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Die 150-ml-Dose Deospray aus dem Badezimmer bleibt an der Sicherheitskontrolle liegen, die 50-ml-Reisedose daneben kommt im Beutel durch. Im Koffer darf die große Dose mit, samt Haarspray — bis zusammen 2 Liter.
Die Kernzahl: 100 ml in der Kabine, 0,5 l je Dose im Koffer
An der Kontrolle gilt Deo als Flüssigkeit. Die Bundespolizei fasst Flüssigkeiten, Gele und Aerosole unter eine Regel (Seite vom 17.11.2025), also auch alles aus der Sprühdose. Jeder Behälter darf höchstens 100 ml fassen, alle zusammen gehören in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, einen pro Person. Die britische Regierung nennt Haarspray und Sprühdeo namentlich (alle Gegenstände: Was darf ins Handgepäck).
Im Koffer zählt das Gefahrgutrecht. Die ICAO-Tabelle 8-1 (deutsche Fassung beim Luftfahrt-Bundesamt, Ausgabe 2025-2026) erlaubt Toilettenartikel einschließlich Aerosolen ohne Genehmigung der Airline: höchstens 0,5 l je Artikel, 2 l pro Person für alle zusammen. Die IATA nennt Haarspray in ihrer Tabelle 2.3.A (67. Ausgabe, ab 01.01.2026) als Beispiel.
- Bauart Flüssigkeitsbeutel
- Länge (längste Seite) 12 cm
- Breite 9 cm
- Höhe (kürzeste Seite) 2 cm
Daten laut osprey.com
Spray, Roller, Creme, Stick: Die Form entscheidet
| Produkt | Handgepäck | Aufgabegepäck | Quelle |
|---|---|---|---|
| Deospray | bis 100 ml im 1-Liter-Beutel | je Dose 0,5 l, Kappe auf dem Ventil | Bundespolizei; ICAO 8-1 Nr. 17 |
| Deo-Roller | bis 100 ml im 1-Liter-Beutel | erlaubt, laut TSA innerhalb der 2 l | Bundespolizei; TSA |
| Deocreme | bis 100 ml im 1-Liter-Beutel | erlaubt | Bundespolizei |
| Deostick, fest | USA: ohne Mengengrenze; Deutschland: nicht genannt | erlaubt | TSA |
| Haarspray | bis 100 ml im 1-Liter-Beutel | je Dose 0,5 l, Kappe auf dem Ventil | gov.uk; IATA 2.3.A |
| Trockenshampoo, Spray | bis 100 ml im 1-Liter-Beutel | je Dose 0,5 l, Kappe auf dem Ventil | Bundespolizei; ICAO 8-1 Nr. 17 |
| Trockenshampoo, Puder | Europa: keine Grenze genannt; USA-Direktflug: Pulver bis 350 ml | erlaubt | Hamburg Airport |
Die Bundespolizei bestimmt Flüssigkeiten über die Konsistenz, Roller und Deocreme fallen darunter. Den festen Deostick erwähnt keine deutsche Quelle. Die US-Behörde TSA führt festes Deo ohne Mengengrenze, schreibt aber auch, dass am Ende die Kontrollperson entscheidet.
Im Koffer zählt die Summe: 2 Liter für alle Dosen
Die 2 l gelten pro Person für Deo, Haarspray, Trockenshampoo, Sonnenspray und Parfum zusammen. Deospray 250 ml, Haarspray 400 ml, Trockenshampoo 200 ml und Sonnenspray 200 ml ergeben 1,05 l und passen. Sechs Dosen Haarspray zu 400 ml sind 2,4 l; eine Nachfülldose mit 750 ml liegt schon über der Grenze je Artikel.
Das Ventil muss laut Tabelle durch eine Schutzkappe oder ähnlich gegen Auslösen gesichert sein. Lufthansa will elektronische Geräte im Koffer nicht neben Parfums und Sprays verpackt sehen; die elektrische Zahnbürste kommt also in einen anderen Beutel.
Strenger ist Ryanair: Der Hilfeartikel zu verbotenen Gegenständen (aktualisiert 10.02.2025) schließt im aufgegebenen Gepäck „Gase, einschließlich Propan und Butan“ aus, ohne Kosmetik auszunehmen. Welches Treibgas eine Dose enthält, steht in ihrer Inhaltsangabe (Handgepäck bei Ryanair).
Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck · geprüft am 05.10.2026
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelschere: Verboten sind laut Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 (ABl. L 299 vom 14.11.2015) nur „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“; Nagelscheren mit kürzeren Klingen fallen nicht darunter. Im aufgegebenen Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Schere (Bastel-, Haushaltsschere): Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm, Teppichmesser verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Messer, Taschenmesser: Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“ sowie Teppichmesser unabhängig von der Länge. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: bis 6 cm · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelfeile: Flughafen Düsseldorf: „Klingen über 6 Zentimeter dürfen nicht mit an Board genommen werden. Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ In Anlage 4-C ist die Nagelfeile nicht ausdrücklich genannt. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe (Bundespolizei). dus.com
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Rasierklingen, Rasiermesser: Rasierklingen stehen in Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 ohne Längengrenze. Hamburg Airport: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: laut Flughafen „oft kein Problem“ · Aufgabegepäck: erlaubt — Einweg- und Elektrorasierer: Hamburg Airport: „Oft sind ein kleiner Einwegrasierer oder ein elektrischer Trockenrasierapparat kein Problem.“ Lose Rasierklingen und Rasiermesser sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Eine verbindliche Regel für Systemrasierer nennt weder die Bundespolizei noch Anlage 4-C. hamburg-airport.de
- Handgepäck: Klinge/Schaft bis 6 cm, keine Bohrer und Sägen · Aufgabegepäck: erlaubt — Werkzeug: Anlage 4-C Buchst. d DVO (EU) 2015/1998 verbietet u. a. Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen, „Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel“, Sägen einschließlich Akkusägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe; Lufthansa führt Werkzeuge als „nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Baseballschläger, Schlagstock: Anlage 4-C Buchst. e DVO (EU) 2015/1998 (stumpfe Gegenstände) verbietet Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten, wenn verwechselbar · Aufgabegepäck: erlaubt — Spielzeugwaffe, Nachbildung: Anlage 4-C Buchst. a DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Schusswaffen und Nachbildungen als nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: bei Lufthansa verboten — Pfefferspray, Reizgas, Tierabwehrspray: Anlage 4-C Buchst. b DVO (EU) 2015/1998 (Betäubungsgeräte) nennt „Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays“. Im aufgegebenen Gepäck stehen sie nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Betäubungsgeräte in ihrer Übersicht (Jan. 2026) als für den Transport verboten. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Feuerwerk und andere Pyrotechnik: Anlage 4-C Buchst. f und Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998 verbieten „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“ im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. bundespolizei.de
- Handgepäck: 1 Stück am Körper · Aufgabegepäck: verboten — Feuerzeug oder Streichhölzer: Lufthansa: „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper erlaubt, nicht im Handgepäckstück und nicht im aufgegebenen Gepäck. Entspricht ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 5 (LBA-Fassung): kein aufgegebenes Gepäck, am Körper, kein nicht aufgesaugter Flüssigbrennstoff außer verflüssigtem Gas. lufthansa.com
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Sturmfeuerzeug („blaue Flamme“): Die LBA-Fassung der ICAO-TI Tabelle 8-1 vermerkt nach IATA-DGR: „Feuerzeuge mit ‚blauer Flamme‘ – VERBOTEN“. Lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder anderen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung sind ebenfalls verboten. lba.de
- Handgepäck: ja, an Bord nicht laden · Aufgabegepäck: verboten — E-Zigarette (auch E-Zigarre, E-Pfeife, Verdampfer): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 3 (LBA-Fassung): nicht im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck erlaubt; Geräte und Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden; unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Heizelements muss verhindert sein. Lufthansa: nicht im Gepäckfach über den Sitzen. lba.de
- max. 2 Stück, 100 Wh — Powerbank: Lufthansa: Laden und Verwendung an Bord verboten (Ausnahme zugelassene medizinische Geräte), max. 2 pro Passagier, max. 100 Wh, über 100 bis 160 Wh Transportgenehmigung, nicht im Gepäckfach, nicht im Aufgabegepäck. Regeln anderer Airlines im Thema „powerbank“. gilt seit 15.01.2026 · lufthansa.com
- Handgepäck: bis 100 Wh, einzeln geschützt · Aufgabegepäck: verboten — Ersatzakkus (Lithium, z. B. für Kamera oder Laptop): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 (LBA-Fassung): je Batterie höchstens 100 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 2 g Lithiumgehalt (Lithium-Metall); 100 bis 160 Wh mit Genehmigung des Betreibers, davon höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person; Ersatzbatterien nur im Handgepäck und einzeln gegen Kurzschluss gesichert (Originalverpackung, abgeklebte Pole oder eigener Beutel). lba.de
- Handgepäck: ja · Aufgabegepäck: nur ausgeschaltet und geschützt — Laptop, Tablet, Smartphone, Kamera: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 Buchst. e/f (LBA-Fassung): tragbare elektronische Geräte mit Batterien sollten im Handgepäck mitgeführt werden; im aufgegebenen Gepäck gegen unbeabsichtigte Aktivierung und Beschädigung geschützt und vollständig abgeschaltet (nicht Schlaf- oder Ruhemodus), wenn die Batterie 2,7 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 0,3 g Lithium (Lithium-Metall) übersteigt. Lufthansa: im aufgegebenen Gepäck nicht empfohlen. lba.de
- bis 2,7 Wh / 0,3 g LC: Hand- und Aufgabegepäck, eingeschaltet erlaubt — Gepäcktracker: Lufthansa: Tracker bis max. 2,7 Wh bzw. 0,3 g Lithiumgehalt pro Gerät sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zulässig und dürfen eingeschaltet sein; darüber bis 100 Wh / 2 g nur im Handgepäck und ausgeschaltet. Details im Thema „tracker“. lufthansa.com
- Handgepäck: 100 ml im 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: je 0,5 l, zusammen 2 l — Deo, Haarspray, Parfüm: Im Handgepäck gelten Aerosole und Parfüm als Flüssigkeiten (Bundespolizei: 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel). Im aufgegebenen Gepäck nach ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 17 (LBA-Fassung): Nettomenge je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l, alle Artikel zusammen höchstens 2 kg oder 2 l pro Person; Ventile durch Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert. lba.de
- Handgepäck: 100 ml / 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: erlaubt — Getränke, Zahnpasta, Cremes, Duschgel: Bundespolizei: Flüssigkeiten sind alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (u. a. Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm, Rasierschaum); im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Fluggast. Abweichungen an CT-Kontrollen einzelner Flughäfen im Thema „fluessigkeiten“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B. bundespolizei.de
- 24–70 Vol.-%: max. 5 l pro Person · über 70 Vol.-%: verboten (Lufthansa) — Spirituosen: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 6 (LBA-Fassung): alkoholische Getränke mit mehr als 24 bis höchstens 70 Vol.-% im Hand- und Aufgabegepäck nur in Einzelhandelsverpackung, höchstens 5 l Nettomenge pro Person; bis 24 Vol.-% nicht beschränkt. Über 70 Vol.-% führt Lufthansa als verboten. Im Handgepäck gilt zusätzlich die Flüssigkeitsregel (Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel ausgenommen). lba.de
- Handgepäck: auch über 100 ml mit Nachweis · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Medikamente: Bundespolizei: flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist z. B. ein Rezept oder ein Attest. Flughafen Düsseldorf: Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit an Bord. Keine Aussage zu Mengen oder Dosierung. bundespolizei.de
- Handgepäck: Reisebedarf auch über 100 ml · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Babynahrung: Bundespolizei: diätetische Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht wird, ist von der 100-ml-Regel ausgenommen. Airline-Regeln für Babys im Thema „kinder“. bundespolizei.de
- fest: erlaubt · streichfähig/flüssig: 100 ml im 1-Liter-Beutel — Lebensmittel: Feste Lebensmittel stehen nicht in Anlage 4-C. Suppen, Streichkäse und Streichwurst sowie Sirup zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten (100 ml im 1-Liter-Beutel). Unabhängig davon: Fleisch, Milch und Erzeugnisse daraus aus Nicht-EU-Staaten müssen bei privater Einfuhr dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen (Zoll; Ausnahmen u. a. Schweiz, Norwegen). bundespolizei.de
- 1 Gerät, keine Ersatzkartuschen — Lockenstab mit Gaskartusche: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 11 (LBA-Fassung): Kartuschen mit Kohlenwasserstoffgas in Hairstyling-Geräten im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt; höchstens eine Kartusche pro Person, Schutzklappe sicher über dem Heizelement, keine Ersatzkartuschen. lba.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Campingkocher, Brennstoff, Benzin: Lufthansa führt Campingkocher und Brennstoffbehälter, Brennpaste und Benzin sowie Alkohol über 70 Vol.-% und Farbe als für den Transport verboten. lufthansa.com
- Feuerzeug nur am Körper; Messer nur Aufgabegepäck — SWISS-Gefahrgutliste: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug nur am Körper (nicht Hand-, nicht Aufgabegepäck); verboten u. a. Feuerzeugbenzin, 'Blue Flame'-Feuerzeuge, Zippo-Feuerzeuge. Waffenförmige Gegenstände (auch Spielzeug), Schleudern und 'kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stilettos oder Schwert' nur im aufgegebenen Gepäck — strenger formuliert als die EU-Regel (Messer bis 6 cm Klinge im Handgepäck nicht verboten). Toilettenartikel/Aerosole max. 2 kg / 2 l gesamt, 0,5 kg / 0,5 l je Artikel; Alkohol 24–70 Vol.-% max. 5 l in Verkaufsverpackung, Konsum selbst mitgebrachter Getränke an Bord verboten; Campingkocher und Kartuschen verboten; Selbstverteidigungsgegenstände (Pfefferspray, Taser) verboten. swiss.com
Wo Deo an der Kontrolle hängen bleibt
- Die halb leere große Dose. Es zählt das Fassungsvermögen, nicht der Rest.
- Der Rückflug. München lässt mit CT-Scannern bis 2 Liter zu, der Urlaubsflughafen vielleicht nicht (Flüssigkeiten im Handgepäck).
- Puder auf dem Weg in die USA. Auf Direktflügen dorthin ist Pulver laut Hamburg Airport seit 30.06.2018 auf 350 ml begrenzt.
Was praktisch hilft
- Fürs Handgepäck einen Stick oder eine Reisedose. Der feste Stick fällt nach dem Wortlaut der Bundespolizei nicht unter die Flüssigkeiten; auf der Reisedose müssen höchstens 100 ml stehen.
- Große Dosen mit Kappe in den Koffer. Im Kulturbeutel zwischen Kleidung, die Summe unter 2 l, getrennt von Akkugeräten.
Was ich noch nicht weiß
- Wie deutsche Kontrollen den Deostick einstufen. Bundespolizei und geprüfte Flughäfen nennen ihn nicht; klären müsste es eine Auslegungshilfe der Bundespolizei. Davon hängt ab, ob er Platz im Beutel braucht.
- Ob Ryanair Deosprays im Koffer beanstandet. Der Verbotsartikel nennt Propan und Butan ohne Ausnahme, die ICAO-Tabelle erlaubt Aerosole bis 2 l; eine Klarstellung fehlt.
- Ob Puder in Europa eine Grenze hat. Hamburg Airport nennt 350 ml nur für USA-Flüge.
Häufige Fragen
Zählt Deo als Flüssigkeit im Handgepäck?
Ja, sobald es sprüht, rollt oder cremig ist. Die Bundespolizei fasst Flüssigkeiten, Gele und Aerosole unter dieselbe Regel: Behälter bis 100 ml, alle zusammen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter, ein Beutel pro Person. Deospray, Deo-Roller und Deocreme gehören deshalb in den Beutel. Anders beim festen Stick: Die US-Behörde TSA erlaubt festes Deo ohne Mengengrenze, deutsche Quellen erwähnen ihn nicht. In München sind laut Flughafen Behälter bis 2 Liter erlaubt; für den Rückflug gilt die Regel des Abflughafens.
Darf Haarspray ins Handgepäck?
Ja, in einer Dose mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen im 1-Liter-Beutel. Haarspray ist ein Aerosol und fällt an der Sicherheitskontrolle unter die Flüssigkeitsregel; die britische Regierung nennt es in ihrer Liste ausdrücklich. Die übliche große Dose gehört in den Koffer. Dort erlaubt die ICAO-Gefahrguttabelle beim Luftfahrt-Bundesamt höchstens 0,5 l je Dose und 2 l für alle Sprays und Toilettenartikel einer Person, der Sprühkopf muss gegen Auslösen gesichert sein. Ryanair schließt im Aufgabegepäck Gase wie Butan aus und nennt keine Ausnahme.
Darf Deospray in den Koffer?
Ja. Im aufgegebenen Gepäck gilt statt der 100-ml-Regel die ICAO-Gefahrguttabelle 8-1: höchstens 0,5 l je Dose und 2 l pro Person für alle Sprays und Toilettenartikel zusammen, ohne Genehmigung der Airline. Die Ventile müssen mit Schutzkappe oder auf andere Weise gegen Auslösen gesichert sein. Zwei Deodosen mit je 250 ml, Haarspray mit 400 ml und Sonnenspray mit 200 ml ergeben 1,1 l und liegen im Rahmen. Strenger ist Ryanair: Der Hilfeartikel verbietet im Aufgabegepäck Gase einschließlich Propan und Butan und nimmt Kosmetik nicht aus.
Darf ein Deostick ins Handgepäck?
Ja. Offen ist nur, ob er in den Flüssigkeitsbeutel muss. Die US-Behörde TSA führt festes Deo im Handgepäck ohne Mengengrenze, flüssiges, gelförmiges und Sprühdeo dagegen nur bis 100 ml. Die Bundespolizei bestimmt Flüssigkeiten über die Konsistenz und nennt Pasten, Gele und Lotionen, den festen Stick aber nicht; ein Gel-Stick ist nach dieser Definition Gel. Wer Platz im Beutel hat, steckt ihn dazu. Im aufgegebenen Koffer ist festes Deo laut TSA ohne Einschränkung erlaubt; die Grenzen der ICAO-Tabelle nennen Aerosole, keinen Stick.
Weiterlesen
- Parfum im Handgepäck — Flakon nach Nennvolumen, im Koffer dieselben 2 l
- Rasierer im Handgepäck — und Rasierschaum im Beutel
- Flüssigkeiten bei Ryanair
- Aufgabegepäck
- Reiseflaschen zum Befüllen
- Packliste nur mit Handgepäck