Nagelschere im Handgepäck: 6 cm ab dem Scharnier — und warum Nagelfeile und Nagelknipser je nach Airline anders behandelt werden

Eine Nagelschere mit 9 cm Gesamtlänge kann durch die Kontrolle gehen, eine mit 6,5 cm langen Klingen nicht. Gezählt wird nur die Klinge ab der Schraube. Für Feile und Knipser nennt die EU-Liste keine Zahl, dort weichen Flughäfen und Airlines ab.

Die Kernzahl: 6 cm Klinge, gemessen ab dem Scharnier

Eine eigene Zeile für Nagelscheren hat die EU nicht. Sie fallen unter die allgemeine Scherenregel in Anlage 4-C Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998: Verboten sind „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“. Die Bundespolizei führt den Satz wortgleich (veröffentlicht 01.06.2025). Hamburg Airport erlaubt kleine Taschenmesser bis 6 cm und schreibt dazu: „Dasselbe gilt für Nagelscheren.“

Gemessen wird von der Schraube bis zur Spitze, die Griffe zählen nicht. Verboten ist erst, was „über“ 6 cm liegt; genau 6,0 cm sind erlaubt. Im aufgegebenen Koffer gibt es keine Grenze, denn Anlage 5-B verbietet dort nur Spreng- und Brandstoffe. Alle Gegenstände stehen bei Was darf ins Handgepäck.

Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck · geprüft am 05.10.2026

  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelschere: Verboten sind laut Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 (ABl. L 299 vom 14.11.2015) nur „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“; Nagelscheren mit kürzeren Klingen fallen nicht darunter. Im aufgegebenen Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Schere (Bastel-, Haushaltsschere): Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm, Teppichmesser verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Messer, Taschenmesser: Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“ sowie Teppichmesser unabhängig von der Länge. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: bis 6 cm · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelfeile: Flughafen Düsseldorf: „Klingen über 6 Zentimeter dürfen nicht mit an Board genommen werden. Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ In Anlage 4-C ist die Nagelfeile nicht ausdrücklich genannt. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe (Bundespolizei). dus.com
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Rasierklingen, Rasiermesser: Rasierklingen stehen in Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 ohne Längengrenze. Hamburg Airport: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: laut Flughafen „oft kein Problem“ · Aufgabegepäck: erlaubt — Einweg- und Elektrorasierer: Hamburg Airport: „Oft sind ein kleiner Einwegrasierer oder ein elektrischer Trockenrasierapparat kein Problem.“ Lose Rasierklingen und Rasiermesser sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Eine verbindliche Regel für Systemrasierer nennt weder die Bundespolizei noch Anlage 4-C. hamburg-airport.de
  • Handgepäck: Klinge/Schaft bis 6 cm, keine Bohrer und Sägen · Aufgabegepäck: erlaubt — Werkzeug: Anlage 4-C Buchst. d DVO (EU) 2015/1998 verbietet u. a. Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen, „Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel“, Sägen einschließlich Akkusägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe; Lufthansa führt Werkzeuge als „nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Baseballschläger, Schlagstock: Anlage 4-C Buchst. e DVO (EU) 2015/1998 (stumpfe Gegenstände) verbietet Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten, wenn verwechselbar · Aufgabegepäck: erlaubt — Spielzeugwaffe, Nachbildung: Anlage 4-C Buchst. a DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Schusswaffen und Nachbildungen als nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: bei Lufthansa verboten — Pfefferspray, Reizgas, Tierabwehrspray: Anlage 4-C Buchst. b DVO (EU) 2015/1998 (Betäubungsgeräte) nennt „Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays“. Im aufgegebenen Gepäck stehen sie nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Betäubungsgeräte in ihrer Übersicht (Jan. 2026) als für den Transport verboten. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Feuerwerk und andere Pyrotechnik: Anlage 4-C Buchst. f und Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998 verbieten „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“ im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. bundespolizei.de
  • Handgepäck: 1 Stück am Körper · Aufgabegepäck: verboten — Feuerzeug oder Streichhölzer: Lufthansa: „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper erlaubt, nicht im Handgepäckstück und nicht im aufgegebenen Gepäck. Entspricht ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 5 (LBA-Fassung): kein aufgegebenes Gepäck, am Körper, kein nicht aufgesaugter Flüssigbrennstoff außer verflüssigtem Gas. lufthansa.com
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Sturmfeuerzeug („blaue Flamme“): Die LBA-Fassung der ICAO-TI Tabelle 8-1 vermerkt nach IATA-DGR: „Feuerzeuge mit ‚blauer Flamme‘ – VERBOTEN“. Lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder anderen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung sind ebenfalls verboten. lba.de
  • Handgepäck: ja, an Bord nicht laden · Aufgabegepäck: verboten — E-Zigarette (auch E-Zigarre, E-Pfeife, Verdampfer): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 3 (LBA-Fassung): nicht im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck erlaubt; Geräte und Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden; unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Heizelements muss verhindert sein. Lufthansa: nicht im Gepäckfach über den Sitzen. lba.de
  • max. 2 Stück, 100 Wh — Powerbank: Lufthansa: Laden und Verwendung an Bord verboten (Ausnahme zugelassene medizinische Geräte), max. 2 pro Passagier, max. 100 Wh, über 100 bis 160 Wh Transportgenehmigung, nicht im Gepäckfach, nicht im Aufgabegepäck. Regeln anderer Airlines im Thema „powerbank“. gilt seit 15.01.2026 · lufthansa.com
  • Handgepäck: bis 100 Wh, einzeln geschützt · Aufgabegepäck: verboten — Ersatzakkus (Lithium, z. B. für Kamera oder Laptop): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 (LBA-Fassung): je Batterie höchstens 100 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 2 g Lithiumgehalt (Lithium-Metall); 100 bis 160 Wh mit Genehmigung des Betreibers, davon höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person; Ersatzbatterien nur im Handgepäck und einzeln gegen Kurzschluss gesichert (Originalverpackung, abgeklebte Pole oder eigener Beutel). lba.de
  • Handgepäck: ja · Aufgabegepäck: nur ausgeschaltet und geschützt — Laptop, Tablet, Smartphone, Kamera: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 Buchst. e/f (LBA-Fassung): tragbare elektronische Geräte mit Batterien sollten im Handgepäck mitgeführt werden; im aufgegebenen Gepäck gegen unbeabsichtigte Aktivierung und Beschädigung geschützt und vollständig abgeschaltet (nicht Schlaf- oder Ruhemodus), wenn die Batterie 2,7 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 0,3 g Lithium (Lithium-Metall) übersteigt. Lufthansa: im aufgegebenen Gepäck nicht empfohlen. lba.de
  • bis 2,7 Wh / 0,3 g LC: Hand- und Aufgabegepäck, eingeschaltet erlaubt — Gepäcktracker: Lufthansa: Tracker bis max. 2,7 Wh bzw. 0,3 g Lithiumgehalt pro Gerät sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zulässig und dürfen eingeschaltet sein; darüber bis 100 Wh / 2 g nur im Handgepäck und ausgeschaltet. Details im Thema „tracker“. lufthansa.com
  • Handgepäck: 100 ml im 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: je 0,5 l, zusammen 2 l — Deo, Haarspray, Parfüm: Im Handgepäck gelten Aerosole und Parfüm als Flüssigkeiten (Bundespolizei: 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel). Im aufgegebenen Gepäck nach ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 17 (LBA-Fassung): Nettomenge je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l, alle Artikel zusammen höchstens 2 kg oder 2 l pro Person; Ventile durch Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert. lba.de
  • Handgepäck: 100 ml / 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: erlaubt — Getränke, Zahnpasta, Cremes, Duschgel: Bundespolizei: Flüssigkeiten sind alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (u. a. Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm, Rasierschaum); im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Fluggast. Abweichungen an CT-Kontrollen einzelner Flughäfen im Thema „fluessigkeiten“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B. bundespolizei.de
  • 24–70 Vol.-%: max. 5 l pro Person · über 70 Vol.-%: verboten (Lufthansa) — Spirituosen: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 6 (LBA-Fassung): alkoholische Getränke mit mehr als 24 bis höchstens 70 Vol.-% im Hand- und Aufgabegepäck nur in Einzelhandelsverpackung, höchstens 5 l Nettomenge pro Person; bis 24 Vol.-% nicht beschränkt. Über 70 Vol.-% führt Lufthansa als verboten. Im Handgepäck gilt zusätzlich die Flüssigkeitsregel (Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel ausgenommen). lba.de
  • Handgepäck: auch über 100 ml mit Nachweis · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Medikamente: Bundespolizei: flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist z. B. ein Rezept oder ein Attest. Flughafen Düsseldorf: Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit an Bord. Keine Aussage zu Mengen oder Dosierung. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Reisebedarf auch über 100 ml · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Babynahrung: Bundespolizei: diätetische Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht wird, ist von der 100-ml-Regel ausgenommen. Airline-Regeln für Babys im Thema „kinder“. bundespolizei.de
  • fest: erlaubt · streichfähig/flüssig: 100 ml im 1-Liter-Beutel — Lebensmittel: Feste Lebensmittel stehen nicht in Anlage 4-C. Suppen, Streichkäse und Streichwurst sowie Sirup zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten (100 ml im 1-Liter-Beutel). Unabhängig davon: Fleisch, Milch und Erzeugnisse daraus aus Nicht-EU-Staaten müssen bei privater Einfuhr dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen (Zoll; Ausnahmen u. a. Schweiz, Norwegen). bundespolizei.de
  • 1 Gerät, keine Ersatzkartuschen — Lockenstab mit Gaskartusche: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 11 (LBA-Fassung): Kartuschen mit Kohlenwasserstoffgas in Hairstyling-Geräten im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt; höchstens eine Kartusche pro Person, Schutzklappe sicher über dem Heizelement, keine Ersatzkartuschen. lba.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Campingkocher, Brennstoff, Benzin: Lufthansa führt Campingkocher und Brennstoffbehälter, Brennpaste und Benzin sowie Alkohol über 70 Vol.-% und Farbe als für den Transport verboten. lufthansa.com
  • Feuerzeug nur am Körper; Messer nur Aufgabegepäck — SWISS-Gefahrgutliste: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug nur am Körper (nicht Hand-, nicht Aufgabegepäck); verboten u. a. Feuerzeugbenzin, 'Blue Flame'-Feuerzeuge, Zippo-Feuerzeuge. Waffenförmige Gegenstände (auch Spielzeug), Schleudern und 'kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stilettos oder Schwert' nur im aufgegebenen Gepäck — strenger formuliert als die EU-Regel (Messer bis 6 cm Klinge im Handgepäck nicht verboten). Toilettenartikel/Aerosole max. 2 kg / 2 l gesamt, 0,5 kg / 0,5 l je Artikel; Alkohol 24–70 Vol.-% max. 5 l in Verkaufsverpackung, Konsum selbst mitgebrachter Getränke an Bord verboten; Campingkocher und Kartuschen verboten; Selbstverteidigungsgegenstände (Pfefferspray, Taser) verboten. swiss.com

Abgerundet oder spitz: Die Liste fragt nach der Länge, die Kontrolle auch nach der Gefahr

Die Form der Spitze kommt in Anlage 4-C nicht vor. Die Kategorie beginnt aber mit einem Oberbegriff: „spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können“. Die Aufzählung danach sind Beispiele, der Oberbegriff lässt der Kontrolle Spielraum auch unter 6 cm.

Das britische Verkehrsministerium trennt beides auf gov.uk: Kleine Scheren mit Klingen bis 6 cm und Scheren mit runder, stumpfer Spitze sind jeweils im Handgepäck erlaubt. Eine abgerundete Nagelschere unter 6 cm erfüllt also beide Kriterien. Eine Zusage für deutsche Kontrollen ist das nicht.

Nagelfeile: bis 6 cm laut Flughafen, bei Eurowings nur aus Papier

Die Nagelfeile steht nicht in Anlage 4-C. Der Flughafen Düsseldorf wendet die Klingengrenze trotzdem an: Über 6 cm darf nichts an Bord, „Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ Eurowings ist strenger und untersagt Nagelfeilen in der Kabine ganz, nur „Papierfeilen sind gestattet“. Nach dem Wortlaut gilt das auch für Glas- und Metallfeilen jeder Länge.

Nagelknipser: keine deutsche Regel, in Großbritannien ausdrücklich erlaubt

Weder Anlage 4-C noch Bundespolizei, Lufthansa, Eurowings oder die Flughäfen Hamburg und Düsseldorf nennen den Nagelknipser. gov.uk führt „Nail clippers/nail file“ im Handgepäck und im Koffer als erlaubt. Für Abflüge in Deutschland entscheidet die Kontrolle. Hat der Knipser eine ausklappbare Feile, kann bei Eurowings deren Verbot greifen; ob es für die Feile am Knipser gilt, schreibt die Airline nicht.

Wo Airlines strenger formulieren als die EU

  • Eurowings. Nagelfeilen in der Kabine verboten, Scheren über 6 cm ab dem Drehpunkt ebenso (Handgepäck bei Eurowings).
  • Lufthansa. Die Gefahrgutübersicht vom Januar 2026 führt „Scharfe/spitze und stumpfe Gegenstände“ unter „Nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“, ohne Längenangabe und ohne 6-cm-Ausnahme (Handgepäck bei Lufthansa).
  • Ryanair. Verbietet an Bord „scharfkantige Gegenstände“ ohne Zahl und bittet, scharfe Gegenstände eingewickelt ins Aufgabegepäck zu packen (Hilfeartikel, aktualisiert 10.02.2025).

Was praktisch hilft

  1. Die Klinge messen. Lineal an die Schraube, bis zur Spitze; über 6 cm kommt die Schere in den Koffer.
  2. Bei Eurowings eine Papierfeile einpacken. Die Glas- oder Metallfeile reist im Aufgabegepäck.
  3. Das Nagelset obenauf. Schere, Feile und Knipser griffbereit im Kulturbeutel, damit sie bei einer Nachkontrolle ohne Auspacken herauskommen.
  4. Ohne Koffer reisen. Bei einer Reise nur mit Handgepäck eine abgerundete Schere unter 6 cm wählen.

Was ich noch nicht weiß

  • Ob der Nagelknipser in Deutschland durchgeht. Keine deutsche Behörde und kein geprüfter Flughafen nennt ihn. Es müsste in einer Auslegungshilfe der Bundespolizei stehen; ohne sie bleibt er das einzige Teil im Nagelset ohne Regel.
  • Wie Lufthansa ihr Piktogramm meint. Das Blatt nennt scharfe Gegenstände nur fürs Aufgabegepäck. Ob die 6-cm-Grenze der EU bei Lufthansa trotzdem gilt, müsste in den Beförderungsbedingungen stehen, die ich dafür nicht geprüft habe.
  • Ob die Form der Spitze zählt. Anlage 4-C nennt nur die Länge. Eine deutsche Auslegung zu abgerundeten Scheren fehlt.

Häufige Fragen

Darf man eine Nagelschere mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, wenn die Klingen höchstens 6 cm lang sind, gemessen ab dem Scharnier, also ab der Schraube bis zur Spitze. Das ergibt sich aus Anlage 4-C der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998, die alle Scheren über dieser Länge aus der Kabine ausschließt; Hamburg Airport nennt Nagelscheren ausdrücklich. Die Griffe zählen nicht mit. Einzelne Airlines formulieren strenger: Lufthansa führt scharfe und spitze Gegenstände in ihrer Gefahrgutübersicht nur fürs Aufgabegepäck, Ryanair verbietet scharfkantige Gegenstände ohne Längenangabe. Eine abgerundete Schere unter 6 cm ist die sicherere Wahl.

Ist eine Nagelfeile im Handgepäck erlaubt?

Das hängt von Airline und Flughafen ab. Die EU-Liste nennt Nagelfeilen nicht. Der Flughafen Düsseldorf lässt Feilen bis 6 cm durch, wie Scheren und Taschenmesser. Eurowings verbietet Nagelfeilen in der Kabine dagegen ganz und erlaubt nur Feilen aus Papier; nach dem Wortlaut betrifft das auch Glas- und Metallfeilen. In Großbritannien sind Nagelfeilen laut Regierungsseite gov.uk im Handgepäck erlaubt. Wer unsicher ist, packt eine Papierfeile ins Handgepäck und die Metallfeile in den Koffer, wo keine Grenze gilt. Eine Glasfeile zählt bei Eurowings nicht als Papierfeile.

Darf ein Nagelknipser ins Handgepäck?

Eine deutsche Regel dafür gibt es nicht. Weder die EU-Verbotsliste noch Bundespolizei, Lufthansa, Eurowings oder die Flughäfen Hamburg und Düsseldorf nennen den Nagelknipser, die Entscheidung liegt damit bei der Kontrollperson. Die britische Regierung führt Nagelknipser auf gov.uk ausdrücklich als im Handgepäck und im Koffer erlaubt. Hat der Knipser eine ausklappbare Feile, kann bei Eurowings deren Verbot für Nagelfeilen in der Kabine greifen. Im aufgegebenen Gepäck ist er ohne Einschränkung erlaubt; wer ihn an der Kontrolle nicht abgeben möchte, legt ihn dorthin.

Darf die Nagelschere ins Aufgabegepäck?

Ja, ohne Längengrenze. Für das aufgegebene Gepäck verbietet Anlage 5-B der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 nur Spreng- und Brandstoffe, Scheren, Feilen und Knipser gehören nicht dazu. Lufthansa führt scharfe und spitze Gegenstände sogar ausdrücklich als im Aufgabegepäck erlaubt, und Ryanair bittet darum, sie dort eingewickelt zu verstauen, damit sich beim Durchsuchen niemand verletzt. Wer mit Eurowings fliegt oder eine lange Schere besitzt, legt das Nagelset deshalb am einfachsten in den Koffer. Auch große Scheren mit Klingen über 6 cm dürfen dort mitreisen, verboten sind sie nur in der Kabine.

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