Eine volle 1,5-Liter-Wasserflasche darf in München durch die Sicherheitskontrolle, in Hamburg nicht. In Frankfurt und am BER hängt es an der Kontrollspur. Die Bundespolizei nennt auf ihrer Seite weiter nur eine Grenze: 100 ml.
Die Kernzahl: 100 ml je Behälter, ein 1-Liter-Beutel je Person
So steht die EU-Grundregel bei der Bundespolizei (Seite veröffentlicht am 17.11.2025): Flüssigkeiten nur in Behältern bis 100 ml, alle zusammen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter, ein Beutel pro Fluggast. Ausgenommen sind Medikamente, Baby- und Spezialnahrung und Duty-free-Ware im versiegelten Sicherheitsbeutel. Eine Ausnahme für CT-Scanner erwähnt die Bundespolizei nicht.
Die Vorgeschichte erklärt das Durcheinander: Ab dem 01.09.2024 galt nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2108 auch an Kontrollen mit den neuen Scannern (Standard C3) wieder die 100-ml-Grenze. Dass bestimmte C3-Geräte 2025 wieder für größere Mengen zugelassen wurden, berichtet die Fachpresse (Euronews 25.07.2025, heise 01.08.2025). Einen EU-Rechtsakt dazu habe ich nicht gefunden.
Flüssigkeiten im Handgepäck an deutschen Flughäfen · geprüft am 04.10.2026
- 100 ml / 1-Liter-Beutel — Grundregel (EU): Flüssigkeiten nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter, ein Beutel pro Fluggast. Ausnahmen: Medikamente (mit Rezept/Attest), Babynahrung/Spezialnahrung, Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel (STEB). Seite erwähnt keine CT-Ausnahme. bundespolizei.de
- 100 ml auch an CT-Kontrollen — EU-Kommission: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2108 und Beschluss (EU) 2024/2109 – an Flughäfen mit C3-Geräten (EDSCB) gilt ab 01.09.2024 wieder die 100-ml-Grenze ('temporary technical issue'). gilt seit 01.09.2024 · transport.ec.europa.eu
- Wiederzulassung bestimmter C3-Geräte für Flüssigkeiten über 100 ml (2025): keine Primärquelle der EU gefunden (nur Presse, z. B. Euronews 25.07.2025, heise 01.08.2025). Quelle fehlt
- bis 2 Liter — München: an allen Sicherheitskontrollen Flüssigkeiten in Behältern bis 2 Liter, mehrere Behälter bis insgesamt 2 Liter; größere Behälter aufgeben. Laut Bayerischem Landesportal wird die 100-ml-Regel ab 18.09.2026 an allen Kontrollen aufgehoben (https://www.bayern.de/flughafen-muenchen-ruestet-auf/). FAQ-Seite des Flughafens nennt teils noch 100 ml (Widerspruch); Umsteiger aus Nicht-EU-Ländern weiter 100 ml. gilt seit 18.09.2026 · munich-airport.com
- bis 2 Liter an CT-Kontrollstellen — Frankfurt: an den meisten Kontrollstellen in T1 und allen in T3 CT-Scanner, Flüssigkeiten bis 2 Liter, kein Beutel nötig; an bestimmten Kontrollstellen (u. a. Gates C1, C2, C4, C6, Sonderkontrollstellen T1, Transferkontrollstellen) weiter 100 ml / 1-Liter-Beutel. Startdatum nicht genannt. frankfurt-airport.com
- bis 2 Liter nur an CT-Spuren — BER: CT-Scanner in Kontrollbereich 1 und 5 (T1) und in T2 – Flüssigkeitsbehälter bis 2 Liter; übrige Kontrollbereiche 100 ml; BER empfiehlt weiterhin 100 ml im 1-Liter-Beutel. Meldung vom 21.05.2026 spricht von 'bis zu zwei Litern pro Person' (Abweichung zu 'pro Behälter'). ber.berlin-airport.de
- 100 ml / 1-Liter-Beutel — Hamburg: Flüssigkeiten nur in Behältern bis 100 ml im 1-Liter-Beutel; keine CT-Ausnahme genannt. hamburg-airport.de
- 100 ml / 1-Liter-Beutel — Düsseldorf: max. 100 ml pro Behältnis im 1-Liter-Beutel; an CT-Kontrollstellen dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben (keine größeren Mengen). dus.com
Fünf Flughäfen, drei Lesarten
| Flughafen | Flüssigkeiten laut Flughafenseite | Seit |
|---|---|---|
| München | an allen Kontrollen Behälter bis 2 l, zusammen bis 2 l | 18.09.2026 (laut bayern.de) |
| Frankfurt | an CT-Kontrollstellen (meiste in T1, alle in T3) bis 2 l ohne Beutel; u. a. an C1, C2, C4, C6 und Transferkontrollen 100 ml | k. A. |
| BER | CT-Spuren in Kontrollbereich 1 und 5 (T1) und in T2 bis 2 l, sonst 100 ml | k. A. |
| Hamburg | 100 ml im 1-Liter-Beutel | – |
| Düsseldorf | 100 ml im 1-Liter-Beutel; an CT-Kontrollstellen bleiben Flüssigkeiten in der Tasche | – |
Verlässlich planbar sind 2 Liter nach den Flughafenseiten nur in München — und selbst dort nennt die FAQ des Flughafens stellenweise noch 100 ml; für Umsteiger aus Nicht-EU-Ländern bleibt es bei 100 ml. Düsseldorf hat CT-Scanner, erlaubt dort aber keine größeren Mengen, nur das Auspacken entfällt.
Wo Behörde und Flughäfen sich widersprechen
- Bundespolizei gegen Flughäfen. Die Bundespolizei nennt 100 ml ohne Ausnahme für CT-Scanner, München, Frankfurt und BER nennen 2 Liter. Ich gebe beides mit Quelle wieder; auflösen kann ich den Widerspruch nicht.
- BER: pro Behälter oder pro Person. Die Infoseite schreibt 2 Liter pro Behälter, eine Meldung vom 21.05.2026 bis zu 2 Liter pro Person. Der BER empfiehlt außerdem weiterhin 100 ml im Beutel.
- Frankfurt ohne Datum. Seit wann CT-Kontrollstellen 2 Liter erlauben, steht nicht auf der Seite. Welche Spur man bekommt, hängt am Abflugbereich.
- Nürnberg nur über das Landesportal. Laut bayern.de gibt es dort seit Mai 2026 keine Flüssigkeitsbeschränkung mehr. Auf der Flughafenseite habe ich das nicht geprüft, deshalb steht hier keine Regel.
Medikamente und Babynahrung: die Regel, keine Dosierung
Flüssige Medikamente und diätetische Spezialnahrung wie Babynahrung, die während der Reise gebraucht werden, sind laut Bundespolizei von der 100-ml-Regel ausgenommen; bei Medikamenten mit Rezept oder Attest als Nachweis. Welche Menge medizinisch nötig ist, beantwortet diese Seite nicht — das gehört in die Arztpraxis oder Apotheke. Was in eine Reiseapotheke gehört, steht mit Quellen auf der Seite zur Reiseapotheke.
Bei Babys kommt die Airline dazu: Condor erlaubt Babys unter 2 Jahren kein eigenes Handgepäck, Babynahrung aber zusätzlich. Die Regeln weiterer Airlines stehen auf der Seite zur Babynahrung im Handgepäck und in der Packliste für Kinder. Duty-free-Ware ist nur im versiegelten Sicherheitsbeutel (STEB) ausgenommen.
Was praktisch hilft
- Mit 100 ml packen, wenn die Spur nicht feststeht. Wer über Frankfurt, den BER oder einen nicht geprüften Flughafen fliegt, kommt mit Reiseflaschen bis 100 ml an jeder Kontrolle durch.
- Den Beutel oben einpacken. An Kontrollen ohne CT-Scanner muss er heraus. Ein flacher Kulturbeutel mit dem Beutel obenauf spart den Griff in den Koffer.
- Nachweis für Medikamente dabeihaben. Rezept oder Attest gehört zur Ausnahme, nicht nur das Medikament.
- Den Rückflug mitdenken. Es zählt die Kontrolle am Abflughafen. Ausländische Flughäfen habe ich nicht geprüft.
Was ich noch nicht weiß
- Der EU-Rechtsakt von 2025. Er müsste im Amtsblatt stehen; EUR-Lex war beim Abruf gesperrt. Er entscheidet, ob 2 Liter eine EU-Regel sind oder ein Stand einzelner Flughäfen.
- Seit wann Frankfurt 2 Liter erlaubt. Die Flughafenseite nennt kein Datum, die Bundespolizei keine CT-Ausnahme.
- Die übrigen deutschen Flughäfen. Hannover, Köln/Bonn, Stuttgart und Nürnberg habe ich nicht auf ihren eigenen Seiten geprüft. Wo es eine Primärquelle gibt, kommt eine Zeile dazu.
Häufige Fragen
Wie viel Flüssigkeit darf man ins Handgepäck nehmen?
Nach der EU-Grundregel, wie sie die Bundespolizei nennt: Behälter bis 100 ml, alle zusammen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter, ein Beutel pro Person. An einzelnen deutschen Flughäfen geht mehr. München erlaubt laut Flughafen an allen Kontrollen Behälter bis 2 Liter, insgesamt 2 Liter; Frankfurt und der BER nur an Kontrollstellen mit CT-Scanner. Hamburg und Düsseldorf bleiben bei 100 ml. Ausgenommen sind Medikamente mit Nachweis, Baby- und Spezialnahrung und Duty-free-Ware im versiegelten Sicherheitsbeutel. Wer die Kontrollspur nicht kennt, packt nach der 100-ml-Regel.
Gilt die 100-ml-Regel noch?
Ja, als Grundregel. Die Bundespolizei nennt auf ihrer Seite (veröffentlicht 17.11.2025) nur 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel und erwähnt keine Ausnahme für CT-Scanner. Mehrere Flughäfen weichen davon ab: München erlaubt an allen Kontrollen bis 2 Liter, laut Bayerischem Landesportal seit dem 18.09.2026; Frankfurt und der BER erlauben 2 Liter nur an Kontrollstellen mit CT-Scanner. Hamburg und Düsseldorf schreiben weiter 100 ml. Den EU-Rechtsakt, der die Scanner 2025 wieder für größere Mengen zugelassen haben soll, kenne ich nur aus der Fachpresse, nicht aus dem Amtsblatt.
Darf man in Frankfurt Flüssigkeiten über 100 ml mitnehmen?
An den meisten Kontrollstellen ja. Laut Flughafen Frankfurt stehen an den meisten Sicherheitskontrollen in Terminal 1 und an allen in Terminal 3 CT-Scanner; dort sind Flüssigkeiten bis 2 Liter erlaubt, ohne Beutel. An einigen Kontrollstellen gilt weiter 100 ml im 1-Liter-Beutel, darunter an den Gates C1, C2, C4 und C6, an Sonderkontrollstellen in Terminal 1 und an Transferkontrollen. Ein Startdatum nennt der Flughafen nicht, und die Bundespolizei erwähnt keine CT-Ausnahme. Wer umsteigt oder den Abflugbereich nicht kennt, packt sicherer nach der 100-ml-Regel.
Dürfen flüssige Medikamente und Babynahrung ins Handgepäck?
Ja, auch über 100 ml, wenn sie während der Reise gebraucht werden. So nennt es die Bundespolizei für flüssige Medikamente und diätetische Spezialnahrung, zu der sie Babynahrung ausdrücklich zählt. Für Medikamente gehört ein Nachweis dazu, also Rezept oder Attest. Eine Mengengrenze für diese Ausnahme nennt die Seite nicht; medizinische Fragen klärt man mit Arztpraxis oder Apotheke, nicht an der Kontrolle. Die Airline kann zusätzlich regeln, was für Babys mitdarf: Condor etwa erlaubt Babys unter 2 Jahren kein eigenes Handgepäck, Babynahrung aber zusätzlich.
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