Parfum im Handgepäck: Der Flakon zählt nach Nennvolumen, im Koffer gilt die Gefahrgutgrenze — und was bei Duty-free und Zoll dazukommt

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Ein Flakon Eau de Parfum mit 50 ml darf in die Kabine, der 125-ml-Flakon desselben Dufts nicht, auch wenn nur noch ein Rest darin ist. London Stansted nennt teure Parfums an erster Stelle der Dinge, die an seiner Kontrolle oft liegen bleiben.

Die Kernzahl: 100 ml auf dem Flakon, nicht im Flakon

Parfum gilt an der Kontrolle als Flüssigkeit; die Bundespolizei nennt es ausdrücklich neben Zahnpasta und Rasierschaum. Damit gilt die EU-Grundregel von 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel. Maßgeblich ist das Fassungsvermögen des Flakons, nicht die Restmenge: Ryanair spricht von Behältern „mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml“, gov.uk ausdrücklich auch von teilweise geleerten.

Mit CT-Scannern lassen einige deutsche Flughäfen mehr durch, München laut Flughafen bis 2 Liter; für den Rückflug hilft das nicht (Flüssigkeiten im Handgepäck).

Flakon über 100 ml: umfüllen oder in den Koffer

Für einen großen Flakon gibt es zwei Wege: Er reist im Aufgabegepäck, oder eine Reisemenge kommt in einen Zerstäuber. Der zählt wie jeder Behälter nach seinem Nennvolumen und gehört mit in den Beutel. Ab Großbritannien kommt hinzu: Stansted lässt mitgebrachte Behälter nur mit aufgedrucktem Volumen durch, Handschrift und Aufkleber zählen nicht.

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  • Nennvolumen der größten Flasche 90 ml
  • Alle Behälter höchstens 100 ml laut Hersteller ja
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Daten laut mykitsch.eu

Weitere Modelle stehen bei den Reiseflaschen zum Befüllen; ob ein Material Parfum verträgt, sagt kein Hersteller ausdrücklich.

Parfum im Koffer: erlaubt, aber als Gefahrgut begrenzt

Im Koffer zählt statt 100 ml das Gefahrgutrecht. Die IATA führt in ihrer Tabelle 2.3.A für Passagiere (67. Ausgabe, gültig ab 01.01.2026) „Parfüms, Kölnischwasser“ ausdrücklich unter den kosmetischen Artikeln, die im Hand- und Aufgabegepäck ohne Genehmigung der Airline erlaubt sind. Die ICAO-Tabelle beim Luftfahrt-Bundesamt nennt dieselbe Grenze: je Artikel höchstens 0,5 l, alle zusammen höchstens 2 l pro Person, Sprühventile mit Kappe gesichert.

Die 2 l gelten auch für Deo, Haarspray und Sonnenspray. Vier Flakons mit 200 ml sind 0,8 l und passen; ein Flakon mit 750 ml liegt über der Grenze je Artikel. Airlines dürfen strenger sein, schreibt die IATA selbst: Ryanair verbietet im aufgegebenen Gepäck „entzündliche Flüssigkeiten“, ohne Parfum auszunehmen.

Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck · geprüft am 05.10.2026

  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelschere: Verboten sind laut Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 (ABl. L 299 vom 14.11.2015) nur „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“; Nagelscheren mit kürzeren Klingen fallen nicht darunter. Im aufgegebenen Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Schere (Bastel-, Haushaltsschere): Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Klinge bis 6 cm, Teppichmesser verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Messer, Taschenmesser: Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“ sowie Teppichmesser unabhängig von der Länge. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: bis 6 cm · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelfeile: Flughafen Düsseldorf: „Klingen über 6 Zentimeter dürfen nicht mit an Board genommen werden. Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ In Anlage 4-C ist die Nagelfeile nicht ausdrücklich genannt. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe (Bundespolizei). dus.com
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Rasierklingen, Rasiermesser: Rasierklingen stehen in Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 ohne Längengrenze. Hamburg Airport: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: laut Flughafen „oft kein Problem“ · Aufgabegepäck: erlaubt — Einweg- und Elektrorasierer: Hamburg Airport: „Oft sind ein kleiner Einwegrasierer oder ein elektrischer Trockenrasierapparat kein Problem.“ Lose Rasierklingen und Rasiermesser sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Eine verbindliche Regel für Systemrasierer nennt weder die Bundespolizei noch Anlage 4-C. hamburg-airport.de
  • Handgepäck: Klinge/Schaft bis 6 cm, keine Bohrer und Sägen · Aufgabegepäck: erlaubt — Werkzeug: Anlage 4-C Buchst. d DVO (EU) 2015/1998 verbietet u. a. Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen, „Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel“, Sägen einschließlich Akkusägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe; Lufthansa führt Werkzeuge als „nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Baseballschläger, Schlagstock: Anlage 4-C Buchst. e DVO (EU) 2015/1998 (stumpfe Gegenstände) verbietet Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten, wenn verwechselbar · Aufgabegepäck: erlaubt — Spielzeugwaffe, Nachbildung: Anlage 4-C Buchst. a DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Schusswaffen und Nachbildungen als nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: bei Lufthansa verboten — Pfefferspray, Reizgas, Tierabwehrspray: Anlage 4-C Buchst. b DVO (EU) 2015/1998 (Betäubungsgeräte) nennt „Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays“. Im aufgegebenen Gepäck stehen sie nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Betäubungsgeräte in ihrer Übersicht (Jan. 2026) als für den Transport verboten. bundespolizei.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Feuerwerk und andere Pyrotechnik: Anlage 4-C Buchst. f und Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998 verbieten „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“ im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. bundespolizei.de
  • Handgepäck: 1 Stück am Körper · Aufgabegepäck: verboten — Feuerzeug oder Streichhölzer: Lufthansa: „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper erlaubt, nicht im Handgepäckstück und nicht im aufgegebenen Gepäck. Entspricht ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 5 (LBA-Fassung): kein aufgegebenes Gepäck, am Körper, kein nicht aufgesaugter Flüssigbrennstoff außer verflüssigtem Gas. lufthansa.com
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Sturmfeuerzeug („blaue Flamme“): Die LBA-Fassung der ICAO-TI Tabelle 8-1 vermerkt nach IATA-DGR: „Feuerzeuge mit ‚blauer Flamme‘ – VERBOTEN“. Lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder anderen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung sind ebenfalls verboten. lba.de
  • Handgepäck: ja, an Bord nicht laden · Aufgabegepäck: verboten — E-Zigarette (auch E-Zigarre, E-Pfeife, Verdampfer): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 3 (LBA-Fassung): nicht im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck erlaubt; Geräte und Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden; unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Heizelements muss verhindert sein. Lufthansa: nicht im Gepäckfach über den Sitzen. lba.de
  • max. 2 Stück, 100 Wh — Powerbank: Lufthansa: Laden und Verwendung an Bord verboten (Ausnahme zugelassene medizinische Geräte), max. 2 pro Passagier, max. 100 Wh, über 100 bis 160 Wh Transportgenehmigung, nicht im Gepäckfach, nicht im Aufgabegepäck. Regeln anderer Airlines im Thema „powerbank“. gilt seit 15.01.2026 · lufthansa.com
  • Handgepäck: bis 100 Wh, einzeln geschützt · Aufgabegepäck: verboten — Ersatzakkus (Lithium, z. B. für Kamera oder Laptop): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 (LBA-Fassung): je Batterie höchstens 100 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 2 g Lithiumgehalt (Lithium-Metall); 100 bis 160 Wh mit Genehmigung des Betreibers, davon höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person; Ersatzbatterien nur im Handgepäck und einzeln gegen Kurzschluss gesichert (Originalverpackung, abgeklebte Pole oder eigener Beutel). lba.de
  • Handgepäck: ja · Aufgabegepäck: nur ausgeschaltet und geschützt — Laptop, Tablet, Smartphone, Kamera: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 Buchst. e/f (LBA-Fassung): tragbare elektronische Geräte mit Batterien sollten im Handgepäck mitgeführt werden; im aufgegebenen Gepäck gegen unbeabsichtigte Aktivierung und Beschädigung geschützt und vollständig abgeschaltet (nicht Schlaf- oder Ruhemodus), wenn die Batterie 2,7 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 0,3 g Lithium (Lithium-Metall) übersteigt. Lufthansa: im aufgegebenen Gepäck nicht empfohlen. lba.de
  • bis 2,7 Wh / 0,3 g LC: Hand- und Aufgabegepäck, eingeschaltet erlaubt — Gepäcktracker: Lufthansa: Tracker bis max. 2,7 Wh bzw. 0,3 g Lithiumgehalt pro Gerät sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zulässig und dürfen eingeschaltet sein; darüber bis 100 Wh / 2 g nur im Handgepäck und ausgeschaltet. Details im Thema „tracker“. lufthansa.com
  • Handgepäck: 100 ml im 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: je 0,5 l, zusammen 2 l — Deo, Haarspray, Parfüm: Im Handgepäck gelten Aerosole und Parfüm als Flüssigkeiten (Bundespolizei: 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel). Im aufgegebenen Gepäck nach ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 17 (LBA-Fassung): Nettomenge je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l, alle Artikel zusammen höchstens 2 kg oder 2 l pro Person; Ventile durch Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert. lba.de
  • Handgepäck: 100 ml / 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: erlaubt — Getränke, Zahnpasta, Cremes, Duschgel: Bundespolizei: Flüssigkeiten sind alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (u. a. Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm, Rasierschaum); im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Fluggast. Abweichungen an CT-Kontrollen einzelner Flughäfen im Thema „fluessigkeiten“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B. bundespolizei.de
  • 24–70 Vol.-%: max. 5 l pro Person · über 70 Vol.-%: verboten (Lufthansa) — Spirituosen: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 6 (LBA-Fassung): alkoholische Getränke mit mehr als 24 bis höchstens 70 Vol.-% im Hand- und Aufgabegepäck nur in Einzelhandelsverpackung, höchstens 5 l Nettomenge pro Person; bis 24 Vol.-% nicht beschränkt. Über 70 Vol.-% führt Lufthansa als verboten. Im Handgepäck gilt zusätzlich die Flüssigkeitsregel (Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel ausgenommen). lba.de
  • Handgepäck: auch über 100 ml mit Nachweis · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Medikamente: Bundespolizei: flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist z. B. ein Rezept oder ein Attest. Flughafen Düsseldorf: Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit an Bord. Keine Aussage zu Mengen oder Dosierung. bundespolizei.de
  • Handgepäck: Reisebedarf auch über 100 ml · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Babynahrung: Bundespolizei: diätetische Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht wird, ist von der 100-ml-Regel ausgenommen. Airline-Regeln für Babys im Thema „kinder“. bundespolizei.de
  • fest: erlaubt · streichfähig/flüssig: 100 ml im 1-Liter-Beutel — Lebensmittel: Feste Lebensmittel stehen nicht in Anlage 4-C. Suppen, Streichkäse und Streichwurst sowie Sirup zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten (100 ml im 1-Liter-Beutel). Unabhängig davon: Fleisch, Milch und Erzeugnisse daraus aus Nicht-EU-Staaten müssen bei privater Einfuhr dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen (Zoll; Ausnahmen u. a. Schweiz, Norwegen). bundespolizei.de
  • 1 Gerät, keine Ersatzkartuschen — Lockenstab mit Gaskartusche: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 11 (LBA-Fassung): Kartuschen mit Kohlenwasserstoffgas in Hairstyling-Geräten im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt; höchstens eine Kartusche pro Person, Schutzklappe sicher über dem Heizelement, keine Ersatzkartuschen. lba.de
  • Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Campingkocher, Brennstoff, Benzin: Lufthansa führt Campingkocher und Brennstoffbehälter, Brennpaste und Benzin sowie Alkohol über 70 Vol.-% und Farbe als für den Transport verboten. lufthansa.com
  • Feuerzeug nur am Körper; Messer nur Aufgabegepäck — SWISS-Gefahrgutliste: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug nur am Körper (nicht Hand-, nicht Aufgabegepäck); verboten u. a. Feuerzeugbenzin, 'Blue Flame'-Feuerzeuge, Zippo-Feuerzeuge. Waffenförmige Gegenstände (auch Spielzeug), Schleudern und 'kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stilettos oder Schwert' nur im aufgegebenen Gepäck — strenger formuliert als die EU-Regel (Messer bis 6 cm Klinge im Handgepäck nicht verboten). Toilettenartikel/Aerosole max. 2 kg / 2 l gesamt, 0,5 kg / 0,5 l je Artikel; Alkohol 24–70 Vol.-% max. 5 l in Verkaufsverpackung, Konsum selbst mitgebrachter Getränke an Bord verboten; Campingkocher und Kartuschen verboten; Selbstverteidigungsgegenstände (Pfefferspray, Taser) verboten. swiss.com

Duty-free-Parfum bleibt bis zum Ziel versiegelt

Duty-free-Parfum vom Flughafen oder von Bord darf auch über 100 ml in die Kabine, wenn es in einem versiegelten, ungeöffneten Sicherheitsbeutel (STEB) steckt. Eine Mengengrenze nach Luftsicherheitsrecht gibt es dafür laut Bundespolizei nicht, wohl aber nach Gefahrgut- und Zollrecht. Ryanair erlaubt eine Duty-free-Tasche zusätzlich zum Handgepäck.

Beim Umsteigen zählt das Siegel. gov.uk verlangt die Quittung sichtbar im Beutel und öffnen erst am Endziel; Stansted nimmt Ware anderer Flughäfen nur mit einer Quittung, die den Kauf innerhalb von 24 Stunden zeigt. Ist der Beutel offen, gilt an der nächsten Kontrolle wieder die 100-ml-Regel.

Zoll: Parfum zählt nach Warenwert, nicht nach Menge

Bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat nennt der Zoll für Parfum keine eigene Freimenge. Es fällt unter „andere Waren“: Flugreisende dürfen davon bis 430 Euro Warenwert abgabenfrei einführen, Reisende unter 15 Jahren bis 175 Euro. Die Grenze von 50 Gramm Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette gilt laut Zoll für Privatsendungen, nicht fürs Reisegepäck.

Wo Parfum an der Kontrolle hängen bleibt

  • Der Probierflakon ohne Angabe. In Zweifelsfällen entscheidet laut Bundespolizei das Kontrollpersonal; in Stansted fällt er durch.
  • Umsteigen außerhalb der EU. Dort können die Regeln laut Bundespolizei abweichen.
  • Das Geschenkset. Flakon, Duschgel und Bodylotion zählen im Koffer zusammen auf die 2 l.

Was praktisch hilft

  1. Eine Reisemenge abfüllen. Ein kleiner Zerstäuber kommt mit in den Beutel im Kulturbeutel.
  2. Den großen Flakon gepolstert in den Koffer. Kappe auf den Sprühkopf, zwischen Kleidung (Koffer packen).

Was ich noch nicht weiß

  • Warum Parfum als Gefahrgut gilt. Die IATA-Tabelle nennt weder Gefahrklasse noch Grund; das stünde im IATA-Verzeichnis der gefährlichen Güter, das ich nicht eingesehen habe.
  • Wie Ryanair „entzündliche Flüssigkeiten“ abgrenzt. Der Verbotsartikel nimmt Kosmetik nicht aus; davon hängt ab, ob der Flakon dort in den Koffer darf.
  • Wie deutsche Kontrollen Flakons ohne Volumenangabe behandeln. Stansted regelt das ausdrücklich, die Bundespolizei nicht.

Häufige Fragen

Darf man Parfum mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, im Handgepäck in Flakons bis 100 ml Fassungsvermögen, verpackt im durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, den man pro Person einmal mitnehmen darf. So gilt es nach der EU-Regel, die die Bundespolizei beschreibt; Parfum nennt sie ausdrücklich als Flüssigkeit. Größere Flakons gehören ins Aufgabegepäck, dort sind je Artikel 0,5 l und zusammen 2 l kosmetischer Artikel pro Person erlaubt. Parfum aus dem Duty-free darf auch über 100 ml in die Kabine, solange es im versiegelten Sicherheitsbeutel bleibt. Airlines können strenger sein. Stand: 06.10.2026.

Wie viel Parfum darf ins Handgepäck?

Jeder Flakon darf höchstens 100 ml fassen, und alle Flüssigkeiten zusammen müssen laut Bundespolizei in einen durchsichtigen Beutel bis 1 Liter pro Person passen. Parfum teilt sich den Beutel mit Zahnpasta, Creme und Deo. Es zählt das aufgedruckte Nennvolumen, nicht die Füllung: Ein 150-ml-Flakon mit Rest bleibt an einer 100-ml-Kontrolle liegen. An einigen deutschen Flughäfen mit CT-Scannern sind laut Flughafenseiten Behälter bis 2 Liter erlaubt, in München an allen Kontrollen. Wer Rückflug oder Umsteigeflughafen nicht kennt, packt nach der 100-ml-Regel.

Darf Parfum in den Koffer?

Ja. Die IATA nennt Parfüms ausdrücklich unter den kosmetischen Artikeln, die im aufgegebenen Gepäck ohne Genehmigung der Airline erlaubt sind. Die Grenze steht auch in der ICAO-Tabelle beim Luftfahrt-Bundesamt: höchstens 0,5 l je Artikel und 2 l für alle kosmetischen Artikel zusammen pro Person, Sprühköpfe mit Kappe gesichert. Airlines dürfen laut IATA strenger sein: Ryanair verbietet im Aufgabegepäck entzündliche Flüssigkeiten und nimmt Parfum davon nicht ausdrücklich aus. Wer viel Parfum transportiert, fragt bei der Airline nach und polstert den Flakon gut.

Wie viel Parfum darf man zollfrei einführen?

Für Parfum gibt es bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat keine eigene Mengengrenze. Der Zoll zählt es zu den „anderen Waren“, die Flugreisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro abgabenfrei mitbringen dürfen, Reisende unter 15 Jahren bis 175 Euro. Darüber werden Einfuhrabgaben fällig. Die Grenze von 50 Gramm Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette gilt laut Zoll für Privatsendungen per Post, nicht für Reisegepäck. Bei Reisen innerhalb der EU nennt der Zoll abweichende Freimengen nur für Genussmittel und Energieerzeugnisse.

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