Feuerzeug im Handgepäck: eins pro Person, am Körper — warum es nicht in den Koffer darf und welche Feuerzeuge ganz verboten sind

Das Feuerzeug in der Hosentasche darf mit an Bord. Dasselbe Feuerzeug in der Seitentasche des Rollkoffers darf es nicht, weder in der Kabine noch im Frachtraum. Ein Sturmfeuerzeug mit blauer Flamme bleibt ganz am Boden, egal wo man es trägt.

Die Kernzahl: ein Feuerzeug oder ein Päckchen Streichhölzer, am Körper

Die Regel kommt nicht aus der EU-Verbotsliste, sondern aus dem Gefahrgutrecht. Die ICAO-Tabelle 8-1 (Nr. 5, deutsche Fassung beim Luftfahrt-Bundesamt, Ausgabe 2025-2026) erlaubt höchstens ein Feuerzeug oder ein kleines Päckchen Sicherheitsstreichhölzer pro Person, am Körper getragen. Flüssigbrennstoff darf nur aufgesaugt darin sein, ausgenommen verflüssigtes Gas.

Lufthansa nennt es in ihrer Gefahrgutübersicht vom Januar 2026 „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper. Eurowings und Condor führen Feuerzeug und Streichhölzer ebenso: am Körper erlaubt, im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck nicht. Hamburg Airport schreibt dazu: „Diese bitte nicht im Handgepäck verstauen.“ Die anderen Gegenstände stehen bei Was darf ins Handgepäck.

Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck · geprüft am 05.10.2026

  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelschere: Verboten sind laut Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 (ABl. L 299 vom 14.11.2015) nur „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“; Nagelscheren mit kürzeren Klingen fallen nicht darunter. Im aufgegebenen Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Schere (Bastel-, Haushaltsschere): Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm, Teppichmesser verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Messer, Taschenmesser: Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“ sowie Teppichmesser unabhängig von der Länge. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: bis 6 cm · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelfeile: Flughafen Düsseldorf: „Klingen über 6 Zentimeter dürfen nicht mit an Board genommen werden. Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ In Anlage 4-C ist die Nagelfeile nicht ausdrücklich genannt. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe (Bundespolizei). dus.com
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Rasierklingen, Rasiermesser: Rasierklingen stehen in Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 ohne Längengrenze. Hamburg Airport: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: laut Flughafen „oft kein Problem“ · Aufgabegepäck: erlaubt — Einweg- und Elektrorasierer: Hamburg Airport: „Oft sind ein kleiner Einwegrasierer oder ein elektrischer Trockenrasierapparat kein Problem.“ Lose Rasierklingen und Rasiermesser sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Eine verbindliche Regel für Systemrasierer nennt weder die Bundespolizei noch Anlage 4-C. hamburg-airport.de
  • Handgepäck: Klinge/Schaft bis 6 cm, keine Bohrer und Sägen · Aufgabegepäck: erlaubt — Werkzeug: Anlage 4-C Buchst. d DVO (EU) 2015/1998 verbietet u. a. Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen, „Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel“, Sägen einschließlich Akkusägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe; Lufthansa führt Werkzeuge als „nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Baseballschläger, Schlagstock: Anlage 4-C Buchst. e DVO (EU) 2015/1998 (stumpfe Gegenstände) verbietet Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten, wenn verwechselbar · Aufgabegepäck: erlaubt — Spielzeugwaffe, Nachbildung: Anlage 4-C Buchst. a DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Schusswaffen und Nachbildungen als nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: bei Lufthansa verboten — Pfefferspray, Reizgas, Tierabwehrspray: Anlage 4-C Buchst. b DVO (EU) 2015/1998 (Betäubungsgeräte) nennt „Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays“. Im aufgegebenen Gepäck stehen sie nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Betäubungsgeräte in ihrer Übersicht (Jan. 2026) als für den Transport verboten. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Feuerwerk und andere Pyrotechnik: Anlage 4-C Buchst. f und Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998 verbieten „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“ im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. bundespolizei.de
  • Handgepäck: 1 Stück am Körper · Aufgabegepäck: verboten — Feuerzeug oder Streichhölzer: Lufthansa: „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper erlaubt, nicht im Handgepäckstück und nicht im aufgegebenen Gepäck. Entspricht ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 5 (LBA-Fassung): kein aufgegebenes Gepäck, am Körper, kein nicht aufgesaugter Flüssigbrennstoff außer verflüssigtem Gas. lufthansa.com
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Sturmfeuerzeug („blaue Flamme“): Die LBA-Fassung der ICAO-TI Tabelle 8-1 vermerkt nach IATA-DGR: „Feuerzeuge mit ‚blauer Flamme‘ – VERBOTEN“. Lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder anderen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung sind ebenfalls verboten. lba.de
  • Handgepäck: ja, an Bord nicht laden · Aufgabegepäck: verboten — E-Zigarette (auch E-Zigarre, E-Pfeife, Verdampfer): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 3 (LBA-Fassung): nicht im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck erlaubt; Geräte und Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden; unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Heizelements muss verhindert sein. Lufthansa: nicht im Gepäckfach über den Sitzen. lba.de
  • max. 2 Stück, 100 Wh — Powerbank: Lufthansa: Laden und Verwendung an Bord verboten (Ausnahme zugelassene medizinische Geräte), max. 2 pro Passagier, max. 100 Wh, über 100 bis 160 Wh Transportgenehmigung, nicht im Gepäckfach, nicht im Aufgabegepäck. Regeln anderer Airlines im Thema „powerbank“. gilt seit 15.01.2026 · lufthansa.com
  • Handgepäck: bis 100 Wh, einzeln geschützt · Aufgabegepäck: verboten — Ersatzakkus (Lithium, z. B. für Kamera oder Laptop): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 (LBA-Fassung): je Batterie höchstens 100 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 2 g Lithiumgehalt (Lithium-Metall); 100 bis 160 Wh mit Genehmigung des Betreibers, davon höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person; Ersatzbatterien nur im Handgepäck und einzeln gegen Kurzschluss gesichert (Originalverpackung, abgeklebte Pole oder eigener Beutel). lba.de
  • Handgepäck: ja · Aufgabegepäck: nur ausgeschaltet und geschützt — Laptop, Tablet, Smartphone, Kamera: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 Buchst. e/f (LBA-Fassung): tragbare elektronische Geräte mit Batterien sollten im Handgepäck mitgeführt werden; im aufgegebenen Gepäck gegen unbeabsichtigte Aktivierung und Beschädigung geschützt und vollständig abgeschaltet (nicht Schlaf- oder Ruhemodus), wenn die Batterie 2,7 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 0,3 g Lithium (Lithium-Metall) übersteigt. Lufthansa: im aufgegebenen Gepäck nicht empfohlen. lba.de
  • bis 2,7 Wh / 0,3 g LC: Hand- und Aufgabegepäck, eingeschaltet erlaubt — Gepäcktracker: Lufthansa: Tracker bis max. 2,7 Wh bzw. 0,3 g Lithiumgehalt pro Gerät sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zulässig und dürfen eingeschaltet sein; darüber bis 100 Wh / 2 g nur im Handgepäck und ausgeschaltet. Details im Thema „tracker“. lufthansa.com
  • Handgepäck: 100 ml im 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: je 0,5 l, zusammen 2 l — Deo, Haarspray, Parfüm: Im Handgepäck gelten Aerosole und Parfüm als Flüssigkeiten (Bundespolizei: 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel). Im aufgegebenen Gepäck nach ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 17 (LBA-Fassung): Nettomenge je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l, alle Artikel zusammen höchstens 2 kg oder 2 l pro Person; Ventile durch Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert. lba.de
  • Handgepäck: 100 ml / 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: erlaubt — Getränke, Zahnpasta, Cremes, Duschgel: Bundespolizei: Flüssigkeiten sind alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (u. a. Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm, Rasierschaum); im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Fluggast. Abweichungen an CT-Kontrollen einzelner Flughäfen im Thema „fluessigkeiten“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B. bundespolizei.de
  • 24–70 Vol.-%: max. 5 l pro Person · über 70 Vol.-%: verboten (Lufthansa) — Spirituosen: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 6 (LBA-Fassung): alkoholische Getränke mit mehr als 24 bis höchstens 70 Vol.-% im Hand- und Aufgabegepäck nur in Einzelhandelsverpackung, höchstens 5 l Nettomenge pro Person; bis 24 Vol.-% nicht beschränkt. Über 70 Vol.-% führt Lufthansa als verboten. Im Handgepäck gilt zusätzlich die Flüssigkeitsregel (Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel ausgenommen). lba.de
  • Handgepäck: auch über 100 ml mit Nachweis · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Medikamente: Bundespolizei: flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist z. B. ein Rezept oder ein Attest. Flughafen Düsseldorf: Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit an Bord. Keine Aussage zu Mengen oder Dosierung. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Reisebedarf auch über 100 ml · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Babynahrung: Bundespolizei: diätetische Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht wird, ist von der 100-ml-Regel ausgenommen. Airline-Regeln für Babys im Thema „kinder“. bundespolizei.de
  • fest: erlaubt · streichfähig/flüssig: 100 ml im 1-Liter-Beutel — Lebensmittel: Feste Lebensmittel stehen nicht in Anlage 4-C. Suppen, Streichkäse und Streichwurst sowie Sirup zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten (100 ml im 1-Liter-Beutel). Unabhängig davon: Fleisch, Milch und Erzeugnisse daraus aus Nicht-EU-Staaten müssen bei privater Einfuhr dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen (Zoll; Ausnahmen u. a. Schweiz, Norwegen). bundespolizei.de
  • 1 Gerät, keine Ersatzkartuschen — Lockenstab mit Gaskartusche: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 11 (LBA-Fassung): Kartuschen mit Kohlenwasserstoffgas in Hairstyling-Geräten im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt; höchstens eine Kartusche pro Person, Schutzklappe sicher über dem Heizelement, keine Ersatzkartuschen. lba.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Campingkocher, Brennstoff, Benzin: Lufthansa führt Campingkocher und Brennstoffbehälter, Brennpaste und Benzin sowie Alkohol über 70 Vol.-% und Farbe als für den Transport verboten. lufthansa.com
  • Feuerzeug nur am Körper; Messer nur Aufgabegepäck — SWISS-Gefahrgutliste: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug nur am Körper (nicht Hand-, nicht Aufgabegepäck); verboten u. a. Feuerzeugbenzin, 'Blue Flame'-Feuerzeuge, Zippo-Feuerzeuge. Waffenförmige Gegenstände (auch Spielzeug), Schleudern und 'kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stilettos oder Schwert' nur im aufgegebenen Gepäck — strenger formuliert als die EU-Regel (Messer bis 6 cm Klinge im Handgepäck nicht verboten). Toilettenartikel/Aerosole max. 2 kg / 2 l gesamt, 0,5 kg / 0,5 l je Artikel; Alkohol 24–70 Vol.-% max. 5 l in Verkaufsverpackung, Konsum selbst mitgebrachter Getränke an Bord verboten; Campingkocher und Kartuschen verboten; Selbstverteidigungsgegenstände (Pfefferspray, Taser) verboten. swiss.com

Im Koffer ist kein Feuerzeug erlaubt, auch kein zweites

Für das aufgegebene Gepäck sind sich alle geprüften Quellen einig: kein Feuerzeug, keine Streichhölzer. ICAO-Tabelle, Lufthansa, Eurowings und Condor schließen beides aus, Ryanair verbietet im Aufgabegepäck „Gase, einschließlich Propan und Butan“. Ein Vorrat für den Urlaub lässt sich deshalb nicht mitnehmen, weder im Koffer noch in der Kabine. Wer raucht, kauft am Ziel nach. Vor dem Aufgeben lohnt ein Griff in Seiten- und Jackentaschen, die im Koffer mitreisen.

Welche Feuerzeuge ganz verboten sind

Art Am Körper Koffer Quelle
Gas- oder Einwegfeuerzeug 1 Stück verboten ICAO 8-1 Nr. 5; Lufthansa
Sicherheitsstreichhölzer 1 kleine Packung statt Feuerzeug verboten Lufthansa; Condor
Überallzünder (Selbstzünder) verboten verboten Eurowings; Condor
Sturm-, Jet-Flame-Feuerzeug (blaue Flamme) verboten verboten LBA-Tabelle (IATA); Condor; Eurowings
Zigarren- und Pfeifenanzünder verboten verboten Eurowings; Condor
Benzinfeuerzeug Eurowings, SWISS: verboten verboten Eurowings; SWISS
Akku-Feuerzeug (Lithium) nur mit Schutzkappe verboten LBA-Tabelle (IATA); Eurowings
Nachfüllgas, Ersatzkartuschen verboten verboten Eurowings; Condor; Flughafen Düsseldorf

Beim Benzinfeuerzeug ist die Lage uneinheitlich. Nach dem Wortlaut der ICAO-Tabelle ist es nicht ausgeschlossen, solange der Brennstoff aufgesaugt ist. Eurowings verbietet Benzinfeuerzeuge samt Zubehör wie Ersatz-Feuersteinen, SWISS nennt Zippo-Feuerzeuge ausdrücklich.

Großbritannien: Feuerzeug in den Beutel, Streichhölzer ins Handgepäck

Wer aus Großbritannien zurückfliegt, packt anders. Laut gov.uk darf ein Feuerzeug an Bord, aber in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel, wie er für Flüssigkeiten dient, den man während des ganzen Flugs bei sich behält. Nach der Kontrolle darf es nicht zurück ins Handgepäck. Sicherheitsstreichhölzer sind dort im Handgepäck erlaubt, im Koffer nicht.

E-Zigarette: Kabine ja, Koffer nein

E-Zigaretten regelt die ICAO-Tabelle unter Nr. 3: nicht im aufgegebenen Gepäck, an Bord nicht aufladen, Heizelement gegen Einschalten gesichert. Eurowings verlangt sie ausgeschaltet und verbietet die Nutzung an Bord; Lufthansa und Condor lassen sie nicht ins Gepäckfach über den Sitzen. Liquids zählen an der Kontrolle als Flüssigkeit, 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel. Akkuregeln stehen bei der Powerbank im Flugzeug.

Was praktisch hilft

  1. Das Feuerzeug vor der Kontrolle in die Hosentasche. Nicht in den Trolley und nicht in die Jacke, die in die Wanne kommt.
  2. Ein einfaches Gasfeuerzeug wählen. Lufthansa, Eurowings und Condor erlauben es am Körper, Sturm- und Benzinfeuerzeug nicht überall.
  3. Bei Eurowings das Zippo zu Hause lassen. Auch Ersatz-Feuersteine sind dort verboten.
  4. Die Packliste prüfen. Für Camping führt Lufthansa auch Campingkocher und Brennstoff als verboten (Packliste Camping).

Was ich noch nicht weiß

  • Wie eng „am Körper“ ausgelegt wird. Keine Quelle sagt, ob die Jackentasche zählt, wenn die Jacke durch den Scanner läuft. Es müsste in einer Auslegungshilfe der Bundespolizei stehen.
  • Was Ryanair in der Kabine erlaubt. Der Verbotsartikel nennt Feuerzeuge am Körper nicht; ob Ryanair der ICAO-Regel folgt, steht dort nicht.
  • Ob ein leeres Benzinfeuerzeug durchgeht. Eurowings und SWISS verbieten pauschal, zur Hülle ohne Füllung sagt keine Quelle etwas.

Häufige Fragen

Darf man ein Feuerzeug mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, ein einzelnes Gas- oder Einwegfeuerzeug pro Person, getragen am Körper, etwa in der Hosentasche. Im Handgepäckstück und im Koffer ist es nicht erlaubt. Grundlage ist die ICAO-Gefahrguttabelle 8-1, die das Luftfahrt-Bundesamt auf Deutsch veröffentlicht; Lufthansa, Eurowings und Condor übernehmen die Regel. Statt des Feuerzeugs geht ein kleines Päckchen Sicherheitsstreichhölzer. Ganz verboten sind Sturmfeuerzeuge mit blauer Flamme, bei Eurowings und Condor auch Zigarrenanzünder, bei Eurowings und SWISS Benzinfeuerzeuge. Bei Abflug aus Großbritannien gehört das Feuerzeug in einen wiederverschließbaren Plastikbeutel. Airlines dürfen strenger sein als die Tabelle.

Darf man ein Feuerzeug im Koffer mitnehmen?

Nein. Im aufgegebenen Gepäck verbietet die ICAO-Gefahrguttabelle 8-1 Feuerzeuge, und alle geprüften Airlines folgen dem: Lufthansa, Eurowings und Condor schließen sie im Koffer ausdrücklich aus, Ryanair verbietet dort Gase wie Propan und Butan. Eurowings nennt dabei ausdrücklich neue und gebrauchte Feuerzeuge, Condor auch Feuerzeuggas. Erlaubt ist nur ein Feuerzeug am Körper. Wer mehrere braucht, kauft sie am Ziel. Bevor der Koffer aufgegeben wird, lohnt der Blick in Außentaschen und Kulturbeutel. Auch ein Feuerzeug im Handgepäckstück ist nicht erlaubt, nur das eine am Körper.

Sind Streichhölzer im Koffer erlaubt?

Nein. Sicherheitsstreichhölzer sind wie Feuerzeuge nur am Körper erlaubt, ein kleines Päckchen pro Person und nur anstelle eines Feuerzeugs. So nennen es Lufthansa, Eurowings und Condor in ihren Gefahrgutlisten, gestützt auf die ICAO-Tabelle 8-1. Im aufgegebenen Koffer sind Streichhölzer verboten. Überallzünder, also Hölzer, die sich an jeder Fläche entzünden, sind laut Eurowings und Condor ganz verboten, auch am Körper. Eine Ausnahme gilt in Großbritannien: Dort dürfen Sicherheitsstreichhölzer laut gov.uk ins Handgepäck, in den Koffer aber auch dort nicht. Nicht sicherheitsgeprüfte Streichhölzer schließt gov.uk ganz aus.

Wie viele Feuerzeuge darf man mit ins Flugzeug nehmen?

Eins pro Person, und auch das nur am Körper. Die ICAO-Gefahrguttabelle 8-1 erlaubt ein Feuerzeug oder ein kleines Päckchen Sicherheitsstreichhölzer; Lufthansa und Eurowings formulieren es mit „oder“, beides zusammen ist also nicht vorgesehen. Im Handgepäckstück und im Koffer ist kein weiteres Feuerzeug erlaubt. Hamburg Airport nennt ein Gas- oder Einwegfeuerzeug beziehungsweise eine Schachtel Streichhölzer, Düsseldorf ein Haushaltsfeuerzeug pro Person. Reisen zwei Raucher zusammen, darf jeder sein eigenes Feuerzeug am Körper tragen. Ein Ersatzfeuerzeug oder Nachfüllgas ist dagegen bei keiner geprüften Airline vorgesehen.

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