Zoll-Freimengen: 430 Euro im Flugzeug, 300 Euro mit dem Auto — was nach der Reise im Koffer abgabenfrei ist

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Auf dem Rückflug aus Antalya liegen im Koffer zwei Flaschen Raki mit je 0,7 Litern, eine Stange mit 200 Zigaretten und eine Lederjacke für 380 Euro. Die Zigaretten und die Jacke sind abgabenfrei, beim Raki sind es 0,4 Liter zu viel. Das entscheidet nicht die Airline, sondern der Zoll am Ankunftsflughafen.

Die Kernzahl: 430 Euro mit dem Flugzeug, 300 Euro mit dem Auto

Bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat nennt der Zoll zwei Arten von Grenzen. Alkohol und Tabak zählen nach Menge und erst ab 17 Jahren: 1 Liter über 22 Vol.-% oder 2 Liter bis 22 Vol.-%, dazu 4 Liter Wein und 16 Liter Bier; 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Alles andere zählt nach Wert: Flug- und Seereisende bis 430 Euro, auf dem Landweg 300 Euro, Reisende unter 15 Jahren 175 Euro. Maßgeblich ist der Preis einschließlich ausländischer Umsatzsteuer; Waren mit eigener Mengengrenze rechnet der Zoll laut Faltblatt nicht in den Warenwert ein.

Zoll-Freimengen: Rückkehr aus Nicht-EU, Reisen in der EU, Sondergebiete, Anmeldung · geprüft am 07.10.2026

  • ab 17: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak — Zoll, Reisefreimengen bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat, Tabakwaren (Einführer mindestens 17 Jahre): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak (auch erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak) oder eine anteilige Zusammenstellung. Tabaksticks aus erhitztem Tabak und Tabakersatzprodukte (z. B. Teesticks), die unmittelbar zum Rauchen geeignet sind, können als Zigarette eingeordnet werden; dann gilt die Freimenge von 200 Stück. zoll.de
  • andere Waren: 300 € (Land), 430 € (Flug/Schiff), 175 € (unter 15); Tank + 10 l Kanister — Zoll, Reisefreimengen bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat: andere Waren (einschließlich Substitute für Tabakwaren für Personen ab 17 Jahren) bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- bzw. Seereisenden 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren 175 Euro. Arzneimittel: die dem persönlichen Bedarf entsprechende Menge. Kraftstoffe: für jedes Motorfahrzeug die Menge im Hauptbehälter und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter. Faltblatt 'Reisezeit' (Stand Februar 2026): Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Kaffee nennt die Nicht-EU-Liste nicht. zoll.de
  • Wert inkl. ausländischer USt; nicht addierbar; unteilbare Ware voll verzollt; einmal je Reise — Zoll, gleiche Seite, Voraussetzungen und Wertgrenzen: Waren gelten als mitgeführt, wenn sie im selben Transportmittel (z. B. Bahn oder Flugzeug) reisen; voraus- oder nachgesandtes Gepäck, Fracht-, Post- und Kuriersendungen nicht. Nur persönlicher Ge- oder Verbrauch, Haushaltsangehörige oder Geschenk, nicht gewerblich. Maßgeblich ist der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer. Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden. Bei nicht teilbaren Waren (z. B. Lederjacke, Schmuckstück) über der Grenze werden die Abgaben auf den Gesamtwert erhoben. Die Reisefreimengen gelten je Reise nur einmal; mehrfaches Passieren der Grenze (Beispiel: zu Fuß zurück in den Schweizer Einkaufsmarkt) ist nicht zulässig. zoll.de
  • 430 € nur bei Linien-/Charterflug oder Seeschiff aus Nicht-EU-Hafen; Bodensee aus CH = 300 € — Zoll, gleiche Seite, Flug- und Seeverkehr: Nicht als Flug- oder Seereisende gelten Passagiere eines Binnenschiffs, Reisende mit privatem, nicht gewerblichem Luft- oder Wasserfahrzeug und Reisende, die aus der Schweiz über den Bodensee einreisen. Im Seeverkehr muss das Schiff aus einem Hafen außerhalb der EU (oder einer Region ohne Geltung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/262) ausgelaufen sein und man muss im deutschen Hafen erstmals in der EU von Bord gehen. Bei der Einreise über einen anderen EU-Mitgliedstaat sind dessen besondere einzelstaatliche Vorschriften zu beachten. zoll.de
  • Duty-free aus Nicht-EU zählt auf die Freimengen; innerhalb der EU stets anmelden — Zoll, gleiche Seite, Duty-free: Nur bei Einreise oder Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat dürfen Duty-free-Waren im Rahmen der Reisefreimengen abgabenfrei eingeführt werden; sie zählen zusammen mit den im Nicht-EU-Staat gekauften Waren auf die Freimengen. Seit dem 1. Juli 1999 müssen bei Reisen innerhalb der EU ausnahmslos alle Duty-free-Käufe beim Zoll angemeldet und die Einfuhrabgaben entrichtet werden; es gelten keine Reisefreimengen. gilt seit 01.07.1999 · zoll.de
  • Kanaren, Helgoland, Büsingen u. a.: Nicht-EU-Freimengen — Zoll, Gebiete mit Sonderregelungen: Büsingen, Helgoland, Färöer, Grönland, Livigno, Ceuta und Melilla, Nordzypern u. a. gehören nicht zum Zollgebiet der EU; es gelten die Regeln für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Die Kanarischen Inseln, die französischen Überseedepartements, Campione d'Italia, die Ålandinseln und der Berg Athos gehören zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet; es gelten ebenfalls die Nicht-EU-Regeln, bei Überschreitung werden jedoch nur Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben. Helgoland: Waren über den Reisefreimengen im Flug- und Seeverkehr vor dem Verbringen auf das Festland beim Zollamt Helgoland anmelden; eine Abfertigung auf dem Festland ist nicht mehr möglich. zoll.de
  • EU-Richtmengen: 800 Zigaretten, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee — Zoll, Reisen innerhalb der EU, Genussmittel: Richtmengen für den Eigenbedarf bei persönlicher Beförderung aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 Kilogramm Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifen- und Pfeifentabak), 800 Stück erhitzter Tabak, Substitute für Tabakwaren 1 Liter, jedoch höchstens 10 Einzelverkaufseinheiten; Kaffee 10 Kilogramm, kaffeehaltige Waren 10 Kilogramm. Darüber besteht die Vermutung gewerblicher Zwecke, die man durch Glaubhaftmachen ausräumen kann; bei Tabakwaren werden die Waren sonst sichergestellt und vernichtet. Bei EU-Reisen durch ein Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) Nachweis des versteuerten Erwerbs in der EU, z. B. durch Rechnungen oder Kassenbelege. zoll.de
  • mündlich anmelden; pauschal 17,5 % (Präferenz 15 %) bis 700 € Warenwert — Zoll, Überschreiten der Reisefreimengen: Waren über den Freimengen sind bei Einreise aus einem Nicht-EU-Staat bei der Zollstelle mündlich anzumelden (im Landstraßen-, Eisenbahn- oder Küstenseeverkehr auch bei der Bundespolizei). Kaufbeleg aufbewahren; ohne Beleg ermittelt oder schätzt die Zollstelle den Wert. Pauschalierter Abgabensatz 17,5 Prozent des Warenwerts (15 Prozent bei Präferenzwaren), wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisendem 700 Euro nicht übersteigt und die Waren im persönlichen Gepäck sind; Bier über der Freimenge nie pauschal. Sonst Berechnung nach Zolltarif; Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent (z. B. Lebensmittel, Bücher). Präferenz mündlich bis 1.200 Euro Warenwert; bei der Türkei gilt diese Wertgrenze nur für bestimmte landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. zoll.de
  • Zigarette 0,19 €/Stück, Spirituosen 6,80 €/l, andere Waren 17,5 % (ohne Präferenz) — Zoll, Pauschalierte Abgabensätze für bestimmte Waren (präferenzberechtigt / nicht präferenzberechtigt): Zigaretten 0,18 / 0,19 Euro je Stück; Spirituosen (Zolltarif 2208 2012 bis 2208 9078) 6,60 / 6,80 Euro je Liter; Schaumwein 2,20 / 2,30 Euro je Liter; Zigarren und Zigarillos bis 250 Stück 27 / 42 Prozent des inländischen Kleinverkaufspreises; Feinschnitt bis 1 kg 70,30 / 82,80 Euro je kg; Vergaserkraftstoff 0,90 Euro je Liter, Dieselkraftstoff 0,70 Euro je Liter; andere Waren (ausgenommen Bier) 15 / 17,5 Prozent. zoll.de
  • Grenzgemeinden/Grenzpendler: 40 Zigaretten, 90 € (30 € Lebensmittel), Alkohol nie frei — Zoll, Eingeschränkte Reisefreimengen: für Bewohner grenznaher Gemeinden zu einem Nicht-EU-Staat (Einreise weniger als 15 km Luftlinie von der Gemeindegrenze, Reise nicht nachweislich über 15 km hinaus), Grenzarbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit sowie Personal gewerblicher Beförderungsmittel und Reisebegleiter mit mehr als einer Einreise pro Monat: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Rauchtabak (ab 17); andere Waren bis 90 Euro, davon höchstens 30 Euro Lebensmittel des täglichen Bedarfs; Alkohol stets anmelden und versteuern; Abgabenfreiheit einmal am Tag. zoll.de
  • ab 10.000 € anmelden, Flug: roter Ausgang — Zoll, Barmittel: Wer mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreist, muss sie beim Zoll anmelden, unaufgefordert; bei Flugreisen ist die Barmittelanmeldeerklärung im roten Ausgang abzugeben. Barmittel: Bargeld, übertragbare Inhaberpapiere (z. B. Schecks, Reiseschecks, Aktien), Goldmünzen ab 90 Prozent und Barren ab 99,5 Prozent Goldgehalt; ausländische Währung zum Sortenkurs des Einreisetags. Antrag online im Zoll-Portal (Formular 040000_1) oder schriftlich (Formular 040000). Gleichgestellte Zahlungsmittel (Sparbücher, Edelsteine, andere Edelmetalle) auf Befragung mündlich anzeigen; Schmuck ist kein Zahlungsmittel, muss aber im Rahmen einer Zollanmeldung angemeldet werden. zoll.de
  • grün = anmeldefrei, rot = anmelden — Flughafen Frankfurt (Fraport), Zollkontrolle: Bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten gelten Freimengen; werden diese überschritten, müssen die Waren angemeldet werden. Am Flughafen stehen zwei Ausgänge zur Verfügung: grüner Ausgang für anmeldefreie Waren, roter Ausgang für anzumeldende Waren. Innerhalb der EU können ebenfalls Kontrollen stattfinden (z. B. Bargeld, verbotene oder beschränkte Waren). frankfurt-airport.com
  • eigenes Gepäck 3 Jahre abgabenfrei zurück; Nämlichkeitsbescheinigung vor Abreise — Zoll, Rückwaren: Reisegepäck, das man in ein Drittland mitgenommen hat, kann innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei zurückgebracht werden; im Drittland gekaufte Waren fallen unter die Reisefreimengen (Beispiel: in der Schweiz gekauftes Fahrrad). Für wertvolle persönliche Gegenstände (Sportgeräte, Kamera, Computer, Schmuck) wird ein Nämlichkeitsnachweis empfohlen: Auskunftsblatt INF 3 (Formular 0329) oder Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung (Formular 0330, nur Wiedereinreise nach Deutschland), vor der Ausreise an einer Abfertigungsstelle (Ausfuhrschalter am Flughafen oder Zollamt) unter Vorführung der Ware, nicht bei Hauptzollämtern. Alternativ ursprünglicher Kaufbeleg. zoll.de
  • Fälschungen: Einziehung unabhängig von Freimengen (bei gewerblichem Verdacht) — Zoll, Marken- und Produktpiraterie: Nachgeahmte oder gefälschte Waren im Reisegepäck werden bei Verdacht auf gewerblichen Charakter (z. B. nach Art und Menge) eingezogen und vernichtet; ggf. Strafverfahren. Das gilt unabhängig davon, ob die Mengen- und Wertgrenzen der Abgabenbefreiung eingehalten wurden. zoll.de

Woher man zurückkommt, bestimmt die Regel

Rückreise aus Was gilt Andere Waren
Nicht-EU per Flug oder Seeschiff (Türkei, Ägypten, USA) Reisefreimengen 430 €
Nicht-EU auf dem Landweg (Schweiz) Reisefreimengen 300 €
Kanaren, Helgoland, Büsingen wie Nicht-EU 430 € (Flug, Schiff), 300 € (Land)
EU-Staat Eigenbedarf, Richtmengen für Genussmittel keine Wertgrenze genannt

Die Kanaren gehören zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet; über der Freimenge werden dort laut Zoll nur Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern fällig. Helgoland liegt außerhalb des Zollgebiets: Wer mehr mitnimmt, meldet es vor der Abfahrt beim Zollamt Helgoland an, auf dem Festland geht das nicht mehr.

Die Wertgrenze gilt pro Person und für jedes Stück ganz

Eine Jacke für 500 Euro wird nicht um 430 Euro gekürzt, der Zoll erhebt die Abgaben auf den Gesamtwert. Die Grenzen mehrerer Reisender lassen sich nicht addieren. Als mitgeführt zählt, was im selben Flugzeug oder Auto reist; nachgeschicktes Gepäck und Pakete nicht.

Was davon in den Koffer darf

Im Koffer erlaubt die ICAO-Gefahrguttabelle Spirituosen zwischen 24 und 70 Vol.-% bis 5 Liter pro Person, abgabenfrei ist nur 1 Liter. Im Handgepäck gilt die 100-ml-Grenze (Flüssigkeiten im Handgepäck); Duty-free darf im versiegelten Sicherheitsbeutel mit, wie bei Parfum und Ryanair. Duty-free aus einem Nicht-EU-Staat zählt auf die Freimengen; innerhalb der EU müssen Duty-free-Käufe seit dem 1. Juli 1999 ausnahmslos angemeldet werden.

Bei Lebensmitteln gelten eigene Grenzen: Wurst und Käse aus den meisten Nicht-EU-Staaten nur mit Gesundheitsbescheinigung, Tee oder Gewürze bis 2 kg (Essen im Handgepäck).

Alkohol, Lebensmittel und Elektronik: Zoll, Kontrolle und Airline-Abweichungen · geprüft am 06.10.2026

  • ab 17: 1 l über 22 Vol.-% oder 2 l bis 22 Vol.-%, dazu 4 l Wein und 16 l Bier — Zoll, Reisefreimengen bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat (Mindestalter 17 Jahre): 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit 80 Vol.-% oder mehr ODER 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit höchstens 22 Vol.-% ODER eine anteilige Zusammenstellung, UND 4 Liter nicht schäumende Weine UND 16 Liter Bier. zoll.de
  • Richtmengen: 10 l Spirituosen, 20 l Zwischenerzeugnisse, 60 l Schaumwein, 110 l Bier — Zoll, Reisen innerhalb der EU: Richtmengen für steuerfrei mitgebrachte alkoholische Getränke zum Eigenbedarf, wenn persönlich befördert: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry, Portwein), 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier; für Wein keine Richtmenge. Richtmengen sind Anhaltspunkte; wer mehr mitbringt, muss den Eigenbedarf glaubhaft machen. zoll.de
  • Kleinmengen frei: 5 kg frisch / 2 kg sonstige, Eigenbedarf — Zoll, private Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten: Für einige Lebensmittel nichttierischen Ursprungs (z. B. Tee, Gewürze, Sesamsamen) gelten besondere Schutzmaßnahmen; die Einfuhr ist grundsätzlich nur mit Bescheinigungen und nach amtlicher Kontrolle zulässig. Ausgenommen sind Kleinmengen bis 5 kg frischer Erzeugnisse oder 2 kg sonstiger Erzeugnisse im persönlichen Gepäck für den Eigenbedarf. zoll.de
  • Pflanzen, Früchte, Samen: Pflanzengesundheitszeugnis; frei: Ananas, Kokosnuss, Durio, Banane, Dattel — Zoll, gleiche Seite: Die Kleinmengen gelten nicht für Pflanzen, Pflanzenteile (z. B. Schnittblumen), Früchte oder Samen; dafür sind pflanzengesundheitsrechtliche Regeln einzuhalten (z. B. Pflanzengesundheitszeugnis). Ausgenommen und in unbegrenzter Menge erlaubt: Ananas, Kokosnuss, Durio, Banane und Dattel. zoll.de
  • Ladekabel/Netzteil: Hand- und Aufgabegepäck; Geräte ggf. einschalten — Bundespolizei, Die Sicherheitskontrolle (veröffentlicht 01.06.2025): Der Gepäckinhalt, insbesondere elektrische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffspuren überprüft werden. Fluggäste können aufgefordert werden, elektrische Geräte anzuschalten und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen; für leere Akkus stehen in den Kontrollstellen Steckdosen für Netzteile oder Ladegeräte zur Verfügung. Ladekabel und Netzteile stehen weder in Anlage 4-C noch in Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998. bundespolizei.de
  • 100 ml / 100 g im 1-Liter-Beutel — Eurowings, FAQ Handgepäck, Frage zu Flüssigkeiten: Für Abflüge innerhalb der EU sowie in vielen weiteren Ländern (u. a. Schweiz, Russland, Island, Kroatien, Israel, Ägypten, Marokko, Tunesien, Norwegen) dürfen Flüssigkeiten, Gels, Pasten, Cremes, Parfums, Behälter unter Druck usw. nur in Behältnissen bis 100 ml bzw. 100 g mit an Bord, vollständig verschlossen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Liter Inhalt); Beutel nicht am Check-in erhältlich (z. B. Gefrierbeutel). Verschreibungspflichtige Medikamente und Babynahrung erlaubt, wenn nachgewiesen wird, dass sie während des Fluges benötigt werden. An einigen Flughäfen können über 100 ml erlaubt sein (regionale Bestimmungen, Website des Flughafens prüfen). Empfehlung: nicht benötigte Flüssigkeiten ins Aufgabegepäck. eurowings.com
  • 100 ml / 1-Liter-Beutel; keine gefüllte Flasche seit 01.09.2024 — KLM, Beschränkte und verbotene Gegenstände im Handgepäck, Abschnitt Flüssigkeiten: Behälter bis 100 ml je Stück, alle zusammen in 1 transparenten, verschließbaren Plastikbeutel mit Gesamtvolumen bis 1 Liter (Fußnote: Beutel 'wird empfohlen'); Rest ins Aufgabegepäck. Ab 01.09.2024 keine gefüllte Flasche (Wasser oder andere Getränke) durch die Sicherheitskontrolle. Erlaubt: Babynahrung für den Flug; Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen, mit Rezept oder ärztlichem Attest; spezielle Diätnahrung für den Flug; verschlossene Zollfrei-Artikel. gilt seit 01.09.2024 · klm.de
  • max. 15 Geräte, 20 Ersatzakkus, davon max. 2 Powerbanks — KLM, gleiche Seite, Abschnitt Elektronische Geräte und Lithiumbatterien: bis zu 15 elektronische Geräte pro Person, Lithiumbatterien höchstens 100 Wh; zusätzlich 20 Ersatzakkus; Powerbanks gelten als Ersatzakkus, davon höchstens zwei; ohne Wh-Angabe evtl. nicht erlaubt; 100–160 Wh vorher Genehmigung. klm.de
  • Eurowings-Kabine: u. a. Stricknadeln, Nagelfeilen (außer Papier), Tischbesteck, Spritzen verboten — Eurowings, FAQ Handgepäck, Frage 'Welche Gegenstände dürfen bei Eurowings nicht im Handgepäck mitgeführt werden?': in der Kabine untersagt u. a. Spielzeugwaffen oder Waffenattrappen, Benzinfeuerzeug, Nagelfeilen (Papierfeilen gestattet), Schleudern, Tischbesteck, Messer mit Klingen über 6 cm, Rasierklingen, Werkzeug, Dartpfeile, Scheren mit Klingen über 6 cm ab Drehpunkt, Spritzen, Stricknadeln, Billard-/Snooker-/Poolqueues, Skateboards, Hoverboards, Ski- und Wanderstöcke. An Sicherheitskontrollen können lokale Regelungen gelten, die auch nicht auf der EU-Liste stehende Gegenstände betreffen (z. B. Tennisschläger, Angelruten). WIDERSPRUCH zu Flughafen Düsseldorf (Nagelfeilen bis 6 cm erlaubt) und zur EU-Liste (Stricknadeln, Nagelfeilen nicht genannt): Airline strenger. eurowings.com

Mit dem Auto aus der Schweiz oder Norwegen

Auf dem Landweg sind es 300 Euro. Dazu kommt Kraftstoff: der volle Tank und bis zu 10 Liter im Kanister. Zweimal über die Grenze bringt nichts, die Freimengen gelten je Reise einmal. Für Bewohner grenznaher Gemeinden gelten 90 Euro. Fleisch und Käse aus der Schweiz und Norwegen unterliegen laut Zoll nicht den Tierseuchen-Beschränkungen. Wer über Schweden oder Dänemark einreist, beachtet laut Zoll die Vorschriften dieses Staats. Mit der Fähre aus Norwegen gelten 430 Euro, wenn man in Deutschland erstmals in der EU von Bord geht.

Über der Freimenge: anmelden und pauschal zahlen

Am Flughafen Frankfurt führt der rote Ausgang zur Anmeldung, der grüne ist für anmeldefreie Waren. Bis 700 Euro abgabenpflichtigen Warenwerts rechnet der Zoll pauschal mit 17,5 Prozent, für Spirituosen ohne Präferenz mit 6,80 Euro je Liter. Bargeld ab 10.000 Euro aus Nicht-EU-Staaten ist unaufgefordert anzumelden (Geldgürtel).

Wo es am Zoll hängen bleibt

  • Die gefälschte Markentasche. Bei Verdacht auf gewerbliche Einfuhr zieht der Zoll sie ein, unabhängig von den Freimengen.
  • Die eigene Kamera. Mitgenommenes Gepäck ist abgabenfrei, ein Nachweis vor der Abreise vermeidet Fragen.
  • Das Paket nach Hause. Es gilt nicht als mitgeführt, die Reisefreimengen greifen nicht.

Was praktisch hilft

  1. Kaufbelege griffbereit packen. Ohne Beleg schätzt der Zoll den Wert.
  2. Flaschen gepolstert in den Koffer (Koffer packen), Freigepäck vorher prüfen (Aufgabegepäck).
  3. Den Koffer vor dem Rückflug wiegen. Mitbringsel machen ihn schwerer.
Bis 50 kg in 10-g-Schritten, ohne Batterie, laut Beurer

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  • Bauart digital
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Weitere Modelle stehen bei den Kofferwaagen.

Was ich noch nicht weiß

  • Wie Kaffee aus Nicht-EU-Staaten zählt. Die Freimengenliste nennt ihn nicht; ob er nur in den Warenwert fällt, stünde in der Einreise-Abgabenbefreiungsverordnung, die ich nicht ausgewertet habe.
  • Was beim grünen Ausgang mit anmeldepflichtigen Waren droht. Die geprüften Zollseiten nennen keine Folgen; das regelt die Abgabenordnung.
  • Die Freimengen bei der Einreise in die Schweiz, nach Norwegen oder in die Türkei. Sie stehen bei den dortigen Zollbehörden, die ich nicht geprüft habe.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Zollfreimengen?

Bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat dürfen Reisende ab 17 Jahren laut Zoll 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-% oder 2 Liter bis 22 Vol.-% mitbringen, dazu 4 Liter nicht schäumenden Wein und 16 Liter Bier, außerdem 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Für alle anderen Waren gilt eine Wertgrenze: 430 Euro für Flug- und Seereisende, 300 Euro auf dem Landweg, 175 Euro unter 15 Jahren. Die Waren müssen mitgeführt und für den eigenen Bedarf oder als Geschenk bestimmt sein. Duty-free-Einkäufe zählen mit. Stand: 07.10.2026.

Welche Zollfreimengen gelten innerhalb der EU?

Innerhalb der EU gibt es keine Freimengen, sondern Richtmengen für den Eigenbedarf. Bis zu ihnen nimmt der Zoll an, dass versteuert gekaufte Ware privat ist: 800 Zigaretten, 1 Kilogramm Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Sherry, 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier und 10 Kilogramm Kaffee. Für Wein gibt es keine Richtmenge. Wer mehr mitbringt, muss den Eigenbedarf glaubhaft machen, etwa mit Kassenbelegen. Ausgenommen sind Sondergebiete wie die Kanaren, dort gelten die Nicht-EU-Regeln. Duty-free-Käufe innerhalb der EU sind immer anzumelden.

Wie viele Zigaretten darf man zollfrei einführen?

Aus einem Nicht-EU-Staat sind es laut Zoll 200 Zigaretten, also eine Stange, für Reisende ab 17 Jahren. Wahlweise gehen 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Mischung. Tabaksticks zum Erhitzen können als Zigaretten zählen. Für Bewohner grenznaher Gemeinden und Grenzpendler sind es nur 40 Zigaretten. Aus einem anderen EU-Staat gilt eine Richtmenge von 800 Zigaretten, wenn sie dort versteuert gekauft wurden. Zigaretten über der Nicht-EU-Freimenge kosten im Pauschalverfahren 0,19 Euro je Stück, bei präferenzberechtigter Ware 0,18 Euro. Fehlende Steuerzeichen oder Warnhinweise sind laut Zoll Anzeichen für vorschriftswidrig eingeführte Ware.

Wie viel Kaffee darf man zollfrei mitbringen?

Aus einem anderen EU-Staat nennt der Zoll eine Richtmenge von 10 Kilogramm Kaffee und zusätzlich 10 Kilogramm kaffeehaltiger Waren wie Cappuccino-Pulver, wenn die Ware dort versteuert gekauft und selbst befördert wurde. Darüber vermutet der Zoll gewerbliche Zwecke, die man durch Glaubhaftmachen ausräumen kann. Für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat steht Kaffee nicht in der Freimengenliste des Zolls; eine eigene Mengengrenze gibt es dort nicht. Rohe Kaffeebohnen unterliegen laut Zoll nicht der Kaffeesteuer. Im Zweifel hilft die Zentrale Auskunft Zoll weiter, telefonisch oder per E-Mail.

Was passiert, wenn man die Freimenge überschreitet?

Dann sind Einfuhrabgaben fällig, und die Waren müssen laut Zoll mündlich angemeldet werden, am Flughafen im roten Ausgang. Liegt der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Person bei höchstens 700 Euro, rechnet der Zoll pauschal mit 17,5 Prozent, bei präferenzberechtigter Ware mit 15 Prozent; für Spirituosen und Zigaretten gibt es feste Sätze je Liter oder Stück. Bier über der Freimenge wird nie pauschal berechnet. Bei einem unteilbaren Stück über der Wertgrenze zählt der Gesamtwert. Diese Seite gibt die Angaben des Zolls wieder und ersetzt keine Beratung.

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Pin: Tabelle Zollfrei aus Nicht-EU-Staaten – 1 Liter Spirituosen über 22 %, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier, 200 Zigaretten.
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