüssigkeiten nur bis 100 ml im 1-Liter-Beutel, Ersatzakkus bis 100 Wh, ein Feuerzeug nur am Körper. Die Airline kann strenger sein, und im Zweifel entscheidet die Kontrollperson. Was im Handgepäck verboten ist, darf oft in den Koffer: Dort verbietet die EU-Liste nur Spreng- und Brandstoffe.

Darf eine Nagelschere ins Handgepäck?

Ja, wenn ihre Klingen höchstens 6 cm lang sind, gemessen ab dem Scharnier. So steht es in Anlage 4-C der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998; verboten sind dort nur Scheren mit längeren Klingen. Nachmessen lohnt sich, denn die Gesamtlänge zählt nicht. Im aufgegebenen Gepäck gibt es keine Längengrenze, weil die EU-Liste dafür nur Spreng- und Brandstoffe nennt. Für Nagelfeilen schreibt der Flughafen Düsseldorf ebenfalls 6 cm. Den Nagelknipser nennt keine der geprüften Quellen ausdrücklich. Im Zweifel entscheidet an der Kontrolle die Kontrollperson.

Darf ein Feuerzeug ins Handgepäck?

Ja, ein kleines Feuerzeug pro Person, aber am Körper getragen, also etwa in der Hosentasche und nicht im Handgepäckstück. Statt des Feuerzeugs geht eine kleine Packung Sicherheitszündhölzer. So nennt es Lufthansa in ihrer Gefahrgutübersicht vom Januar 2026, gleichlautend die Flughäfen Hamburg und Düsseldorf; Grundlage ist die ICAO-Gefahrguttabelle 8-1. Im aufgegebenen Koffer sind Feuerzeuge und Streichhölzer verboten. Sturmfeuerzeuge mit blauer Flamme sind nach den IATA-Regeln ganz verboten, ebenso Lithium-Feuerzeuge ohne Schutz gegen Auslösen. Feuerzeug-Nachfüllpatronen zählt der Flughafen Düsseldorf zu den gefährlichen Gütern.

Darf Deo ins Handgepäck?

Ja, als Reisegröße. Deospray, Haarspray und Parfüm zählen an der Kontrolle zu den Flüssigkeiten, also Behälter bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, wie es die Bundespolizei beschreibt. Im aufgegebenen Gepäck erlaubt die ICAO-Gefahrguttabelle Sprays und Toilettenartikel bis 0,5 l je Dose und zusammen bis 2 l pro Person; die Ventile müssen durch Kappen gegen Auslösen gesichert sein. An einzelnen deutschen Flughäfen mit CT-Scannern sind laut Flughafenseiten Behälter bis 2 Liter erlaubt, etwa in München; wer die Kontrollspur nicht kennt, packt nach der 100-ml-Regel.

Welches Essen darf ins Handgepäck?

Feste Lebensmittel wie Brot, Obst oder Kekse stehen auf keiner Verbotsliste und dürfen mit. Was streichfähig oder flüssig ist, zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten: Suppen, Streichkäse, Streichwurst und Sirup gehen nur in Behältern bis 100 ml im 1-Liter-Beutel durch die Kontrolle. Babynahrung für die Reise ist davon ausgenommen. Am Ziel kann der Zoll strenger sein als die Kontrolle: Fleisch, Milch, Käse und Wurst aus Nicht-EU-Staaten müssen bei der Einfuhr veterinärrechtliche Anforderungen erfüllen, Ausnahmen gelten unter anderem für die Schweiz und Norwegen.

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