Reiseapotheke: was laut Auswärtigem Amt und Apothekerverband hineingehört und wie Medikamente durch Kontrolle und Zoll kommen

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Der Insulinpen liegt im Handgepäck, die Ersatzpackung im Koffer, und an der Sicherheitskontrolle zählt nicht, was drin ist, sondern ob ein Nachweis dabei ist. Eine Reiseapotheke ist deshalb zur Hälfte eine Liste von Mitteln und zur Hälfte eine Liste von Regeln.

Alle Angaben laut Auswärtigem Amt, ABDA, Bundespolizei, BfArM, Zoll und Lufthansa, abgerufen am 04.10.2026; Maße der Packhilfe laut Hersteller. Diese Seite nennt keine Präparate und keine Dosierungen und ersetzt keine Beratung: Welche Mittel in die eigene Reiseapotheke gehören, klärt man in Arztpraxis oder Apotheke.

Was hineingehört: Kategorien statt Präparate

Das Auswärtige Amt beschreibt die Reiseapotheke als Überbrückung, bis ärztliche Versorgung erreichbar ist, und nennt als häufigste Reiseerkrankungen Übelkeit und Durchfall, Fieber und Hautprobleme. Die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, setzt die Hausapotheke als Grundlage und ergänzt typische Reisebeschwerden:

Bereich Was die ABDA-Checkliste nennt
Dauermedikation alle dauerhaft benötigten Medikamente in ausreichender Menge
Beschwerden unterwegs Mittel gegen Schmerzen und Fieber, Durchfall, Erkältung, Allergien, Reiseübelkeit, Verdauungsbeschwerden, Sonnenbrand und Insektenstiche
Wundversorgung Desinfektionsmittel, Wundsalbe, Binden, Pflaster, sterile Kompressen, Pinzette, Schere, Einmalhandschuhe
Messen digitales Fieberthermometer
Fernreise Malariamittel nur auf ärztliche Verordnung, Moskitonetz, Trinkwasserdesinfektion
Außerdem Insekten- und Sonnenschutz, Ohrstöpsel, bei Flugreisen eventuell Kompressionsstrümpfe

Quelle: Checkliste Reiseapotheke der ABDA. Die Checkliste nennt Bereiche, keine Präparate — die Auswahl hängt laut ABDA an Reiseart, Ziel und Versorgung vor Ort. Die Schere soll laut ABDA nicht ins Handgepäck; verboten sind dort nach EU-Recht nur Scheren mit einer Klinge über 6 cm ab dem Scharnier (Was darf ins Handgepäck).

Medikamente im Handgepäck: auch über 100 ml, mit Nachweis

Flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind laut Bundespolizei von der 100-ml-Regel ausgenommen. Den Bedarf muss man glaubhaft machen, etwa mit Rezept oder Attest. Eine Mengengrenze aus dem Luftsicherheitsrecht gibt es dafür nicht, wohl aber möglicherweise aus Gefahrgut- oder Zollrecht.

Flüssigkeiten im Handgepäck an deutschen Flughäfen · geprüft am 04.10.2026

  • 100 ml / 1-Liter-Beutel — Grundregel (EU): Flüssigkeiten nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter, ein Beutel pro Fluggast. Ausnahmen: Medikamente (mit Rezept/Attest), Babynahrung/Spezialnahrung, Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel (STEB). Seite erwähnt keine CT-Ausnahme. bundespolizei.de
  • 100 ml auch an CT-Kontrollen — EU-Kommission: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2108 und Beschluss (EU) 2024/2109 – an Flughäfen mit C3-Geräten (EDSCB) gilt ab 01.09.2024 wieder die 100-ml-Grenze ('temporary technical issue'). gilt seit 01.09.2024 · transport.ec.europa.eu
  • Wiederzulassung bestimmter C3-Geräte für Flüssigkeiten über 100 ml (2025): keine Primärquelle der EU gefunden (nur Presse, z. B. Euronews 25.07.2025, heise 01.08.2025). Quelle fehlt
  • bis 2 Liter — München: an allen Sicherheitskontrollen Flüssigkeiten in Behältern bis 2 Liter, mehrere Behälter bis insgesamt 2 Liter; größere Behälter aufgeben. Laut Bayerischem Landesportal wird die 100-ml-Regel ab 18.09.2026 an allen Kontrollen aufgehoben (https://www.bayern.de/flughafen-muenchen-ruestet-auf/). FAQ-Seite des Flughafens nennt teils noch 100 ml (Widerspruch); Umsteiger aus Nicht-EU-Ländern weiter 100 ml. gilt seit 18.09.2026 · munich-airport.com
  • bis 2 Liter an CT-Kontrollstellen — Frankfurt: an den meisten Kontrollstellen in T1 und allen in T3 CT-Scanner, Flüssigkeiten bis 2 Liter, kein Beutel nötig; an bestimmten Kontrollstellen (u. a. Gates C1, C2, C4, C6, Sonderkontrollstellen T1, Transferkontrollstellen) weiter 100 ml / 1-Liter-Beutel. Startdatum nicht genannt. frankfurt-airport.com
  • bis 2 Liter nur an CT-Spuren — BER: CT-Scanner in Kontrollbereich 1 und 5 (T1) und in T2 – Flüssigkeitsbehälter bis 2 Liter; übrige Kontrollbereiche 100 ml; BER empfiehlt weiterhin 100 ml im 1-Liter-Beutel. Meldung vom 21.05.2026 spricht von 'bis zu zwei Litern pro Person' (Abweichung zu 'pro Behälter'). ber.berlin-airport.de
  • 100 ml / 1-Liter-Beutel — Hamburg: Flüssigkeiten nur in Behältern bis 100 ml im 1-Liter-Beutel; keine CT-Ausnahme genannt. hamburg-airport.de
  • 100 ml / 1-Liter-Beutel — Düsseldorf: max. 100 ml pro Behältnis im 1-Liter-Beutel; an CT-Kontrollstellen dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben (keine größeren Mengen). dus.com

Die ABDA rät, die Reiseapotheke zumindest teilweise ins Handgepäck zu nehmen, weil Koffer verloren gehen (Koffer verloren). Lufthansa rät zu schlagfester Verpackung, verteilt auf mehrere Handgepäckstücke, und zum Anderthalb- bis Zweifachen des erwarteten Bedarfs; die ABDA nennt für Dauermedikamente ein Drittel mehr. Getrennt vom Kulturbeutel liegt sie an der Kontrolle schneller oben, etwa in einem Packwürfel-Set mit eigener Tasche:

Set mit eigener Medikamententasche

Hauptstadtkoffer Packing Cubes Set 7-teilig (8600102) — 3 Würfel bis 40 × 30 × 8 cm und 4 Beutel, Harvest Gold

nach Datenblatt bewertet
  • Packwürfel im Set 3 Stück
  • Teile im Set insgesamt 7 Stück
  • Größter Würfel: Länge 40 cm
  • Größter Würfel: Breite 30 cm
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Daten laut hauptstadtkoffer.de

Spritzen und Insulin: Bescheinigung und eigene Kühlung

Für Medikamente und Spritzen im Handgepäck rät Lufthansa zu einer ärztlichen Bescheinigung, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt. Die ABDA warnt, dass es bei Injektionsbestecken Probleme geben kann, und empfiehlt, vorher bei Airline und Botschaft des Reiselands nachzufragen. Für Diabetes rät Lufthansa, Medikamente und Material doppelt mitzunehmen, je im Handgepäck und im Koffer.

An Bord werden Medikamente laut Lufthansa nicht gekühlt; die Airline nennt Kühlakkus oder Trockeneis. Insulin gehört laut Lufthansa bei 2 bis 8 °C gelagert, ohne Kühlung höchstens 24 Stunden und nie über 25 °C. Die ABDA ergänzt: in der Kühltasche, aber nicht direkt am Kühlelement, sonst friert es. Kälteempfindliche Mittel gehören nicht in den Koffer, weil es im Frachtraum sehr kalt werden kann, und Zäpfchen können in der Hitze schmelzen.

Medikamente auf Flugreisen: Spritzen, Kühlung, Betäubungsmittel, Zoll · geprüft am 04.10.2026

  • Spritzen: ärztliche Bescheinigung ratsam — Lufthansa, Gesund reisen: Bei Medikamenten und Spritzen im Handgepäck ist eine ärztliche Bescheinigung ratsam, die bestätigt, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material handelt. Verpackung schlagfest, Bedarf auf mehrere Handgepäckstücke verteilen, etwa das Anderthalb- bis Zweifache des erwarteten Bedarfs im Handgepäck. Diabetes: doppelte Menge an Medikamenten und Material, je im Handgepäck und Koffer. lufthansa.com
  • keine Kühlung an Bord; Insulin 2–8 °C, ungekühlt max. 24 h, nie über 25 °C — Lufthansa, Gesund reisen: Medikamente können an Bord nicht gekühlt werden; Kühlung mit Kühlakkus oder Trockeneis (eigene Seite). Insulin bei +2 bis +8 °C aufbewahren; ohne Kühlung bis zu 24 Stunden transportierbar, nie über 25 °C. lufthansa.com
  • Schengen: Art.-75-Bescheinigung, beglaubigt, max. 30 Tage, je BtM eine — BfArM: Reisen bis zu 30 Tagen in Schengen-Staaten mit ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln nur mit Bescheinigung nach Art. 75 Schengener Durchführungsübereinkommen, ausgefüllt vom behandelnden Arzt, vor Reiseantritt beglaubigt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine beauftragte Stelle; höchstens 30 Tage gültig; je Betäubungsmittel eine Bescheinigung; gilt nur für Bürger der Schengen-Vertragsstaaten. Andere Länder: mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung nach INCB-Leitfaden (Einzel-/Tagesdosis, Wirkstoff, Reisedauer, max. 30 Tage); nationale Einreisebestimmungen beachten. bfarm.de
  • Einreise: max. 3 Monate Bedarf je Arzneimittel — Zoll: Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge, höchstens Bedarf für drei Monate je Arzneimittel unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen; unabhängig davon, ob mitgenommen oder im Ausland gekauft und ob in Deutschland zugelassen. Verboten: gefälschte Arzneimittel und Dopingstoffe nach Anlage zum Anti-Doping-Gesetz in nicht geringer Menge. Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitamine, Pflanzenmittel können als Arzneimittel gelten. Ausreise: Bestimmungen des Reiselands bei dessen diplomatischer Vertretung erfragen. zoll.de

Betäubungsmittel und Zoll: 30 Tage Bescheinigung, drei Monate Bedarf

Für Reisen bis 30 Tage in Schengen-Staaten braucht man laut BfArM eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, ausgefüllt von der behandelnden Praxis. Die Bescheinigung muss vor der Reise von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigt sein, gilt höchstens 30 Tage und nur für ein Betäubungsmittel. Außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, ebenfalls beglaubigte Bescheinigung; manche Staaten verlangen zusätzlich eine Importgenehmigung oder verbieten Wirkstoffe ganz.

Bei der Einreise erlaubt der Zoll Arzneimittel für den üblichen persönlichen Bedarf, höchstens drei Monate je Arzneimittel, egal ob mitgenommen oder im Ausland gekauft. Gefälschte Arzneimittel und bestimmte Dopingstoffe sind verboten. Was das Reiseland bei der Einreise erlaubt, erfragt man laut Zoll bei dessen diplomatischer Vertretung; das Auswärtige Amt verweist auf seine Reise- und Sicherheitshinweise.

Fallstricke

  • Mittel aus dem Urlaubsland. Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitamine oder Pflanzenmittel können in Deutschland als Arzneimittel gelten (Zoll).
  • Zeitverschiebung. Bei Fernreisen nennt die ABDA als Beispiel einige Antibabypillen.
  • Bescheinigung zu spät. Die Beglaubigung muss laut BfArM vor Reiseantritt vorliegen.

Was praktisch hilft

  1. Früh beraten lassen. Zu Reiseimpfungen rät die ABDA spätestens sechs Wochen vor der Reise; die Reiseapotheke lässt sich im selben Gespräch klären.
  2. Unterlagen kopieren. Arztbrief, Atteste und Verschreibungen, gegebenenfalls übersetzt (Auswärtiges Amt); dazu Telefonnummern von Praxis und Apotheke und die internationalen Wirkstoffnamen (ABDA).
  3. Beipackzettel mitnehmen. Das Auswärtige Amt rät zur Originalpackung, die ABDA hält Umkartons für verzichtbar, den Beipackzettel nicht.
  4. Gewicht einplanen. Der Packlisten-Generator führt die Reiseapotheke als eigene Gruppe.

Was ich noch nicht weiß

  • Ob Kühlakkus unter die Medikamenten-Ausnahme fallen. Die Bundespolizei nennt sie nicht, Lufthansa nennt sie als Kühlmittel. Für Insulin-Reisende entscheidet das an der Kontrolle.
  • Die Trockeneis-Grenzen. Lufthansa verweist auf eine eigene Seite, die ich nicht geprüft habe.
  • Eine Kinderliste aus Fachquellen. Die ABDA-Checkliste unterscheidet nicht nach Alter; Kinderärzte-Quellen dazu fehlen hier noch.

Häufige Fragen

Was gehört in eine Reiseapotheke?

Zuerst die eigene Dauermedikation in ausreichender Menge, dann Mittel gegen typische Reisebeschwerden. Die Checkliste der ABDA nennt als Bereiche Schmerzen und Fieber, Durchfall, Erkältung, Allergien, Reiseübelkeit, Verdauung, Sonnenbrand und Insektenstiche, dazu Verbandmaterial, Desinfektion und ein digitales Fieberthermometer. Bei Fernreisen kommen Moskitonetz und Trinkwasserdesinfektion hinzu, Malariamittel nur auf ärztliche Verordnung. Das Auswärtige Amt rät außerdem zu einer Erste-Hilfe-Ausstattung und zu Kopien von Arztbrief und Verschreibungen. Welche Präparate und Mengen passen, klärt man in Apotheke oder Arztpraxis, weil es von Reiseziel, Reiseart und Gesundheit abhängt.

Darf man Medikamente im Handgepäck mitnehmen?

Ja. Flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind laut Bundespolizei von der 100-ml-Regel ausgenommen und müssen nicht in den 1-Liter-Beutel. Den Bedarf muss man glaubhaft machen, ausreichend ist etwa ein Rezept oder ein Attest. Eine Mengengrenze aus dem Luftsicherheitsrecht gibt es nicht, andere Vorschriften wie Gefahrgut- oder Zollrecht können aber greifen. Die ABDA rät, die Reiseapotheke zumindest teilweise ins Handgepäck zu nehmen, weil Koffer verloren gehen können; kälteempfindliche Mittel gehören wegen der Kälte im Frachtraum ohnehin nicht in den Koffer. Für Spritzen rät Lufthansa zu einer ärztlichen Bescheinigung.

Wie transportiert man Insulin im Flugzeug?

Im Handgepäck, mit Nachweis und mit Kühlung, die man selbst mitbringt. Lufthansa schreibt, dass Medikamente an Bord nicht gekühlt werden können, und nennt Kühlakkus oder Trockeneis. Insulin sollte laut Lufthansa bei 2 bis 8 °C gelagert werden; ohne Kühlung lässt es sich bis zu 24 Stunden transportieren, aber nie über 25 °C. Die ABDA rät zur Kühltasche, ohne engen Kontakt zum Kühlelement, damit es nicht einfriert. Für Spritzen und Pens empfiehlt Lufthansa eine ärztliche Bescheinigung über den persönlichen Bedarf; den Spritzplan bei Zeitverschiebung legt man vorher mit dem Arzt fest.

Welche Bescheinigung braucht man für Betäubungsmittel im Urlaub?

Innerhalb des Schengen-Raums eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Laut BfArM füllt sie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt aus, und vor Reiseantritt muss sie die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen. Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage, für jedes Betäubungsmittel braucht man eine eigene. Für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, ebenfalls beglaubigte ärztliche Bescheinigung mit Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoff und Reisedauer. Manche Staaten verlangen zusätzlich eine Importgenehmigung oder verbieten bestimmte Mittel; Auskunft gibt die Botschaft des Reiselands.

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