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Kurz nach fünf in Düsseldorf, vor der Kontrolle stehen die Trolleys in Reihen, und die Frage ist, ob der Laptop heraus muss. Die Antwort hängt an der Spur: An Kontrollstellen mit CT-Technik bleibt er in der Tasche, an den übrigen kommt er in eine eigene Wanne. Welche Spur welche ist, zeigt Düsseldorf erst vor Ort.
Alle Angaben von der Bundespolizei und den Flughafenseiten, abgerufen am 08.10.2026 (zur Methodik). Wartezeiten stehen hier nicht, sie ändern sich stündlich.
Die Kernzahl: 90 oder 120 Minuten vorher, ein Handgepäckstück
Die Bundespolizei (Seite vom 01.06.2025) nennt Zeiten je Flughafen: In Berlin, Hamburg, Hannover, Stuttgart und fünf weiteren Flughäfen mindestens 90 Minuten vor Abflug, in Köln/Bonn und Düsseldorf mindestens 120 Minuten. Frankfurt und München stehen nicht in der Liste. Zur Kontrolle gehört ein Handgepäckstück, alles Weitere wird aufgegeben; die Maße regelt die Airline (Handgepäck im Vergleich).
In die Wanne kommen Jacke, Gürtel, Laptop und der 1-Liter-Beutel
- Vorher: Hosentaschen, Handy und Uhr in die Jacke oder ins Handgepäck; Laptop, Tablet und den Flüssigkeitsbeutel herausnehmen.
- Aufs Band: Jacke und Gürtel, Tasche oder Trolley, größere Elektronik und der Beutel, jeweils in Wannen.
- Personenkontrolle: Der Sicherheitsscanner ist laut Bundespolizei freiwillig, wer ablehnt, wird von Hand kontrolliert. Das Gerät zeigt ein Strichmännchen statt eines Körperbilds und speichert nichts.
- Nachkontrolle: Gepäck darf ausgeräumt, Geräte per Wischtest geprüft werden; auf Aufforderung schaltet man sie ein.
Herzschrittmacher, Cochlea-Implantat, Shunt oder Schwangerschaft sagt man laut Flughafen Frankfurt nach dem Ablegen des Gepäcks und vor der Torsonde. Hamburg schickt Familien mit Kindern bis 6 Jahre auf eine eigene Familienspur (Fliegen mit Kindern).
- Bauart Flüssigkeitsbeutel
- Länge (längste Seite) 22 cm
- Breite 18 cm
- Gewicht leer 0,03 kg
Daten laut tatonka.com
An CT-Spuren bleibt der Laptop drin, die Literzahl nicht überall
| Flughafen | CT laut Flughafenseite | Flüssigkeiten | Zeitfenster, kostenlos |
|---|---|---|---|
| Düsseldorf | an einem Teil der Kontrollstellen, Hinweis vor Ort | 100 ml im 1-Liter-Beutel; an CT-Spuren bleibt er in der Tasche | DUSgateway, 72 h bis 60 min vorher |
| Hamburg | k. A. | 100 ml im 1-Liter-Beutel | Slot&Fly, ab 72 h vorher |
| Frankfurt | meiste Kontrollstellen in T1, alle in T3 | bis 2 l ohne Beutel; C1, C2, C4, C6 und Transfer 100 ml | FRA SmartWay, ab 72 h vorher |
| Köln/Bonn | CT-Anlagen, keine Spur-Ausnahme genannt | bis 2 l insgesamt pro Person, auslaufsicher | CGNGateWay, bis 100 Tage vorher |
| München | alle Kontrollen | bis 2 l insgesamt | nicht geprüft |
| BER | Kontrollbereich 1 und 5 (T1), T2 | bis 2 l an CT-Spuren, sonst 100 ml | nicht geprüft |
Köln/Bonn und München begrenzen auf 2 Liter insgesamt, Frankfurt nennt 2 Liter, ohne zu sagen, ob je Behälter oder zusammen. Düsseldorf lässt an CT-Spuren nur das Auspacken entfallen, nicht die 100 ml. Hintergründe zur EU-Regel stehen bei Flüssigkeiten im Handgepäck, Laptop-Details bei Laptop im Handgepäck.
Vier Zeitfenster ohne Aufpreis
Alle vier kosten laut Flughafen nichts. DUSgateway führt zur Kontrolle „Gates B“, bis 5 Personen je Buchung. FRA SmartWay gilt für Terminal 1 und 3, bis 6 Personen; der Name muss genau wie in der Flugbuchung geschrieben sein. Slot&Fly liegt in Terminal 1, bis 5 Personen, und ist für Familien mit Kindern bis 6 Jahre gesperrt. CGNGateWay ist bis zu 100 Tage im Voraus buchbar.
Jede Regel mit Fundstelle
Sicherheitskontrolle am Flughafen: Ablauf laut Bundespolizei, CT-Spuren und Zeitfenster je Flughafen · geprüft am 08.10.2026
- 90 min vorher (u. a. Berlin, Hamburg), 120 min (Köln/Bonn, Düsseldorf) · ein Handgepäckstück — Bundespolizei, „Die Sicherheitskontrolle: So kommen Sie gut an Bord“ (veröffentlicht 01.06.2025): An den Flughäfen Berlin, Hannover, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Leipzig, Dresden, Erfurt und Saarbrücken mindestens 90 Minuten vor Abflug erscheinen, in Köln/Bonn und Düsseldorf mindestens 120 Minuten. Nur ein Handgepäckstück zur Kontrolle mitbringen, weitere Gepäckstücke und Flüssigkeiten über 100 Milliliter einchecken. Inhalt der Hosentaschen, Mobiltelefon und Armbanduhr im Handgepäck oder in der Jacke verstauen. Größere elektronische Geräte (Laptops, Tablets, medizinische Geräte) und den 1-Liter-Beutel vor der Kontrolle aus dem Handgepäck nehmen. bundespolizei.de
- Jacke, Gürtel, Laptop, 1-Liter-Beutel in die Wanne · Körperscanner freiwillig — Bundespolizei, gleiche Seite: In die Gepäckwannen gehören Überbekleidung (Jacken, Mäntel) und Gürtel, Tasche/Trolley, größere elektronische Geräte und der 1-Liter-Beutel; Wannen nach der Kontrolle selbst zurückstellen. Die Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner ist freiwillig, ersatzweise wird manuell kontrolliert; eingesetzt werden nur Geräte mit nichtionisierender Strahlung, die Software zeigt ein Piktogramm statt eines Körperbilds, Daten werden nicht gespeichert. Gepäck darf von Hand durchsucht und ggf. vollständig entleert werden; Inhalt, besonders elektrische Geräte, kann per Wischtest auf Sprengstoffspuren geprüft werden; Geräte auf Aufforderung einschalten, für leere Akkus stehen Steckdosen bereit. bundespolizei.de
- CT-Spuren: Laptop und Beutel bleiben in der Tasche, weiter 100 ml — Flughafen Düsseldorf, Seite Sicherheitskontrolle (ohne Datum): Flüssigkeitsbeutel und größere elektronische Geräte werden separat kontrolliert, einzeln mit Tasche und Jacke in die Gepäckwanne. „An Kontrollstellen mit CT-Technik können elektronische Geräte und Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben“; Hinweise dazu vor Ort, welche Kontrollstellen das sind, nennt die Seite nicht. Flüssigkeiten weiter max. 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel. Kontrollstellen öffnen bis 01.11.2026: Gates A 3:30 Uhr, Gates B 3:00 Uhr, Gates C 4:00 Uhr; ab 02.11.2026 alle um 4:00 Uhr. dus.com
- DUSgateway: kostenlos, 72 h bis 60 min vorher, bis 5 Personen, Gates B — Flughafen Düsseldorf, Seite DUSgateway: kostenfreies persönliches Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle, buchbar ab 72 Stunden bis 60 Minuten vor Abflug (90 Minuten, wenn danach noch eine Passkontrolle folgt), bis zu 5 Personen pro Buchung, exklusiver Zugang an der Kontrollstelle „Gates B“; am Flughafen genügt die Bordkarte, die Buchung wird automatisch erkannt. dus.com
- CT: meiste Spuren T1, alle T3 · 2 l, Laptop bleibt drin · C1, C2, C4, C6 und Transfer: 100 ml — Flughafen Frankfurt, Seite Personen- und Handgepäckkontrolle (ohne Datum): CT-Scanner an den meisten Kontrollstellen in Terminal 1 und an allen in Terminal 3; dort Flüssigkeiten bis 2 Liter ohne Beutel, Laptops, Tablets und Kameras bleiben im Handgepäck. Alte Flüssigkeitsregel (100 ml, zusammen 1 Liter im Beutel) an den Gates C1, C2, C4 und C6, an bestimmten Sonderkontrollstellen in Terminal 1 und an Transferkontrollstellen; in Halle C (T1) wird direkt am Gate kontrolliert, die Flüssigkeitsregel gilt dort auch für Duty-free-Ware. Jacke und Gürtel in die Wanne, Schlüssel und Reisepapiere in Jacke oder Handgepäck. Herzschrittmacher, Shunt-/Ventilversorgung, Cochlea-Implantat oder Schwangerschaft dem Personal nach dem Ablegen des Gepäcks und vor der Torsonde mitteilen. frankfurt-airport.com
- abgelehnt: aufgeben, Auto, Begleitperson, Gepäckaufbewahrung — sonst bleibt es da — Flughafen Frankfurt, gleiche Seite: Wird ein Gegenstand an der Kontrolle abgelehnt, kann man ihn als Reisegepäck aufgeben, zum Auto bringen, einer nicht mitfliegenden Begleitperson übergeben oder in der Gepäckaufbewahrung (kostenpflichtig) einlagern; ist das nicht möglich, verbleibt er an der Kontrollstelle. Seite Gepäckservices: Entnommene gefährliche Gegenstände an der Kontrolle in weiße Tüten verpacken lassen und gegen Entgelt in der Gepäckaufbewahrung lagern, nach der Reise abholen oder nach Rücksprache zuschicken lassen. frankfurt-airport.com
- FRA SmartWay: kostenlos, ab 72 h vorher, T1 und T3, bis 6 Personen — Flughafen Frankfurt, Seite FRA SmartWay: kostenfreies Zeitfenster für einen exklusiven Zugang zur Sicherheitskontrolle, Reservierung ab 72 Stunden vor Abflug, für Flüge in Terminal 1 und 3, Gruppen bis 6 Personen, ohne Registrierung (Name, E-Mail, Flugdaten) über die Plattform des externen Dienstleisters CopOpt; Zutritt am Reisetag mit der Bordkarte, kein QR-Code. Name muss identisch mit der Flugbuchung geschrieben sein, sonst kein Zutritt. frankfurt-airport.com
- Kontrolle 03:30–22:00 Uhr · 100 ml im 1-Liter-Beutel · CT: k. A. — Hamburg Airport, Seite Sicherheitskontrolle (ohne Datum): Zentrale Sicherheitskontrolle für beide Terminals zwischen Terminal 1 und 2 auf Ebene 1 der Airport Plaza, in Verantwortung der Bundespolizei; geöffnet täglich 03:30 bis 22:00 Uhr. Laptops, Mobiltelefone, Tablets und Kameras ganz oben ins Handgepäck; Stationen zum Vorsortieren vor Ort. Flüssigkeiten max. 100 ml je Behältnis im Beutel (Seite Handgepäck: transparent, wiederverschließbar, max. 1 Liter, ein Beutel pro Passagier). CT-Scanner erwähnen beide Seiten nicht. hamburg-airport.de
- Slot&Fly: kostenlos, ab 72 h vorher, T1, nicht mit Kindern 0–6 — Hamburg Airport, Seite Slot&Fly: kostenloses Zeitfenster für die Slot&Fly-Lane in Terminal 1 (rechts vom Eingang zur Sicherheitskontrolle), buchbar ab 72 Stunden vor Abflug, vor Ort noch bis eine Stunde vor Abflug, solange Slots frei sind; bis zu fünf Personen pro Buchung, jeder Reisende braucht eine eigene Buchung (auch Kinder, die die Schleuse allein passieren). Unabhängig von der Buchungsklasse. Nicht nutzbar für Familien mit Kleinkindern (0–6 Jahre) und Personen mit Gehhilfen über 50 cm Breite; sie nutzen die PRM-/Familienspur in der Airport Plaza. hamburg-airport.de
- 2 l Gesamtmenge pro Person, Laptop bleibt drin · CGNGateWay bis 100 Tage vorher — Köln Bonn Airport, Seite Sicherheitskontrolle (ohne Datum): zentrale Sicherheitskontrolle in der Mitte von Terminal 1; Kontrolle ist hoheitliche Aufgabe des Bundes, durchgeführt von Personal eines privaten Sicherheitsdienstleisters, vom Flughafen gesteuert. Flüssigkeiten mit einer Gesamtmenge bis 2 Liter pro Person dürfen im Handgepäck bleiben, verteilt auf auslaufsichere Behälter (z. B. zwei 1-Liter- oder vier 0,5-Liter-Flaschen), kein Beutel nötig; nicht erlaubt sind nicht auslaufsichere Behälter wie Coffee-to-go-Becher, weil die CT-Anlagen sie nicht kontrollieren können. Laptops und andere Geräte bleiben im Handgepäck, Jacken ausziehen, Gepäck in eine Wanne. „Die Entscheidung, ob ein Gegenstand mitgeführt werden darf, liegt bei der Kontrollkraft.“ Kostenloses Zeitfenster mit CGNGateWay bis zu 100 Tage vor Abflug. koeln-bonn-airport.de
- Köln/Bonn nennt Scheren und Spraydosen pauschal verboten (strenger als Bundespolizei) — Köln Bonn Airport, gleiche Seite, Liste „Verboten“: u. a. Messer mit einer Klinge von mehr als 6 cm, Scheren, Dartpfeile, Skistöcke, Feuerwerkskörper, Gasflaschen und Spraydosen. Abweichung: Die Bundespolizei bzw. Anlage 4-C DVO (EU) 2015/1998 verbietet nur Scheren mit Klingen über 6 cm ab dem Scharnier, und Sprays zählen dort als Flüssigkeiten (Thema „gegenstaende“). Seit wann alle Spuren CT-Technik haben, nennt die Flughafenseite nicht; laut Fachpresse (aerotelegraph, Juli 2026) seit Juli 2026 elf CT-Spuren — nicht als Regel verwenden. koeln-bonn-airport.de
Flüssigkeiten im Handgepäck an deutschen Flughäfen · geprüft am 06.10.2026
- 100 ml / 1-Liter-Beutel — Grundregel (EU): Flüssigkeiten nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter, ein Beutel pro Fluggast. Ausnahmen: Medikamente (mit Rezept/Attest), Babynahrung/Spezialnahrung, Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel (STEB). Seite erwähnt keine CT-Ausnahme. bundespolizei.de
- 100 ml auch an CT-Kontrollen — EU-Kommission: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2108 und Beschluss (EU) 2024/2109 – an Flughäfen mit C3-Geräten (EDSCB) gilt ab 01.09.2024 wieder die 100-ml-Grenze ('temporary technical issue'). gilt seit 01.09.2024 · transport.ec.europa.eu
- Wiederzulassung bestimmter C3-Geräte für Flüssigkeiten über 100 ml (2025): keine Primärquelle der EU gefunden (nur Presse, z. B. Euronews 25.07.2025, heise 01.08.2025). Quelle fehlt
- bis 2 Liter — München: an allen Sicherheitskontrollen Flüssigkeiten in Behältern bis 2 Liter, mehrere Behälter bis insgesamt 2 Liter; größere Behälter aufgeben. Laut Bayerischem Landesportal wird die 100-ml-Regel ab 18.09.2026 an allen Kontrollen aufgehoben (https://www.bayern.de/flughafen-muenchen-ruestet-auf/). FAQ-Seite des Flughafens nennt teils noch 100 ml (Widerspruch); Umsteiger aus Nicht-EU-Ländern weiter 100 ml. gilt seit 18.09.2026 · munich-airport.com
- bis 2 Liter an CT-Kontrollstellen — Frankfurt: an den meisten Kontrollstellen in T1 und allen in T3 CT-Scanner, Flüssigkeiten bis 2 Liter, kein Beutel nötig; an bestimmten Kontrollstellen (u. a. Gates C1, C2, C4, C6, Sonderkontrollstellen T1, Transferkontrollstellen) weiter 100 ml / 1-Liter-Beutel. Startdatum nicht genannt. frankfurt-airport.com
- bis 2 Liter nur an CT-Spuren — BER: CT-Scanner in Kontrollbereich 1 und 5 (T1) und in T2 – Flüssigkeitsbehälter bis 2 Liter; übrige Kontrollbereiche 100 ml; BER empfiehlt weiterhin 100 ml im 1-Liter-Beutel. Meldung vom 21.05.2026 spricht von 'bis zu zwei Litern pro Person' (Abweichung zu 'pro Behälter'). ber.berlin-airport.de
- 100 ml / 1-Liter-Beutel — Hamburg: Flüssigkeiten nur in Behältern bis 100 ml im 1-Liter-Beutel; keine CT-Ausnahme genannt. hamburg-airport.de
- 100 ml / 1-Liter-Beutel — Düsseldorf: max. 100 ml pro Behältnis im 1-Liter-Beutel; an CT-Kontrollstellen dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben (keine größeren Mengen). dus.com
- bis 2 Liter je Behälter ab Zürich (nicht Transfer) — Zürich (laut SWISS): Wer die Reise in Zürich antritt und die Sicherheitskontrolle passiert, darf Flüssigkeitsbehälter bis 2 Liter im Handgepäck mitführen; doppelwandige Behälter (Thermosflaschen) nur leer; ausgenommen sind die Kontrollen im Umsteigebereich und in der SWISS First Lounge A. Andere Flughäfen: meist 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel. Primärquelle Flughafen Zürich noch nicht geprüft. swiss.com
- bis 2 Liter (CT-Scanner) — Wien (laut Austrian Airlines): 'Dank neuer CT-Scanner können elektronische Geräte und Flüssigkeiten bis 2 Liter im Handgepäck bleiben.' Ob alle Kontrollstellen ausgestattet sind, steht dort nicht; Primärquelle Flughafen Wien noch nicht geprüft. austrian.com
- 100 ml / Quart-Beutel (0,946 l) — USA (TSA): Flüssigkeiten, Gele und Sprays im Handgepäck in Reisegrößen bis 3,4 Unzen bzw. 100 Milliliter je Behälter, höchstens ein Beutel mit einem Quart (0,946 Liter) je Person ('3-1-1 liquids rule'). Ausnahmen u. a. für Medikamente und Säuglings-/Kindernahrung. Duty-free über 100 ml nur bei Einreise mit Anschlussflug, im versiegelten Sicherheitsbeutel des Händlers mit Beleg, gekauft innerhalb von 48 Stunden; sonst ins Aufgabegepäck. tsa.gov
Was an der Kontrolle bleibt, entscheidet die Kontrollkraft
Abgenommen wird, was Anlage 4-C der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 verbietet, etwa Klingen über 6 cm, Rasierklingen, Pfefferspray und Feuerwerk, dazu Flüssigkeiten über der Grenze der Spur. Köln/Bonn schreibt: „Die Entscheidung, ob ein Gegenstand mitgeführt werden darf, liegt bei der Kontrollkraft.“ Die ganze Liste steht bei Was darf ins Handgepäck.
In Frankfurt kann man Abgelehntes aufgeben, zum Auto bringen, einer Begleitperson geben oder kostenpflichtig einlagern; sonst bleibt es an der Kontrollstelle. Wie die Einlagerung funktioniert, steht bei Gepäckaufbewahrung.
Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck · geprüft am 05.10.2026
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelschere: Verboten sind laut Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 (ABl. L 299 vom 14.11.2015) nur „Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen“; Nagelscheren mit kürzeren Klingen fallen nicht darunter. Im aufgegebenen Gepäck verbietet Anlage 5-B nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm ab Scharnier · Aufgabegepäck: erlaubt — Schere (Bastel-, Haushaltsschere): Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: Klinge bis 6 cm, Teppichmesser verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Messer, Taschenmesser: Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“ sowie Teppichmesser unabhängig von der Länge. Anlage 5-B (aufgegebenes Gepäck) nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: bis 6 cm · Aufgabegepäck: erlaubt — Nagelfeile: Flughafen Düsseldorf: „Klingen über 6 Zentimeter dürfen nicht mit an Board genommen werden. Das gilt auch für Nagelscheren, Taschenmesser und Nagelfeilen.“ In Anlage 4-C ist die Nagelfeile nicht ausdrücklich genannt. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe (Bundespolizei). dus.com
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Rasierklingen, Rasiermesser: Rasierklingen stehen in Anlage 4-C Buchst. c DVO (EU) 2015/1998 ohne Längengrenze. Hamburg Airport: „Lose Rasierklingen oder Rasiermesser dürfen Sie jedoch nicht mitführen.“ Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: laut Flughafen „oft kein Problem“ · Aufgabegepäck: erlaubt — Einweg- und Elektrorasierer: Hamburg Airport: „Oft sind ein kleiner Einwegrasierer oder ein elektrischer Trockenrasierapparat kein Problem.“ Lose Rasierklingen und Rasiermesser sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Eine verbindliche Regel für Systemrasierer nennt weder die Bundespolizei noch Anlage 4-C. hamburg-airport.de
- Handgepäck: Klinge/Schaft bis 6 cm, keine Bohrer und Sägen · Aufgabegepäck: erlaubt — Werkzeug: Anlage 4-C Buchst. d DVO (EU) 2015/1998 verbietet u. a. Brecheisen, Bohrmaschinen und Bohrer einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen, „Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel“, Sägen einschließlich Akkusägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe; Lufthansa führt Werkzeuge als „nur im oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt“. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: erlaubt — Baseballschläger, Schlagstock: Anlage 4-C Buchst. e DVO (EU) 2015/1998 (stumpfe Gegenstände) verbietet Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte. Aufgabegepäck: Anlage 5-B nennt nur Spreng- und Brandstoffe. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten, wenn verwechselbar · Aufgabegepäck: erlaubt — Spielzeugwaffe, Nachbildung: Anlage 4-C Buchst. a DVO (EU) 2015/1998 verbietet „Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Schusswaffen und Nachbildungen als nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: bei Lufthansa verboten — Pfefferspray, Reizgas, Tierabwehrspray: Anlage 4-C Buchst. b DVO (EU) 2015/1998 (Betäubungsgeräte) nennt „Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays“. Im aufgegebenen Gepäck stehen sie nicht in Anlage 5-B; Lufthansa führt Betäubungsgeräte in ihrer Übersicht (Jan. 2026) als für den Transport verboten. bundespolizei.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Feuerwerk und andere Pyrotechnik: Anlage 4-C Buchst. f und Anlage 5-B DVO (EU) 2015/1998 verbieten „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“ im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. bundespolizei.de
- Handgepäck: 1 Stück am Körper · Aufgabegepäck: verboten — Feuerzeug oder Streichhölzer: Lufthansa: „1 kleines Feuerzeug oder 1 kleine Packung Sicherheitszündhölzer“, nur am Körper erlaubt, nicht im Handgepäckstück und nicht im aufgegebenen Gepäck. Entspricht ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 5 (LBA-Fassung): kein aufgegebenes Gepäck, am Körper, kein nicht aufgesaugter Flüssigbrennstoff außer verflüssigtem Gas. lufthansa.com
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Sturmfeuerzeug („blaue Flamme“): Die LBA-Fassung der ICAO-TI Tabelle 8-1 vermerkt nach IATA-DGR: „Feuerzeuge mit ‚blauer Flamme‘ – VERBOTEN“. Lithiumbetriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe oder anderen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung sind ebenfalls verboten. lba.de
- Handgepäck: ja, an Bord nicht laden · Aufgabegepäck: verboten — E-Zigarette (auch E-Zigarre, E-Pfeife, Verdampfer): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 3 (LBA-Fassung): nicht im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck erlaubt; Geräte und Batterien dürfen an Bord nicht aufgeladen werden; unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Heizelements muss verhindert sein. Lufthansa: nicht im Gepäckfach über den Sitzen. lba.de
- max. 2 Stück, 100 Wh — Powerbank: Lufthansa: Laden und Verwendung an Bord verboten (Ausnahme zugelassene medizinische Geräte), max. 2 pro Passagier, max. 100 Wh, über 100 bis 160 Wh Transportgenehmigung, nicht im Gepäckfach, nicht im Aufgabegepäck. Regeln anderer Airlines im Thema „powerbank“. gilt seit 15.01.2026 · lufthansa.com
- Handgepäck: bis 100 Wh, einzeln geschützt · Aufgabegepäck: verboten — Ersatzakkus (Lithium, z. B. für Kamera oder Laptop): ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 (LBA-Fassung): je Batterie höchstens 100 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 2 g Lithiumgehalt (Lithium-Metall); 100 bis 160 Wh mit Genehmigung des Betreibers, davon höchstens zwei Ersatzbatterien pro Person; Ersatzbatterien nur im Handgepäck und einzeln gegen Kurzschluss gesichert (Originalverpackung, abgeklebte Pole oder eigener Beutel). lba.de
- Handgepäck: ja · Aufgabegepäck: nur ausgeschaltet und geschützt — Laptop, Tablet, Smartphone, Kamera: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 1 Buchst. e/f (LBA-Fassung): tragbare elektronische Geräte mit Batterien sollten im Handgepäck mitgeführt werden; im aufgegebenen Gepäck gegen unbeabsichtigte Aktivierung und Beschädigung geschützt und vollständig abgeschaltet (nicht Schlaf- oder Ruhemodus), wenn die Batterie 2,7 Wh (Lithium-Ionen) bzw. 0,3 g Lithium (Lithium-Metall) übersteigt. Lufthansa: im aufgegebenen Gepäck nicht empfohlen. lba.de
- bis 2,7 Wh / 0,3 g LC: Hand- und Aufgabegepäck, eingeschaltet erlaubt — Gepäcktracker: Lufthansa: Tracker bis max. 2,7 Wh bzw. 0,3 g Lithiumgehalt pro Gerät sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zulässig und dürfen eingeschaltet sein; darüber bis 100 Wh / 2 g nur im Handgepäck und ausgeschaltet. Details im Thema „tracker“. lufthansa.com
- Handgepäck: 100 ml im 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: je 0,5 l, zusammen 2 l — Deo, Haarspray, Parfüm: Im Handgepäck gelten Aerosole und Parfüm als Flüssigkeiten (Bundespolizei: 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel). Im aufgegebenen Gepäck nach ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 17 (LBA-Fassung): Nettomenge je Artikel höchstens 0,5 kg oder 0,5 l, alle Artikel zusammen höchstens 2 kg oder 2 l pro Person; Ventile durch Schutzkappen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert. lba.de
- Handgepäck: 100 ml / 1-Liter-Beutel · Aufgabegepäck: erlaubt — Getränke, Zahnpasta, Cremes, Duschgel: Bundespolizei: Flüssigkeiten sind alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (u. a. Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm, Rasierschaum); im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel, ein Beutel pro Fluggast. Abweichungen an CT-Kontrollen einzelner Flughäfen im Thema „fluessigkeiten“. Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B. bundespolizei.de
- 24–70 Vol.-%: max. 5 l pro Person · über 70 Vol.-%: verboten (Lufthansa) — Spirituosen: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 6 (LBA-Fassung): alkoholische Getränke mit mehr als 24 bis höchstens 70 Vol.-% im Hand- und Aufgabegepäck nur in Einzelhandelsverpackung, höchstens 5 l Nettomenge pro Person; bis 24 Vol.-% nicht beschränkt. Über 70 Vol.-% führt Lufthansa als verboten. Im Handgepäck gilt zusätzlich die Flüssigkeitsregel (Duty-free im versiegelten Sicherheitsbeutel ausgenommen). lba.de
- Handgepäck: auch über 100 ml mit Nachweis · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Medikamente: Bundespolizei: flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen; der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist z. B. ein Rezept oder ein Attest. Flughafen Düsseldorf: Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit an Bord. Keine Aussage zu Mengen oder Dosierung. bundespolizei.de
- Handgepäck: Reisebedarf auch über 100 ml · Aufgabegepäck: nicht in Anlage 5-B — Babynahrung: Bundespolizei: diätetische Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise gebraucht wird, ist von der 100-ml-Regel ausgenommen. Airline-Regeln für Babys im Thema „kinder“. bundespolizei.de
- fest: erlaubt · streichfähig/flüssig: 100 ml im 1-Liter-Beutel — Lebensmittel: Feste Lebensmittel stehen nicht in Anlage 4-C. Suppen, Streichkäse und Streichwurst sowie Sirup zählt die Bundespolizei zu den Flüssigkeiten (100 ml im 1-Liter-Beutel). Unabhängig davon: Fleisch, Milch und Erzeugnisse daraus aus Nicht-EU-Staaten müssen bei privater Einfuhr dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbliche Sendungen (Zoll; Ausnahmen u. a. Schweiz, Norwegen). bundespolizei.de
- 1 Gerät, keine Ersatzkartuschen — Lockenstab mit Gaskartusche: ICAO-TI Tabelle 8-1 Nr. 11 (LBA-Fassung): Kartuschen mit Kohlenwasserstoffgas in Hairstyling-Geräten im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt; höchstens eine Kartusche pro Person, Schutzklappe sicher über dem Heizelement, keine Ersatzkartuschen. lba.de
- Handgepäck: verboten · Aufgabegepäck: verboten — Campingkocher, Brennstoff, Benzin: Lufthansa führt Campingkocher und Brennstoffbehälter, Brennpaste und Benzin sowie Alkohol über 70 Vol.-% und Farbe als für den Transport verboten. lufthansa.com
- Feuerzeug nur am Körper; Messer nur Aufgabegepäck — SWISS-Gefahrgutliste: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug nur am Körper (nicht Hand-, nicht Aufgabegepäck); verboten u. a. Feuerzeugbenzin, 'Blue Flame'-Feuerzeuge, Zippo-Feuerzeuge. Waffenförmige Gegenstände (auch Spielzeug), Schleudern und 'kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stilettos oder Schwert' nur im aufgegebenen Gepäck — strenger formuliert als die EU-Regel (Messer bis 6 cm Klinge im Handgepäck nicht verboten). Toilettenartikel/Aerosole max. 2 kg / 2 l gesamt, 0,5 kg / 0,5 l je Artikel; Alkohol 24–70 Vol.-% max. 5 l in Verkaufsverpackung, Konsum selbst mitgebrachter Getränke an Bord verboten; Campingkocher und Kartuschen verboten; Selbstverteidigungsgegenstände (Pfefferspray, Taser) verboten. swiss.com
Fallstricke an der Kontrolle
- Umsteigen in Frankfurt. An Transferkontrollen und an C1, C2, C4 und C6 gelten 100 ml; die 2-Liter-Flasche aus Köln kommt dort nicht durch.
- Strengere Flughafenlisten. Köln/Bonn führt Scheren und Spraydosen pauschal als verboten, die EU-Liste erst Scheren über 6 cm; Deo in Reisegröße zählt dort als Flüssigkeit.
Was praktisch hilft
- Nach der strengsten Spur packen. Wer Hin- und Rückflug nicht an CT-Spuren kennt, packt 100 ml im 1-Liter-Beutel.
- Medikamente mit Nachweis. Mit Rezept oder Attest gilt die 100-ml-Regel nicht (Medikamente im Handgepäck).
Was ich noch nicht weiß
- Welche Düsseldorfer Kontrollstellen CT-Technik haben. Die Flughafenseite verweist auf Hinweise vor Ort; für die Planung von Laptop und Beutel entscheidet genau das.
- Ob Hamburg CT-Spuren betreibt. Weder die Seite zur Kontrolle noch die zum Handgepäck nennt sie; Belege fand ich nur in Foren.
- Ob Frankfurt 2 Liter je Behälter oder insgesamt meint. Köln/Bonn und München sagen es, Frankfurt nicht.
Häufige Fragen
Wie läuft die Sicherheitskontrolle am Flughafen ab?
Laut Bundespolizei kommt man in Berlin, Hamburg und sieben weiteren Flughäfen mindestens 90 Minuten vor Abflug, in Köln/Bonn und Düsseldorf 120 Minuten. Mit einem Handgepäckstück geht man zur Kontrolle, leert vorher die Hosentaschen und legt Jacke, Gürtel, Tasche, Laptop, Tablet und den 1-Liter-Beutel in Wannen. Dann folgt die Personenkontrolle, der Sicherheitsscanner ist freiwillig, ersatzweise wird von Hand abgetastet. Das Gepäck kann nachkontrolliert, ausgeräumt und per Wischtest geprüft werden. An Spuren mit CT-Scanner bleiben Laptop und Flüssigkeiten in der Tasche.
Was gilt an der Sicherheitskontrolle am Flughafen Düsseldorf?
Die Bundespolizei rät, in Düsseldorf mindestens 120 Minuten vor Abflug da zu sein. Flüssigkeiten müssen in Behältern bis 100 ml in einem 1-Liter-Beutel stecken, auch an Kontrollstellen mit CT-Technik; dort dürfen Beutel und Elektronik aber im Handgepäck bleiben. Welche Kontrollstellen das sind, zeigen Hinweise vor Ort. Bis 01.11.2026 öffnen Gates B um 3:00 Uhr, Gates A um 3:30 Uhr, Gates C um 4:00 Uhr, ab 02.11.2026 alle um 4:00 Uhr. Mit DUSgateway lässt sich kostenlos ein Zeitfenster für Gates B buchen.
Was gilt an der Sicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg?
Hamburg hat eine zentrale Kontrolle für beide Terminals zwischen Terminal 1 und 2 auf Ebene 1 der Airport Plaza, laut Flughafen in Verantwortung der Bundespolizei, täglich von 03:30 bis 22:00 Uhr geöffnet. Die Bundespolizei nennt für Hamburg mindestens 90 Minuten vor Abflug. Flüssigkeiten gehören in Behälter bis 100 ml in einen durchsichtigen 1-Liter-Beutel, CT-Scanner erwähnt der Flughafen nicht. Das kostenlose Slot&Fly-Zeitfenster gilt für Terminal 1 und nicht für Familien mit Kindern bis 6 Jahre.
Was gilt an der Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt Terminal 1?
In Terminal 1 stehen laut Flughafen an den meisten Kontrollstellen CT-Scanner, in Terminal 3 an allen. Dort sind Flüssigkeiten bis 2 Liter ohne Beutel erlaubt, Laptop, Tablet und Kamera bleiben im Handgepäck. Ausnahmen mit 100 ml im 1-Liter-Beutel: die Gates C1, C2, C4 und C6, bestimmte Sonderkontrollstellen in Terminal 1 und die Transferkontrollen. In Halle C wird direkt am Gate kontrolliert, dort gilt die Regel auch für Duty-free-Ware. Ein kostenloses Zeitfenster gibt es mit FRA SmartWay ab 72 Stunden vor Abflug.
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