Werbung: Diese Seite enthält Partnerlinks zu Amazon. Kaufst du über einen solchen Link, erhalte ich eine Provision — dein Preis ändert sich dadurch nicht. Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Wie ich auswähle: So prüfe ich.
Ein Systemrasierer mit eingerasteter Kartusche und ein Päckchen Ersatzklingen liegen im Kulturbeutel nebeneinander. An der Kontrolle trennt sie eine Zeile der EU-Liste: Rasierklingen sind ohne Mindestlänge verboten. Beim elektrischen Rasierer zählt dagegen nicht die Klinge, sondern der Akku.
Die Kernzahl: Rasierklingen sind ab 0 cm verboten
Anlage 4-C Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 nennt „Rasierklingen“ ohne Zahl; Messer und Scheren dürfen bis 6 cm, Klingen zum Rasieren gar nicht. Die Bundespolizei übernimmt die Zeile (veröffentlicht 01.06.2025). Was als Rasierklinge zählt, definiert die Liste nicht. Hamburg Airport zieht die Linie bei der losen Klinge: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Ein kleiner Einwegrasierer oder ein Trockenrasierer sei „oft“ kein Problem, aber: „Strengere Bedingungen gelten teilweise bei Nassrasierern.“
Im aufgegebenen Koffer gilt keine Klingenregel, Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. Die übrigen Gegenstände stehen bei Was darf ins Handgepäck.
Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck · geprüft am 05.10.2026
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelschere: Verboten sind laut Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 (ABl. L 299 vom 14.11.2015) nur „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“; Nagelscheren mit kürzeren Klingen fallen nicht darunter. Im aufgegebenen Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Schere (Bastel-, Haushaltsschere): Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm, Teppichmesser verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Messer, Taschenmesser: Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“ sowie Teppichmesser unabhängig von der Länge. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: bis 6 cm · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelfeile: Flughafen Düsseldorf: „Klingen über 6 Zentimeter dürfen nicht mit an Board genommen werden. Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ In Anlage 4-C ist die Nagelfeile nicht ausdrücklich genannt. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe (Bundespolizei). dus.com
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Rasierklingen, Rasiermesser: Rasierklingen stehen in Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 ohne Längengrenze. Hamburg Airport: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: laut Flughafen „oft kein Problem“ · Aufgabegepäck: erlaubt — Einweg- und Elektrorasierer: Hamburg Airport: „Oft sind ein kleiner Einwegrasierer oder ein elektrischer Trockenrasierapparat kein Problem.“ Lose Rasierklingen und Rasiermesser sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Eine verbindliche Regel für Systemrasierer nennt weder die Bundespolizei noch Anlage 4-C. hamburg-airport.de
- Handgepäck: Klinge/Schaft bis 6 cm, keine Bohrer und Sägen · Aufgabegepäck: erlaubt — Werkzeug: Anlage 4-C Buchst. d DVO (EU) 2015/1998 verbietet u. a. Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen, „Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel“, Sägen einschließlich Akkusägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe; Lufthansa führt Werkzeuge als „nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Baseballschläger, Schlagstock: Anlage 4-C Buchst. e DVO (EU) 2015/1998 (stumpfe Gegenstände) verbietet Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten, wenn verwechselbar · Aufgabegepäck: erlaubt — Spielzeugwaffe, Nachbildung: Anlage 4-C Buchst. a DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Schusswaffen und Nachbildungen als nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: bei Lufthansa verboten — Pfefferspray, Reizgas, Tierabwehrspray: Anlage 4-C Buchst. b DVO (EU) 2015/1998 (Betäubungsgeräte) nennt „Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays“. Im aufgegebenen Gepäck stehen sie nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Betäubungsgeräte in ihrer Übersicht (Jan. 2026) als für den Transport verboten. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Feuerwerk und andere Pyrotechnik: Anlage 4-C Buchst. f und Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998 verbieten „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“ im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. bundespolizei.de
- Handgepäck: 1 Stück am Körper · Aufgabegepäck: verboten — Feuerzeug oder Streichhölzer: Lufthansa: „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper erlaubt, nicht im Handgepäckstück und nicht im aufgegebenen Gepäck. Entspricht ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 5 (LBA-Fassung): kein aufgegebenes Gepäck, am Körper, kein nicht aufgesaugter Flüssigbrennstoff außer verflüssigtem Gas. lufthansa.com
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Sturmfeuerzeug („blaue Flamme“): Die LBA-Fassung der ICAO-TI Tabelle 8-1 vermerkt nach IATA-DGR: „Feuerzeuge mit ‚blauer Flamme‘ – VERBOTEN“. Lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder anderen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung sind ebenfalls verboten. lba.de
- Handgepäck: ja, an Bord nicht laden · Aufgabegepäck: verboten — E-Zigarette (auch E-Zigarre, E-Pfeife, Verdampfer): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 3 (LBA-Fassung): nicht im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck erlaubt; Geräte und Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden; unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Heizelements muss verhindert sein. Lufthansa: nicht im Gepäckfach über den Sitzen. lba.de
- max. 2 Stück, 100 Wh — Powerbank: Lufthansa: Laden und Verwendung an Bord verboten (Ausnahme zugelassene medizinische Geräte), max. 2 pro Passagier, max. 100 Wh, über 100 bis 160 Wh Transportgenehmigung, nicht im Gepäckfach, nicht im Aufgabegepäck. Regeln anderer Airlines im Thema „powerbank“. gilt seit 15.01.2026 · lufthansa.com
- Handgepäck: bis 100 Wh, einzeln geschützt · Aufgabegepäck: verboten — Ersatzakkus (Lithium, z. B. für Kamera oder Laptop): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 (LBA-Fassung): je Batterie höchstens 100 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 2 g Lithiumgehalt (Lithium-Metall); 100 bis 160 Wh mit Genehmigung des Betreibers, davon höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person; Ersatzbatterien nur im Handgepäck und einzeln gegen Kurzschluss gesichert (Originalverpackung, abgeklebte Pole oder eigener Beutel). lba.de
- Handgepäck: ja · Aufgabegepäck: nur ausgeschaltet und geschützt — Laptop, Tablet, Smartphone, Kamera: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 Buchst. e/f (LBA-Fassung): tragbare elektronische Geräte mit Batterien sollten im Handgepäck mitgeführt werden; im aufgegebenen Gepäck gegen unbeabsichtigte Aktivierung und Beschädigung geschützt und vollständig abgeschaltet (nicht Schlaf- oder Ruhemodus), wenn die Batterie 2,7 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 0,3 g Lithium (Lithium-Metall) übersteigt. Lufthansa: im aufgegebenen Gepäck nicht empfohlen. lba.de
- bis 2,7 Wh / 0,3 g LC: Hand- und Aufgabegepäck, eingeschaltet erlaubt — Gepäcktracker: Lufthansa: Tracker bis max. 2,7 Wh bzw. 0,3 g Lithiumgehalt pro Gerät sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zulässig und dürfen eingeschaltet sein; darüber bis 100 Wh / 2 g nur im Handgepäck und ausgeschaltet. Details im Thema „tracker“. lufthansa.com
- Handgepäck: 100 ml im 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: je 0,5 l, zusammen 2 l — Deo, Haarspray, Parfüm: Im Handgepäck gelten Aerosole und Parfüm als Flüssigkeiten (Bundespolizei: 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel). Im aufgegebenen Gepäck nach ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 17 (LBA-Fassung): Nettomenge je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l, alle Artikel zusammen höchstens 2 kg oder 2 l pro Person; Ventile durch Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert. lba.de
- Handgepäck: 100 ml / 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: erlaubt — Getränke, Zahnpasta, Cremes, Duschgel: Bundespolizei: Flüssigkeiten sind alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (u. a. Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm, Rasierschaum); im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Fluggast. Abweichungen an CT-Kontrollen einzelner Flughäfen im Thema „fluessigkeiten“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B. bundespolizei.de
- 24–70 Vol.-%: max. 5 l pro Person · über 70 Vol.-%: verboten (Lufthansa) — Spirituosen: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 6 (LBA-Fassung): alkoholische Getränke mit mehr als 24 bis höchstens 70 Vol.-% im Hand- und Aufgabegepäck nur in Einzelhandelsverpackung, höchstens 5 l Nettomenge pro Person; bis 24 Vol.-% nicht beschränkt. Über 70 Vol.-% führt Lufthansa als verboten. Im Handgepäck gilt zusätzlich die Flüssigkeitsregel (Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel ausgenommen). lba.de
- Handgepäck: auch über 100 ml mit Nachweis · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Medikamente: Bundespolizei: flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist z. B. ein Rezept oder ein Attest. Flughafen Düsseldorf: Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit an Bord. Keine Aussage zu Mengen oder Dosierung. bundespolizei.de
- Handgepäck: Reisebedarf auch über 100 ml · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Babynahrung: Bundespolizei: diätetische Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht wird, ist von der 100-ml-Regel ausgenommen. Airline-Regeln für Babys im Thema „kinder“. bundespolizei.de
- fest: erlaubt · streichfähig/flüssig: 100 ml im 1-Liter-Beutel — Lebensmittel: Feste Lebensmittel stehen nicht in Anlage 4-C. Suppen, Streichkäse und Streichwurst sowie Sirup zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten (100 ml im 1-Liter-Beutel). Unabhängig davon: Fleisch, Milch und Erzeugnisse daraus aus Nicht-EU-Staaten müssen bei privater Einfuhr dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen (Zoll; Ausnahmen u. a. Schweiz, Norwegen). bundespolizei.de
- 1 Gerät, keine Ersatzkartuschen — Lockenstab mit Gaskartusche: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 11 (LBA-Fassung): Kartuschen mit Kohlenwasserstoffgas in Hairstyling-Geräten im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt; höchstens eine Kartusche pro Person, Schutzklappe sicher über dem Heizelement, keine Ersatzkartuschen. lba.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Campingkocher, Brennstoff, Benzin: Lufthansa führt Campingkocher und Brennstoffbehälter, Brennpaste und Benzin sowie Alkohol über 70 Vol.-% und Farbe als für den Transport verboten. lufthansa.com
- Feuerzeug nur am Körper; Messer nur Aufgabegepäck — SWISS-Gefahrgutliste: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug nur am Körper (nicht Hand-, nicht Aufgabegepäck); verboten u. a. Feuerzeugbenzin, 'Blue Flame'-Feuerzeuge, Zippo-Feuerzeuge. Waffenförmige Gegenstände (auch Spielzeug), Schleudern und 'kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stilettos oder Schwert' nur im aufgegebenen Gepäck — strenger formuliert als die EU-Regel (Messer bis 6 cm Klinge im Handgepäck nicht verboten). Toilettenartikel/Aerosole max. 2 kg / 2 l gesamt, 0,5 kg / 0,5 l je Artikel; Alkohol 24–70 Vol.-% max. 5 l in Verkaufsverpackung, Konsum selbst mitgebrachter Getränke an Bord verboten; Campingkocher und Kartuschen verboten; Selbstverteidigungsgegenstände (Pfefferspray, Taser) verboten. swiss.com
Sechs Rasierer, drei Antworten
| Rasierer | Handgepäck | Aufgabegepäck | Quelle |
|---|---|---|---|
| Einwegrasierer | „oft kein Problem“; UK: erlaubt | erlaubt | Hamburg Airport; gov.uk |
| Systemrasierer, Kartusche fest | keine deutsche Regel; UK: erlaubt | erlaubt | gov.uk |
| Ersatzkartuschen | k. A. | erlaubt | — |
| Rasierhobel mit Klinge, lose Klingen | Klinge verboten | erlaubt | EU Anl. 4-C c; Hamburg |
| Rasiermesser, auch mit Wechselklinge | verboten | erlaubt | Hamburg Airport; EU Anl. 4-C c |
| Elektrorasierer mit Akku | erlaubt | ausgeschaltet, gesichert; Ryanair: verboten | ICAO 8-1 Nr. 1; Ryanair |
gov.uk führt „Fixed-cartridge razor blades (disposable razor)“ im Handgepäck als erlaubt, also die fest sitzende Klinge. Eurowings untersagt in der Kabine „Rasierklingen“, ohne fest und lose zu unterscheiden. Ein Rasierhobel arbeitet mit einer losen Klinge; den leeren Hobel ohne Klinge nennt keine Quelle.
Elektrischer Rasierer: Für den Akku gelten die Geräteregeln
Ein Akku-Rasierer ist nach der ICAO-Tabelle 8-1 (LBA-Fassung, Ausgabe 2025-2026) ein tragbares elektronisches Gerät mit Lithiumbatterie: höchstens 100 Wh, Mitnahme im Handgepäck empfohlen. Im Koffer muss er gegen Einschalten geschützt und ganz ausgeschaltet sein, wenn der Akku mehr als 2,7 Wh hat, nicht im Ruhemodus. Eurowings erlaubt Geräte bis 100 Wh im Aufgabegepäck, ausgeschaltet und gegen Beschädigung geschützt, höchstens 15 je Person. Lufthansa empfiehlt elektronische Geräte im Aufgabegepäck nicht.
Ryanair geht weiter: Im aufgegebenen Gepäck sind dort „Mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene elektronische Geräte“ verboten. Die Airline nennt Tablet und Mobiltelefon als Beispiel, Rasierer nicht ausdrücklich; nach dem Wortlaut gehört ein Akku-Rasierer bei Ryanair in die Kabine. Dort sind bis zu 15 Geräte erlaubt.
Wo es an der Kontrolle hakt
- Ersatzklingen im Kulturbeutel. Anlage 4-C macht für verpackte Klingen keine Ausnahme.
- Der leere Akku. Laut Bundespolizei kann die Kontrolle verlangen, ein Gerät einzuschalten; für leere Akkus gibt es dort Steckdosen. gov.uk lässt ein Gerät, das sich nicht einschalten lässt, nicht an Bord.
- Rasierschaum und Aftershave. Die Bundespolizei nennt Rasierschaum ausdrücklich als Flüssigkeit: Behälter bis 100 ml im 1-Liter-Beutel (Flüssigkeiten im Handgepäck). Im Koffer sind Toilettenartikel und Spraydosen auf je 0,5 l und zusammen 2 l pro Person begrenzt.
Was praktisch hilft
- Nur mit Handgepäck: Einweg- oder Systemrasierer ohne Ersatzklingen. Die Kartuschen kauft man am Ziel nach.
- Hobel und Rasiermesser in den Koffer. Mit Klingenschutz, damit beim Durchsuchen niemand hineingreift.
- Akku-Rasierer geladen in die Kabine. Gegen Einschalten sichern, etwa mit Reisesperre, falls vorhanden, oder fester Hülle. Den Stecker am Ziel klärt der Reiseadapter.
- Rasierschaum als Reisegröße. In Reiseflaschen bis 100 ml oder als Seife, die nicht als Flüssigkeit zählt.
- Bauart Kulturbeutel
- Länge (längste Seite) 30 cm
- Breite 19 cm
- Höhe (kürzeste Seite) 4 cm
Daten laut deuter.com
Was ich noch nicht weiß
- Ob Ersatzkartuschen als Rasierklingen gelten. Weder Bundespolizei noch Flughäfen sagen es; davon hängt ab, ob der Vorrat für zwei Wochen in die Kabine darf.
- Wie viel Wattstunden ein Rasierer-Akku hat. Datenblätter habe ich nicht geprüft. Die Zahl entscheidet, ob im Koffer die Ausschaltpflicht ab 2,7 Wh greift.
- Was Hamburg mit „strengeren Bedingungen“ bei Nassrasierern meint. Die Seite nennt keine Kriterien; eine Auslegungshilfe der Bundespolizei dazu habe ich nicht gefunden.
Häufige Fragen
Darf ein Nassrasierer ins Handgepäck?
Meist ja, solange die Klinge fest im Rasierer sitzt. Hamburg Airport nennt kleine Einwegrasierer „oft kein Problem“, die britische Regierung erlaubt auf gov.uk Rasierer mit fest sitzender Kartusche ausdrücklich. Verboten sind lose Rasierklingen und Rasiermesser, denn die EU-Liste schließt Rasierklingen ohne Längengrenze aus der Kabine aus. Wie Ersatzkartuschen zu behandeln sind, sagt keine deutsche Quelle; Eurowings untersagt Rasierklingen in der Kabine pauschal. Der Rasierhobel reist mit seinen Klingen im Koffer, dort gilt keine Klingenregel. Im Zweifel entscheidet an der Kontrolle die Kontrollperson.
Darf ein elektrischer Rasierer ins Handgepäck?
Ja. Nach der ICAO-Gefahrguttabelle 8-1, auf Deutsch beim Luftfahrt-Bundesamt, sollen tragbare Geräte mit Lithiumakku im Handgepäck reisen; die Grenze liegt bei 100 Wh je Akku. Die britische Regierung führt Elektrorasierer für Handgepäck und Koffer als erlaubt. Der Akku sollte geladen sein: Laut Bundespolizei kann die Kontrolle verlangen, ein Gerät einzuschalten, gov.uk lässt Geräte ohne Funktion nicht an Bord. Mehrere Geräte sind kein Problem, Eurowings und Ryanair erlauben bis zu 15 je Person. Im Koffer gelten strengere Regeln, bei Ryanair ist er dort verboten.
Darf ein Akku-Rasierer in den Koffer?
Bei den meisten Airlines ja, aber nur vollständig ausgeschaltet und gegen Einschalten geschützt, sobald der Akku mehr als 2,7 Wh hat. So steht es in der ICAO-Gefahrguttabelle 8-1 beim Luftfahrt-Bundesamt; Eurowings erlaubt Geräte bis 100 Wh im Aufgabegepäck unter diesen Bedingungen. Ryanair verbietet mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene elektronische Geräte im aufgegebenen Gepäck, dort gehört der Rasierer in die Kabine. Lufthansa empfiehlt Geräte im Koffer nicht. Ersatzakkus dürfen nie in den Koffer. Wer sicher gehen will, nimmt den Rasierer in die Kabine; dort erlauben ihn Lufthansa, Eurowings und Ryanair.
Darf man Rasierklingen im Koffer mitnehmen?
Ja. Im aufgegebenen Gepäck verbietet die EU-Liste nur Spreng- und Brandstoffe, Klingen gehören nicht dazu. Lose Klingen, Rasierhobel und Rasiermesser sind deshalb im Koffer erlaubt, ebenso Rasiermesser mit Wechselklinge und Packungen mit Ersatzklingen; eine Mengengrenze nennt keine der geprüften Quellen. Damit sich beim Durchsuchen niemand verletzt, gehören sie in die Originalverpackung oder einen Klingenschutz; Ryanair bittet ausdrücklich darum, scharfe Gegenstände eingewickelt zu verstauen. In der Kabine sind Rasierklingen dagegen nach Anlage 4-C der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 ohne Längengrenze verboten; eine Ausnahme für verpackte Klingen macht sie nicht.