Werbung: Diese Seite enthält Partnerlinks zu Amazon. Kaufst du über einen solchen Link, erhalte ich eine Provision — dein Preis ändert sich dadurch nicht. Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Wie ich auswähle: So prüfe ich.
Die elektrische Zahnbürste kommt durch die Sicherheitskontrolle, Lufthansa nennt sie ausdrücklich unter den tragbaren Elektronikgeräten. Liegen bleibt eher die große Tube Zahnpasta daneben. Und im Koffer hängt es an der Airline.
Die Kernzahl: 100 Wh je Gerät, 2,7 Wh als Schwelle im Koffer
Lufthansa führt elektrische Pflegeprodukte wie Zahnbürsten und Rasierer als tragbare Elektronikgeräte (Seite „Elektronische Geräte und Batterien“). Erlaubt sind je Gerät höchstens 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt und bis zu 15 Geräte mit Batterien pro Person. Solche Geräte sollen nach Möglichkeit ins Handgepäck; im Aufgabegepäck sind sie zulässig, aber „nicht empfohlen“.
Die zweite Zahl steht in der ICAO-Tabelle 8-1, deutsche Fassung beim Luftfahrt-Bundesamt (Ausgabe 2025-2026). Im Koffer muss ein Gerät gegen Einschalten geschützt und vollständig ausgeschaltet sein, wenn sein Lithium-Ionen-Akku mehr als 2,7 Wh hat, Ruhemodus reicht nicht. Laut Lufthansa sind Wattstunden Milliamperestunden mal Volt durch 1.000: Ein Akku mit 3,7 V und 800 mAh hätte 2,96 Wh und läge knapp darüber (Rechenbeispiel, keine Herstellerangabe).
Bürste, Munddusche, Ladeetui: was wohin darf
| Gegenstand | Handgepäck | Aufgabegepäck | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zahnbürste mit Lithium-Akku | ja, bis 100 Wh | zulässig, aus und gesichert; Ryanair: verboten | Lufthansa; ICAO 8-1 Nr. 1; Ryanair |
| Zahnbürste mit Nickel-Metallhydrid-Akku | ja | zulässig, aus und gesichert | Lufthansa |
| Munddusche mit Akku | ja, Wassertank leer | wie Zahnbürste | Lufthansa (Pflegeprodukte); Bundespolizei |
| Ladeetui mit eigenem Akku | ja, gegen Kurzschluss gesichert | nein | ICAO 8-1 Nr. 1 (Ladegeräte mit Batterie) |
| Ladestation, Netzteil, Kabel | ja | ja | auf keiner Verbotsliste (Bundespolizei) |
| Zahnpasta, Mundspülung | bis 100 ml im 1-Liter-Beutel | erlaubt | Bundespolizei |
- Bauart Kulturbeutel mit abnehmbarem Klarsichtbeutel
- Länge (längste Seite) 22 cm
- Breite 15 cm
- Höhe (kürzeste Seite) 9 cm
Daten laut nordkamm.com
Im Koffer: ausschalten, sichern, nicht neben die Sprays
Fürs Aufgabegepäck nennt Lufthansa vier Bedingungen: Gerät vollständig aus, gegen unbeabsichtigtes Einschalten geschützt, gut gepolstert und nicht zusammen mit leicht brennbaren Dingen wie Parfums oder Sprays verpackt. Größer als ein Smartphone dürfen dort höchstens drei Geräte sein. Die Deodose kommt also in einen anderen Beutel.
Gegen Einschalten schützt ein festes Reiseetui, bei manchen Modellen eine Reisesperre; ob es sie gibt und wie sie funktioniert, steht in der Anleitung des Herstellers. Ryanair lässt eine Bürste mit Lithium-Ionen-Akku gar nicht in den Koffer. Der Hilfeartikel zu verbotenen Gegenständen (aktualisiert 10.02.2025) schließt mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene elektronische Geräte im aufgegebenen Gepäck aus; dort reist sie im Handgepäck.
Ein Reiseetui, das die Bürste aus einem eingebauten Akku lädt, ist ein Ladegerät mit Batterie, und die behandelt die ICAO-Tabelle wie Powerbanks: nur im Handgepäck, gegen Kurzschluss gesichert (Powerbank im Flugzeug). Ein Etui ohne eigenen Akku fällt nicht darunter.
Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck · geprüft am 05.10.2026
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelschere: Verboten sind laut Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 (ABl. L 299 vom 14.11.2015) nur „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“; Nagelscheren mit kürzeren Klingen fallen nicht darunter. Im aufgegebenen Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Schere (Bastel-, Haushaltsschere): Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm, Teppichmesser verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Messer, Taschenmesser: Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“ sowie Teppichmesser unabhängig von der Länge. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: bis 6 cm · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelfeile: Flughafen Düsseldorf: „Klingen über 6 Zentimeter dürfen nicht mit an Board genommen werden. Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ In Anlage 4-C ist die Nagelfeile nicht ausdrücklich genannt. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe (Bundespolizei). dus.com
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Rasierklingen, Rasiermesser: Rasierklingen stehen in Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 ohne Längengrenze. Hamburg Airport: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: laut Flughafen „oft kein Problem“ · Aufgabegepäck: erlaubt — Einweg- und Elektrorasierer: Hamburg Airport: „Oft sind ein kleiner Einwegrasierer oder ein elektrischer Trockenrasierapparat kein Problem.“ Lose Rasierklingen und Rasiermesser sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Eine verbindliche Regel für Systemrasierer nennt weder die Bundespolizei noch Anlage 4-C. hamburg-airport.de
- Handgepäck: Klinge/Schaft bis 6 cm, keine Bohrer und Sägen · Aufgabegepäck: erlaubt — Werkzeug: Anlage 4-C Buchst. d DVO (EU) 2015/1998 verbietet u. a. Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen, „Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel“, Sägen einschließlich Akkusägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe; Lufthansa führt Werkzeuge als „nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Baseballschläger, Schlagstock: Anlage 4-C Buchst. e DVO (EU) 2015/1998 (stumpfe Gegenstände) verbietet Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten, wenn verwechselbar · Aufgabegepäck: erlaubt — Spielzeugwaffe, Nachbildung: Anlage 4-C Buchst. a DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Schusswaffen und Nachbildungen als nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: bei Lufthansa verboten — Pfefferspray, Reizgas, Tierabwehrspray: Anlage 4-C Buchst. b DVO (EU) 2015/1998 (Betäubungsgeräte) nennt „Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays“. Im aufgegebenen Gepäck stehen sie nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Betäubungsgeräte in ihrer Übersicht (Jan. 2026) als für den Transport verboten. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Feuerwerk und andere Pyrotechnik: Anlage 4-C Buchst. f und Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998 verbieten „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“ im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. bundespolizei.de
- Handgepäck: 1 Stück am Körper · Aufgabegepäck: verboten — Feuerzeug oder Streichhölzer: Lufthansa: „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper erlaubt, nicht im Handgepäckstück und nicht im aufgegebenen Gepäck. Entspricht ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 5 (LBA-Fassung): kein aufgegebenes Gepäck, am Körper, kein nicht aufgesaugter Flüssigbrennstoff außer verflüssigtem Gas. lufthansa.com
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Sturmfeuerzeug („blaue Flamme“): Die LBA-Fassung der ICAO-TI Tabelle 8-1 vermerkt nach IATA-DGR: „Feuerzeuge mit ‚blauer Flamme‘ – VERBOTEN“. Lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder anderen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung sind ebenfalls verboten. lba.de
- Handgepäck: ja, an Bord nicht laden · Aufgabegepäck: verboten — E-Zigarette (auch E-Zigarre, E-Pfeife, Verdampfer): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 3 (LBA-Fassung): nicht im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck erlaubt; Geräte und Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden; unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Heizelements muss verhindert sein. Lufthansa: nicht im Gepäckfach über den Sitzen. lba.de
- max. 2 Stück, 100 Wh — Powerbank: Lufthansa: Laden und Verwendung an Bord verboten (Ausnahme zugelassene medizinische Geräte), max. 2 pro Passagier, max. 100 Wh, über 100 bis 160 Wh Transportgenehmigung, nicht im Gepäckfach, nicht im Aufgabegepäck. Regeln anderer Airlines im Thema „powerbank“. gilt seit 15.01.2026 · lufthansa.com
- Handgepäck: bis 100 Wh, einzeln geschützt · Aufgabegepäck: verboten — Ersatzakkus (Lithium, z. B. für Kamera oder Laptop): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 (LBA-Fassung): je Batterie höchstens 100 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 2 g Lithiumgehalt (Lithium-Metall); 100 bis 160 Wh mit Genehmigung des Betreibers, davon höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person; Ersatzbatterien nur im Handgepäck und einzeln gegen Kurzschluss gesichert (Originalverpackung, abgeklebte Pole oder eigener Beutel). lba.de
- Handgepäck: ja · Aufgabegepäck: nur ausgeschaltet und geschützt — Laptop, Tablet, Smartphone, Kamera: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 Buchst. e/f (LBA-Fassung): tragbare elektronische Geräte mit Batterien sollten im Handgepäck mitgeführt werden; im aufgegebenen Gepäck gegen unbeabsichtigte Aktivierung und Beschädigung geschützt und vollständig abgeschaltet (nicht Schlaf- oder Ruhemodus), wenn die Batterie 2,7 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 0,3 g Lithium (Lithium-Metall) übersteigt. Lufthansa: im aufgegebenen Gepäck nicht empfohlen. lba.de
- bis 2,7 Wh / 0,3 g LC: Hand- und Aufgabegepäck, eingeschaltet erlaubt — Gepäcktracker: Lufthansa: Tracker bis max. 2,7 Wh bzw. 0,3 g Lithiumgehalt pro Gerät sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zulässig und dürfen eingeschaltet sein; darüber bis 100 Wh / 2 g nur im Handgepäck und ausgeschaltet. Details im Thema „tracker“. lufthansa.com
- Handgepäck: 100 ml im 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: je 0,5 l, zusammen 2 l — Deo, Haarspray, Parfüm: Im Handgepäck gelten Aerosole und Parfüm als Flüssigkeiten (Bundespolizei: 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel). Im aufgegebenen Gepäck nach ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 17 (LBA-Fassung): Nettomenge je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l, alle Artikel zusammen höchstens 2 kg oder 2 l pro Person; Ventile durch Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert. lba.de
- Handgepäck: 100 ml / 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: erlaubt — Getränke, Zahnpasta, Cremes, Duschgel: Bundespolizei: Flüssigkeiten sind alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (u. a. Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm, Rasierschaum); im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Fluggast. Abweichungen an CT-Kontrollen einzelner Flughäfen im Thema „fluessigkeiten“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B. bundespolizei.de
- 24–70 Vol.-%: max. 5 l pro Person · über 70 Vol.-%: verboten (Lufthansa) — Spirituosen: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 6 (LBA-Fassung): alkoholische Getränke mit mehr als 24 bis höchstens 70 Vol.-% im Hand- und Aufgabegepäck nur in Einzelhandelsverpackung, höchstens 5 l Nettomenge pro Person; bis 24 Vol.-% nicht beschränkt. Über 70 Vol.-% führt Lufthansa als verboten. Im Handgepäck gilt zusätzlich die Flüssigkeitsregel (Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel ausgenommen). lba.de
- Handgepäck: auch über 100 ml mit Nachweis · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Medikamente: Bundespolizei: flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist z. B. ein Rezept oder ein Attest. Flughafen Düsseldorf: Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit an Bord. Keine Aussage zu Mengen oder Dosierung. bundespolizei.de
- Handgepäck: Reisebedarf auch über 100 ml · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Babynahrung: Bundespolizei: diätetische Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht wird, ist von der 100-ml-Regel ausgenommen. Airline-Regeln für Babys im Thema „kinder“. bundespolizei.de
- fest: erlaubt · streichfähig/flüssig: 100 ml im 1-Liter-Beutel — Lebensmittel: Feste Lebensmittel stehen nicht in Anlage 4-C. Suppen, Streichkäse und Streichwurst sowie Sirup zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten (100 ml im 1-Liter-Beutel). Unabhängig davon: Fleisch, Milch und Erzeugnisse daraus aus Nicht-EU-Staaten müssen bei privater Einfuhr dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen (Zoll; Ausnahmen u. a. Schweiz, Norwegen). bundespolizei.de
- 1 Gerät, keine Ersatzkartuschen — Lockenstab mit Gaskartusche: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 11 (LBA-Fassung): Kartuschen mit Kohlenwasserstoffgas in Hairstyling-Geräten im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt; höchstens eine Kartusche pro Person, Schutzklappe sicher über dem Heizelement, keine Ersatzkartuschen. lba.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Campingkocher, Brennstoff, Benzin: Lufthansa führt Campingkocher und Brennstoffbehälter, Brennpaste und Benzin sowie Alkohol über 70 Vol.-% und Farbe als für den Transport verboten. lufthansa.com
- Feuerzeug nur am Körper; Messer nur Aufgabegepäck — SWISS-Gefahrgutliste: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug nur am Körper (nicht Hand-, nicht Aufgabegepäck); verboten u. a. Feuerzeugbenzin, 'Blue Flame'-Feuerzeuge, Zippo-Feuerzeuge. Waffenförmige Gegenstände (auch Spielzeug), Schleudern und 'kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stilettos oder Schwert' nur im aufgegebenen Gepäck — strenger formuliert als die EU-Regel (Messer bis 6 cm Klinge im Handgepäck nicht verboten). Toilettenartikel/Aerosole max. 2 kg / 2 l gesamt, 0,5 kg / 0,5 l je Artikel; Alkohol 24–70 Vol.-% max. 5 l in Verkaufsverpackung, Konsum selbst mitgebrachter Getränke an Bord verboten; Campingkocher und Kartuschen verboten; Selbstverteidigungsgegenstände (Pfefferspray, Taser) verboten. swiss.com
Die Zahnpasta ist der eigentliche Engpass
Zahnpasta steht in der Liste der Bundespolizei ausdrücklich unter den Flüssigkeiten. Für die Tube gilt deshalb die EU-Grundregel: höchstens 100 ml Fassungsvermögen, verpackt im 1-Liter-Beutel (Flüssigkeiten im Handgepäck). Es zählt die aufgedruckte Menge, eine halb leere 125-ml-Tube ist zu groß. Mundspülung gehört ebenfalls in den Beutel, Zahnputztabletten sind fest.
Wo die Zahnbürste Ärger macht
- Der Griff summt im Koffer. Lose zwischen Kleidung ist er nicht gegen Einschalten geschützt, wie Lufthansa es verlangt.
- Der Trolley muss am Gate in den Frachtraum. Dann reist die Bürste im Aufgabegepäck, bei Ryanair also dort, wo Lithium-Geräte verboten sind. Vorher herausnehmen.
Was praktisch hilft
- Die Bürste ins Handgepäck. So empfehlen es Lufthansa und die ICAO-Tabelle.
- Eine Reisetube. Oder Zahnpasta in eine Reiseflasche bis 100 ml umfüllen, beides in den Kulturbeutel.
- Den Akku vor der Reise laden. Laut Bundespolizei kann die Kontrolle verlangen, Geräte einzuschalten. Für die Ladestation im Ausland hilft ein Reiseadapter.
Was ich noch nicht weiß
- Wie viele Wattstunden ein Zahnbürsten-Akku hat. Eine Herstellerangabe habe ich nicht gefunden, sie gehört ins Datenblatt. Davon hängt ab, ob im Koffer die Ausschaltpflicht ab 2,7 Wh greift.
- Welche Modelle eine Reisesperre haben. Anleitungen habe ich nicht systematisch geprüft; die Sperre wäre der einfachste Schutz im Koffer.
- Ob Ryanair kleine Pflegegeräte mitmeint. Der Artikel nennt Tablet und Handy als Beispiele, Zahnbürsten nicht. Nach dem Wortlaut gilt das Verbot auch für sie.
Häufige Fragen
Darf eine elektrische Zahnbürste ins Handgepäck?
Ja. Lufthansa zählt elektrische Pflegeprodukte wie Zahnbürsten und Rasierer zu den tragbaren Elektronikgeräten, die nach Möglichkeit im Handgepäck reisen sollen. Erlaubt sind dort Geräte mit Lithium-Akku bis 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt und bis zu 15 Geräte pro Person. Dieselbe Grenze steht in der ICAO-Gefahrguttabelle 8-1. An der Sicherheitskontrolle kann laut Bundespolizei verlangt werden, das Gerät einzuschalten. Ladestation und Kabel stehen auf keiner Verbotsliste. Die Zahnpasta dazu ist eine Flüssigkeit und gehört in einer Tube bis 100 ml in den 1-Liter-Beutel.
Darf die elektrische Zahnbürste ins Aufgabegepäck?
Bei Lufthansa ja, aber nicht empfohlen und nur unter Bedingungen: vollständig ausgeschaltet, gegen unbeabsichtigtes Einschalten geschützt, gepolstert und nicht neben Parfums oder Sprays. Die ICAO-Gefahrguttabelle verlangt das Ausschalten ausdrücklich, wenn der Lithium-Ionen-Akku mehr als 2,7 Wh hat. Ryanair verbietet dagegen mit Lithium-Ionen-Akkus betriebene elektronische Geräte im aufgegebenen Gepäck ganz; dort gehört die Bürste in die Kabine. Ein Ladeetui mit eigenem Akku gehört nach der ICAO-Tabelle nicht in den Koffer, weil Ladegeräte mit Batterie wie Powerbanks behandelt werden. Im Zweifel reist die Bürste in der Kabine.
Zählt Zahnpasta im Handgepäck als Flüssigkeit?
Ja. Die Bundespolizei nennt Zahnpasta ausdrücklich unter den Flüssigkeiten, gemeinsam mit Haargel, Sirup und Rasierschaum. Die Tube darf deshalb höchstens 100 ml fassen und muss mit den übrigen Flüssigkeiten in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter, einen pro Person. Es zählt die aufgedruckte Menge, nicht der Rest in der Tube. In München sind laut Flughafen Behälter bis 2 Liter erlaubt; für den Rückflug gilt die Regel des Abflughafens. Zahnputztabletten sind fest und fallen nach dem Wortlaut nicht unter die Regel.
Darf eine Munddusche mit ins Flugzeug?
Ja, mit leerem Wassertank. Eine Munddusche mit Akku ist wie die Zahnbürste ein elektrisches Pflegegerät; Lufthansa nennt diese Gruppe ausdrücklich und erlaubt sie im Handgepäck bis 100 Wh je Gerät. Gefüllt wäre der Tank ein Flüssigkeitsbehälter und fiele unter die 100-ml-Regel der Bundespolizei. Im Koffer gelten dieselben Bedingungen wie für die Bürste: ganz ausgeschaltet, gegen Einschalten geschützt, gepolstert, bei Ryanair mit Lithium-Ionen-Akku gar nicht. Für Geräte mit Netzkabel ohne Akku gilt keine dieser Batterieregeln. Mundspülung reist in einer Flasche bis 100 ml im Beutel.
Weiterlesen
- Rasierer im Handgepäck — Akku-Rasierer nach denselben Regeln
- Was darf ins Handgepäck
- Powerbanks für die Reise
- Packliste nur mit Handgepäck
- Handgepäck bei Lufthansa